Steuerrecht
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Steuerrecht – das Recht zur Erhebung und Festsetzung von Steuern
Das Steuerrecht ist ein Sonderrecht des öffentlichen Rechts und besteht aus einer Reihe von Spezialgesetzen, die die Erhebung und Festsetzung von Steuern im Verhältnis zwischen den Hoheitsträgern – Bund, Länder und Gemeinden – und den Steuerpflichtigen zum Inhalt haben. Sie sind in der Abgabenordnung (AO) normiert und Bestandteile des Steuerverfahrensrechts, das die Abläufe bei der Durchführung der Besteuerung regelt. Inhalt des Steuerrechts sind außerdem Rechtsnormen, die die Finanzgerichtsbarkeit und die Steuerverwaltung betreffen. Nicht zum Steuerrecht gehören Vorschriften über die Steuergesetzgebung und die Verteilung des Steueraufkommens.
Gemeinschaftliche Steuern und Steuern auf der Ebene des Bundes, der Länder und Gemeinden
Im Steuerrecht wird unterschieden zwischen gemeinschaftlichen Steuern, Bundessteuern, Ländersteuern und Gemeindesteuern. Zu den gemeinschaftlichen Steuern zählen beispielsweise die Lohnsteuer, die Umsatzsteuer und die Abgeltungsteuer. Bundessteuern sind unter anderem die Tabaksteuer, der Solidaritätszuschlag, die Branntweinsteuer und die Stromsteuer. Zu den von den Bundesländern erhobenen Steuern gehören die Erbschaftsteuer, die Grunderwerbsteuer und die Steuer für Rennwetten und Lotterien. Gewerbesteuer und Grundsteuer sind Gemeindesteuern. Die Kirchensteuer wird zwar über die Finanzämter eingezogen, kommt aber nicht dem Staat zugute. Rechtsgrundlage sind neben einer Vielzahl an Bundesgesetzen auch kommunale Abgabengesetze auf Länderebene sowie Satzungen und Durchführungsverordnungen auf kommunaler Ebene.
Steuerrecht – ein Thema in jeder Epoche
Die Erhebung von Steuern zieht sich wie ein roter Faden durch die Geschichte, angefangen vom alten Ägypten und der griechischen und römischen Antike über das Mittelalter bis in die Neuzeit. Vor allem im 19. Jahrhundert entwickelten sich in den souveränen deutschen Einzelstaaten zunächst unterschiedliche Steuergesetze. Nach und nach bildete sich unter dem Einfluss des klassischen Liberalismus der moderne Steuerstaat heraus.
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