Deutschland Sozialgerichte haben alle Hände voll zu tun. Das SG Dresden musste nun einen Beschluss berichtigen, um einer Krankenkasse eine Überzahlung von 8 Cent zu ersparen – auch wenn es wertvolle Ressourcen koste, teilte das Gericht mit.
Nach dem illegalen Vertrieb auch schadhafter Arzneimittel kommt ein neues Gesetz. Neben Neuregelungen zur Arzneimittelüberwachung sind darin auch Regressansprüche der Krankenkasse bei Rückrufen vorgesehen, erklärt Nikolas Gregor.
An den Folgekosten ihres gerissenen Brustimplantats muss sich eine Frau beteiligen, so das LSG in Celle. Ihr Argument, dass es gesellschaftlicher Standard sei, sich begehrenswert zu präsentieren, vermochte das LSG nicht zu überzeugen.
Ein Hartz-IV-Empfänger verlangte vom Jobcenter 150 Euro im Monat zusätzlich für homöopathische Mittel wie Quark. Seine Lebensmittel müsse er aber schon selbst zahlen, gab ihm das LSG mit auf dem Weg - und lehnte seine Forderung ab.
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Derzeit werden die Sozialgerichte von einer nie dagewesenen Klageflut überschwemmt. Krankenkassen klagen wegen eines Gesetzes, dass Ausschlussfristen für Erstattungsansprüche vorsieht. In NRW hofft man auf personelle Unterstützung.
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Wer nachts auf der Kellertreppe stürzt muss gut begründen können, warum das noch zur Arbeit im Homeoffice gehörte. Allein mit Verweis auf einen ungewöhnlichen Arbeitsort lässt sich ein Versicherungsschutz aber nicht abweisen, erklärt Sarah...
Sich nachmittags nachrasieren zu müssen, belastete eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle sehr. Die Kosten für die Barthaar-Entfernung muss die Kasse übernehmen, auch wenn diese kein Arzt, sondern eine Kosmetikerin vorgenommen hat, so das SG.
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Wer sich auf einer Dienstreise befindet und sich beim morgendlichen Duschen das Knie bricht, hat keinen Arbeitsunfall erlitten. Duschen stehe grundsätzlich nicht im sachlichen Zusammenhang mit der Beschäftigung, so das LSG Thüringen.