Sozialrecht
LSG Nordrhein-Westfalen zu Strom- und Gasschulden
Jobcenter muss Hartz-IV Empfänger Darlehen bewilligen
BSG zum Pflege-TÜV
Pflegeheime werden weiter benotet
LSG Niedersachsen-Bremen
Krankenkasse muss keine Haarentfernung per Laser zahlen
SG Wiesbaden zu Sozialleistungen
Hartz-IV-Empfänger müssen Deutsch lernen
BGH zu übergegangenen Unterhaltsansprüchen
Jobcenter vor Aufrechnung mit privaten Forderungen geschützt
BSG zu Reha-Maßnahmen
Krankenkassen müssen teurere Klinik nicht übernehmen
Jobcenter kürzt Hartz IV nach RTL Doku-Soap
Behörde stützt Berechnung auf Inhalt der Serie
Hessisches LSG
Krankenkasse muss Fettabsaugung zahlen
BSG zu Beschäftigtenrente
Seelische Misshandlung muss nur glaubhaft gemacht werden
Sozialrecht – seine Inhalte, Rechtsquellen und Ursprünge
Das Sozialrecht dient der Erfüllung des im Grundgesetz (GG) verankerten Auftrags der Sicherung des Sozialstaatsprinzips, das den Staat zur sozialen Gerechtigkeit in Gesetzgebung, Rechtsprechung und in der Verwaltung verpflichtet. Sozialrecht ist eine Sammelmaterie und teilt sich in die Bereiche Sozialversicherung und Arbeitsförderung sowie in soziale Entschädigung und Versorgung, wozu das Schwerbehindertenrecht und auch die Kriegsopfer- und Gewaltopferentschädigung gehören. Weitere Bereiche sind die soziale Förderung durch Wohngeld, Kindergeld, Erziehungsgeld und Ausbildungsförderung sowie soziale Hilfen, zu denen Sozialhilfe und die Grundsicherung für Arbeitssuchende zählen.
Sozialrecht und seine Rechtsquellen
Seit 1982 wurden die Kernmaterien des Sozialrechts in den Sozialgesetzbüchern (SGB) I bis XII zu einer zusammenhängenden Kodifikation zusammengeführt. Allgemeine Regelungen des Sozialrechts über Verfahrensrecht und Datenschutz sind in den SGB I und X enthalten. Die Grundsicherung für Arbeitssuchende ist in SGB II normiert, die Arbeitsförderung in SGB III, die Krankenversicherung in SGB V, die Rentenversicherung in SGB VI, die Unfallversicherung in SGB VII, die Kinder- und Jugendhilfe in SGB VIII, die Pflegeversicherung in SGB XI und die Vorschriften über die Sozialhilfe in SGB XII. Daneben gibt es im Sozialrecht eine Reihe von speziellen, nicht im SGB festgeschriebenen Gesetzen, zu denen auch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) und das Bundeskindergeldgesetz (BKGG) gehören.
Sozialrecht und seine Ursprünge
Die Geschichte des Sozialrechts in Deutschland ist vor allem die Geschichte der Sozialversicherung. Sie begann im Deutschen Kaiserreich mit dem 1883 verabschiedeten Krankenversicherungsgesetz, das Leistungen wie Krankengeld und Sterbegeld gewährte. 1885 trat das Unfallversicherungsgesetz in Kraft, gefolgt von der 1889 eingeführten Invaliditäts- und Alterssicherung, der heutigen gesetzlichen Rentenversicherung.
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