Der US-Senat hat das zweite sogenannte Impeachment-Verfahren gegen den Ex-Präsidenten Amerikas als zulässig erachtet. In den nächsten Tagen kann es nun losgehen, zunächst werden beide Seiten ihre Argumente vorbringen.
Weil sie ein BAG-Urteil zum Neutralitätsgesetz nicht akzeptieren will, plant die Bildungssenatorin eine Verfassungbeschwerde. Gerügt werden sollen Verfahrensgrundrechte, der Justizsenator nennt das "sinnfreie Prozesshanselei".
Wegen ihrer Aussagen in einem Interview über das aufsehenerregende BVerfG-Urteil zum EZB-Anleihenkauf, hat das BVerfG die Richterin Astrid Wallrabenstein von einem weiteren Verfahren zu dem Fall ausgeschlossen.
Das zweite Amtsenthebungsverfahren gegen Trump soll am Dienstag starten. Doch erstmal muss geklärt werden, ob gegen jemanden, der gar kein Präsident mehr ist, überhaupt ein solches Verfahren geführt werden kann.
Wegen der im Vergleich zu Dezember und Januar veränderten Corona-Situation hält der VGH eine landesweite Ausgangsbeschränkung für unverhältnismäßig. Das Land will nun nur noch in Hotspot-Regionen den Ausgang beschränken.
Es gehört zum politischen Alltag, dass Experten in den Bundestag eingeladen werden – auch Verfassungsrechtler. Doch sie haben es schwer, mit ihren Argumenten durchzudringen, wenn jede Kritik in "Querdenker"-Nähe gerückt wird.
Die GroKo hat sich darauf verständigt, das Merkmal "Rasse" aus Art. 3 GG zu streichen, ohne dabei das Schutzniveau bei rassistischen Diskriminierungen abzusenken. Ein Vorschlag aus dem BMJV stößt jetzt nicht nur bei Menschenrechtlern auf Kritik.