Reiserecht
BGH zu abweichender Kreuzfahrt-Route
Der Weg ist das Ziel
EU-Fluggastrechteverordnung
Anwendbarkeit auf verspätete Flüge aus der Schweiz
Bundestag verabschiedet Gesetzesentwurf
Schlichtungsstelle für unzufriedene Fluggäste kommt
EuGH zu Fluggastentschädigung
Rechte von Reisenden erneut gestärkt
BGH zum Reiserecht
Kreuzfahrt-Kündigung wegen Aschewolke zulässig
AG München
Behinderte Menschen sind kein Reisemangel
EuGH zum Reiserecht
Schadensersatz auch für Verlorenes im Gepäck von Mitreisenden
BGH zur Fluggastrechten
Keine Entschädigung für verspäteten außereuropäischen Anschlussflug
BGH zur Zuständigkeit deutscher Gerichte
Kläger kann Reisemängel an seinem Wohnsitz geltend machen
Reiserecht – seine Inhalte und Rechtsquellen
Da sich das Reiserecht auch auf internationaler Bühne abspielt, ist nicht allein nationales Recht von Bedeutung. Auch europäische Vorschriften spielen eine Rolle, beispielsweise die Fluggastverordnung und die Pauschalreise-Richtlinie. Hinzu kommen internationale Verträge und Vereinbarungen, unter anderem das Montrealer Übereinkommen im Bereich des Flugverkehrs. In Deutschland sind wesentliche Vorschriften über das Reiserecht im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) enthalten und hier insbesondere der in § 651a BGB festgeschriebene Reisevertrag.
Pauschalreisen und Individualreiserecht
Im Reiserecht wird unterteilt in Reisevertragsrecht für Pauschalreisen und Individualreiserecht. Bei einer Pauschalreise übernimmt der Reiseveranstalter die Gesamtheit der Reiseleistungen. Im Individualreiserecht sind Beförderungsverträge bedeutsam, die den Luft- und Schiffsverkehr sowie Reisen mit Bahn und Bus und den in der Hotellerie wichtigen Gastaufnahmevertrag betreffen. Der Beförderungsvertrag ist eine spezielle Form des im BGB geregelten Werkvertrages. Je nach Art des Verkehrsmittels sind weitere Gesetze und Verordnungen maßgeblich, beispielsweise das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) für die Personenbeförderung mit Bus oder Bahn sowie das Luftverkehrsgesetz (LuftVG) und das Binnenschifffahrtsgesetz (BinSchG).
Der Reisevertrag im Reiserecht und seine Anfänge
Der Reisevertrag für eine Pauschalreise oder die Buchung von Reisebausteinen im Rahmen einer Individualreise stehen im Zentrum des Reiserechts. Inhaltlich ist der Reisevertrag auf die Herbeiführung eines Erfolges gerichtet, was dem Wesen des Werkvertrages entspricht, weshalb er nach den Regeln des im BGB geregelten Werkvertrages behandelt wird. Als erste Pauschalreise gilt eine von Thomas Cook organisierte Reise, die am 5. Juli 1841 englische Arbeiter per Bahn von Leicester nach Loughborough brachte und in der die Kosten für Fahrt und Verpflegung enthalten waren. Am 17. Mai 1861 folgte die erste, ebenfalls von Cook organisierte Auslandspauschalreise, die englische Arbeiter per Bahn und Schiff nach Paris brachte.
03.09.2013 - 05.09.2013, Celle52. Steuerfachtagung 2013
12.09.2013 - 13.09.2013, Speyer5. Speyerer Tage zum Friedhofs- und Bestattungsrecht
02.10.2013 - 05.10.2013, GreifswaldStaatsrechtslehrertagung 2013
21.11.2013 - 23.11.2013, KarlsruheHerbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht
23.11.2013, Münster31. Münsterischer Versicherungstag 2013