Der Spiegel-Verlag und das Recherchenetzwerk Correctiv haben vor dem BVerfG erfolgreich gegen einstweilige Verfügungen geklagt. Ihnen war vor deren Erlass keine Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden.
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Nach Ansicht von EuGH-Generalanwalt Szpunar fallen die "Afghanistan-Papiere" nicht unter das Urheberrecht. Das Urheberrecht könne nicht als Abwehrargument gegen Journalisten zweckentfremdet werden, heißt es in seinen Schlussanträgen.
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Nach Auffassung der Medienanstalt Berlin-Brandenburg betreibt die Bild-Zeitung mit ihren Livestream-Formaten Rundfunk ohne Zulassung. Das VG Berlin gab einem Eilantrag der Bild nun aber statt – die Sache müsse im Hauptverfahren geklärt werden.
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Ein Internetzugang, viele Nutzer: Die Frage, wer dann für illegale Uploads haftet, beschäftigte nun den EuGH. Dass dessen lang erwartete Entscheidung aber gar nicht so spektakulär ist, wie viele glauben, zeigt Carl Christian Müller.
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Die Ausleihe von haptischen Büchern und E-Books durch öffentliche Bibliotheken wird rechtlich ungleich behandelt. Damit diese ihren Kultur- und Bildungsauftrag wahrnehmen können, plädiert Dieter Frey für ein Tätigwerden des Gesetzgebers.
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Wenn Unternehmen ein anderes Vertriebssystem betreiben und nicht an Amazon liefern, darf das Online-Warenhaus keine Originalbilder des Herstellers verwenden. Diese Ansicht vertritt das KG Berlin, Amazon lenkte daraufhin ein.
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Ein Berliner Blogger darf die Domain wir-sind-afd.de nicht mehr nutzen. Er hatte auf seiner Webseite fragwürdige Zitate von AfD-Politikern zusammengetragen und die Partei kritisiert. Das verletzt die Namensrechte der AfD, so das OLG Köln.
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"Das Boot" war einer der erfolgreichsten deutschen Filme aller Zeiten und spielte Millionen von Dollar ein. Im Vergleich dazu steht die Vergütung des Chef-Kameramanns in einem auffälligen Missverhältnis, entschied das OLG Stuttgart.
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