Transport- und Speditionsrecht
Vermehrter Protest gegen Gigaliner
Länder wollen rechtliche Schritte gegen Feldversuch prüfen
BGH
Kein Schadensersatz für Heros-Kunden
BVerwG
Grundsatzentscheidung zu LKW-Überholverboten erwartet
BVerwG
Erneute Überprüfung der Höhe der LKW-Maut
Transportrecht – seine wesentlichen Inhalte und die grundlegende Reform von 1998
Das Transportrecht regelt den Transport von Gütern und gehört deshalb zum Handelsrecht. Der Gütertransport findet auf der Grundlage eines zwischen dem Auftraggeber und dem Transportunternehmen geschlossenen Vertrags statt. Im Transportrecht gebräuchliche Verträge sind vor allem der Frachtvertrag, der Speditionsvertrag, der Lagervertrag und auch der zwecks eines Umzugs geschlossene Umzugsvertrag. Sie alle sind handelsrechtliche Verträge, weshalb sie im Handelsgesetzbuch (HGB) normiert sind. Auch das Seetransportrecht ist Bestandteil des HGB. Allerdings gibt es aufgrund des grenzüberschreitenden Verkehrs eine Vielzahl von internationalen Abkommen, die gegenüber nationalem Recht Primärvorschriften sind und dieses verdrängen.
Wesentliche Elemente im Transportrecht: Frachtvertrag, Speditionsvertrag und Lagervertrag
Der Frachtvertrag hat seine Rechtsgrundlage in den §§ 407 ff. HGB und wird auch Beförderungsvertrag genannt, da er zum Zweck des Warentransports zwischen dem Transportunternehmen und dem Auftraggeber geschlossen wird. Vom Frachtvertrag zu unterscheiden ist der Speditionsvertrag. Auch das Speditionsrecht ist Teil des Handelsgesetzbuches und in den §§ 453 ff. HGB geregelt. Danach schuldet der Spediteur lediglich die Organisation des Transports, während der Frachtführer zum eigentlichen Transport des Frachtgutes verpflichtet ist. Der Lagervertrag ist ebenfalls ein in den §§ 467 ff. HGB normierter handelsrechtlicher Vertrag, der die Auslieferungs-, Umschlags- oder auch Vorratslagerung von Gütern für Industrie- und Handelsunternehmen zum Inhalt hat.
Die Reform des Transportrechts
Das Transportrecht wurde durch das Transportrechtsreformgesetz vom 25. Juni 1998 grundsätzlich reformiert. Anlass war die bis dahin unübersichtliche Fülle von rechtlichen Normen, eine Vielzahl von Sondervorschriften und voneinander abweichende Haftungsbestimmungen. Geänderte Transportpraktiken und die Liberalisierung des Güterverkehrsrechts machten die Reform notwendig. Erst durch sie erhielten Frachtrecht, Speditionsrecht und Lagerrecht einen festen Platz im vierten Buch des Handelsgesetzbuches.
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