Verwaltungsrecht
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Verwaltungsrecht – die Grundlage für verwaltungsrechtliches Handeln
Das Verwaltungsrecht gehört neben dem Staatsrecht zum öffentlichen Recht. Es ist das Recht der Exekutive und regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen dem Bürger und dem Staat. Seine Bestimmungen schaffen die Grundlage für ein Funktionieren der Verwaltungseinrichtungen im Verhältnis zum Bürger und auch untereinander. Während das allgemeine Verwaltungsrecht die rechtlichen Grundlagen der Verwaltung und verwaltungsrechtliches Handeln normiert, enthält der besondere Teil des Verwaltungsrechts fachspezifische Rechtsnormen, die bestimmte Verwaltungszweige rechtlich regeln. Verwalten beinhaltet die Wahrnehmung und Erfüllung öffentlicher Aufgaben. Dies geschieht auf der Ebene des Bundes, der Länder und der Kommunen durch staatliche Organe, nämlich durch Bundesbehörden, Landesbehörden und Kommunalbehörden.
Rechtsquellen des allgemeinen und besonderen Verwaltungsrechts
Rechtsquellen des allgemeinen Verwaltungsrechts sind das Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) sowie entsprechende Landesverwaltungsverfahrensgesetze, die weitgehend inhaltsgleich sind. Die wichtigste Handlungsform der öffentlichen Verwaltung ist der im Verwaltungsverfahrensrecht geregelte Verwaltungsakt sowie die Rechtsverordnung und die Satzung. Darüber hinaus gibt es auf Bundes- und Landesebene Verwaltungsvollstreckungsgesetze zur zwangsweisen Durchsetzung von Verwaltungsentscheidungen. Zum besonderen Verwaltungsrecht gehören auf bestimmte Verwaltungsaufgaben zugeschnittene Gesetze, beispielsweise das Kommunalrecht, Schul- und Hochschulrecht, Umweltrecht, Sozialrecht, Öffentliches Baurecht und das Polizeirecht, die durch entsprechende Gesetze auf Bundes- und auch auf Landesebene inhaltlich ausgestaltet sind. Die Bestimmungen des besonderen Verwaltungsrechts werden teilweise durch das höherrangige europäische Recht überlagert.
Verwaltungsrecht – ein Werk moderner Gesetzgebung
Zu allen Zeiten hat es eine Vielzahl an speziellen verwaltungsrechtlichen Vorschriften gegeben, die jedoch keinen Eingang gefunden haben in umfangreiche Kodifikationen wie im Zivilrecht oder im Strafrecht. Erst im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794 wurden Teile des damaligen Verwaltungsrechts normiert. Und so ist das moderne Verwaltungsrecht ein Produkt neuerer Gesetzgebung, beispielsweise die Verwaltungsgerichtsordnung von 1960 oder das Verwaltungsverfahrensgesetz von 1976.
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