Verkehrsrecht
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Faschingsumzüge und Verkehrsrecht
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BGH zum S-Bahn-Verkehr
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Verkehrsrecht – Systematik, Inhalte und Rechtsgrundlagen
Das Verkehrsrecht ist die Summe der Rechtsnormen im öffentlichen Recht und im Privatrecht, die mit einer örtlichen Veränderung von Personen oder Gütern in Zusammenhang stehen. Zum öffentlichen Verkehrsrecht gehören das Verkehrsverwaltungsrecht, das Verkehrsstrafrecht sowie das Verkehrsbußrecht. Privatrechtlich lässt sich das Verkehrsrecht in Verkehrsvertragsrecht und Verkehrshaftungsrecht untergliedern. Möglich ist auch eine Systematisierung des Verkehrsrechts nach den einzelnen Verkehrsträgern in Straßenverkehrsrecht, Schifffahrtsverkehr, Wasserverkehrsrecht und Seerecht sowie in Luftfahrtrecht.
Straßenverkehrsrecht, Eisenbahnrecht und Luftfahrtrecht
Das Straßenverkehrsrecht ist Bundesrecht, für das je nach Aufgabenbereich unterschiedliche Behörden zuständig sind, unter anderem die Straßenverkehrsbehörde, das Ordnungsamt, die Staatsanwaltschaft oder auch der TÜV in Ausübung hoheitlicher Aufgaben. Die im Straßenverkehrsrecht am häufigsten angewendeten Gesetze sind das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) und die Straßenverkehrsordnung (StVO) sowie die Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) und die Fahrerlaubnisverordnung (FeV). Ergänzend zu den nationalen Gesetzen gibt es im Personen- und Gütertransport zwischenstaatliche Vereinbarungen sowie europäische Normen, die in nationales Recht transferiert werden. Auch das Luftfahrtrecht beruht überwiegend auf internationalen Vereinbarungen und Rechtsvorschriften. Zum Verkehrsrecht gehört auch das Eisenbahnrecht, das Vorschriften für den Bau und den Betrieb von Schienenfahrzeugen enthält. Nationale Vorschriften des Eisenbahnrechts sind das Allgemeine Eisenbahngesetz (AEG), die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO) und die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO). Für Straßenbahnen und U-Bahnen gilt die Bau- und Betriebsordnung für Straßenbahnen.
Das Verkehrsrecht bestimmende Faktoren
Die zunehmende Industrialisierung im 19. Jahrhundert geht einher mit der technischen Differenzierung der Verkehrsmittel. Es bilden sich Verkehrszweige aus, die nach typischen Merkmalen zusammengefasst werden. Analog zu dieser Entwicklung entstehen die bis heute verwendeten Begriffe wie Luftverkehr, Schiffsverkehr und Straßenverkehr, die in Art und Umfang von der Wirtschaftsleistung, der Bevölkerungsentwicklung und den Kosten bestimmt werden.
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