Versicherungsrecht
OLG Hamm zum Fallschirmsport
Versicherung haftet für verunglückten Passagier
BGH zu Rechtsschutzversicherungen
"Effektenklausel" und "Prospekthaftungsklausel" unwirksam
LSG Berlin-Brandenburg zu Sturz über eigene Türschwelle
Gehst Du noch oder fällst Du schon?
LSG Niedersachsen zur Unfallversicherung
Privates Treffen auf Geschäftsreise schließt Schutz nicht aus
Unisex-Tarife bei Lebensversicherungen auf Eis
Bundesrat ruft Vermittlungsausschuss an
RA-Kammer darf Mandant über Versicherung informieren
Nur Querulanten kann die Auskunft verweigert werden
BGH zur Informationspflicht gegenüber Versicherungen
Strafbarkeit der Fahrerflucht schützt nur Geschädigten
Versicherungsrecht – seine wesentlichen Inhalte, Rechtsquellen und Anfänge
Das Versicherungsrecht ist - auch bedingt durch die Vielzahl der Versicherungsarten - ein umfangreiches Rechtsgebiet, in dessen Zentrum der Versicherungsvertrag steht. Zu den einzelnen Versicherungsarten im Versicherungsrecht gehören die Lebensversicherung, die Krankenversicherung und die Kompositversicherung, die unterteilt wird in Sachversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Unfallversicherung, Kreditversicherung, Reiseversicherung und die Berufsunfähigkeitsversicherung. Ein weiterer Bereich sind die Rechtsschutzversicherungen, die für unterschiedliche Sachverhalte und Berufsgruppen angeboten werden.
Das Versicherungsrecht und sein Zentrum: Der Versicherungsvertrag
Im Mittelpunkt des Versicherungsrechts steht der Versicherungsvertrag, der das Versicherungsverhältnis begründet. Inhaltlich ist er darauf ausgerichtet, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer gegen Zahlung einer Prämie Versicherungsschutz gewährt. Wer als Versicherer ein Versicherungsgeschäft betreibt, unterliegt besonderen handelsrechtlichen, aufsichtsrechtlichen und gesellschaftsrechtlichen Vorschriften. Aufgrund seiner großen volkswirtschaftlichen Bedeutung und wegen seiner besonderen Spezialität im Versicherungsrecht gibt es seit 1908 das Gesetz über den Versicherungsvertrag, das sogenannte Versicherungsvertragsgesetz (VVG). Als Spezialnorm hat es Vorrang vor den Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Neben dem VVG, den im Versicherungsvertrag enthaltenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und dem BGB bestimmen auch das Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) und das Handelsgesetzbuch (HGB) die Inhalte des Versicherungsvertrags, indem sie dem Versicherer rechtliche und wirtschaftliche Grenzen bei der Vertragsgestaltung setzen.
Die Anfänge des Versicherungsrechts
Bereits im Mittelalter gab es im Bereich des Brandschutzes ersten Versicherungsschutz. Bis zu Beginn des 19. Jahrhunderts lag die Versicherung mobiler Güter in Deutschland nahezu vollständig in Händen französischer und englischer Versicherungsgesellschaften. Das änderte sich 1820 mit der Gründung der Gothaer Feuerversicherungsbank und der 1827 gegründeten Gothaer Lebensversicherungsbank. Etwas später folgten weitere Versicherungsgesellschaften in den klassischen Versicherungssparten Feuer-, Lebens- und Transportversicherung.
TopJOBS der Woche
Daimler AG, Sindelfingen
Neueste Stellenangebote
Veranstaltungen und Seminare
14.06.2013 - 14.06.2013, KoblenzSchwachstellen in der Anwaltskanzlei
12.09.2013 - 13.09.2013, Speyer5. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht
18.09.2013 - 21.09.2013, Brühl20. Deutscher Familiengerichtstag 2013
31.10.2013 - 02.11.2013, BerlinInsolvenzverwalterkongress 2013
21.11.2013 - 23.11.2013, KarlsruheHerbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
LTO-Quiz: Einstellungstests bei Journalistenschulen