Weil ihr geplanter Flug erheblich verspätet war, buchte eine Familie ihren Rückflug auf eigene Faust, ohne den Reiseveranstalter zu informieren. Die Kosten muss der nun trotzdem übernehmen, so der BGH.
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Urlauber sollen bei Online-Buchungen künftig besser abgesichert sein. Das neue Reiserecht hat aus Sicht von Verbraucherschützern aber unerwünschte Nebenwirkungen. Klassische Reisebüros werden mit größeren Risiken zu kämpfen haben.
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Wegen einer kurzfristig geplatzten Karibik-Kreuzfahrt erhält ein Ehepaar eine Entschädigung wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit. Der Veranstalter hatte vergessen, den Reisenden eine Kabine auf dem Kreuzfahrtschiff zu reservieren.
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Auch erhebliche Zugverspätungen von über eineinhalb Stunden müssen bei der Reiseplanung einkalkuliert werden, so das AG Frankfurt. Ein Touristenpaar aus Würzburg verpasste seinen Flug und bleibt nun auf den Kosten sitzen.
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Lässt eine Fluggesellschaft einen Passagier ohne gültiges Visum mitfliegen, bleibt sie auf dem Teil eines im Zielland anfallenden Bußgelds sitzen, das entschied nun der BGH.
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Die massenhafte Krankmeldung der Belegschaft einer Tuifly stellt keinen "außergewöhnlichen Umstand" dar, der die Fluggesellschaft von der Haftung befreit, entschied der EuGH - und zwar entgegen der Ansicht des Generalanwalts.
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Weil sie von ihren elf Tagen Urlaub drei in einem Hotelzimmer mit schwerwiegenden Hygienemängeln verbringen musste, bekam eine Familie aus Schwaben vom BGH eine Entschädigung zugesprochen.
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Weil die Bundesdruckerei ihre Reisepässe fälschlicherweise als abhandengekommen gemeldet hat, konnte eine Familie nicht in die USA einreisen. Für den Behördenfehler kann aber auch der Reiseveranstalter nichts, entschied der BGH.
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