Der VGH Bayern hat einen vorliegenden Fall genutzt, um sich u. a. zu dem umstrittenen Beschluss eines Familienrichters aus Weimar zu äußern. Darin bezeichnet er die Weimarer Entscheidung als "ausbrechenden Rechtsakt".
Im ersten Examen durchgefallen: Diese Schreckensnachricht erreichte eine Jurastudentin. Doch sie wehrte sich gegen das Ergebnis – und bekam nun vor dem OVG Recht. Ihre Klausuren waren nämlich nicht von Hochschullehrern korrigiert worden.
Bei der Untersuchung des Falls von Wikileaks-Gründer Julian Assange ist Nils Melzer auf politische Verfolgung, Justizwillkür und Folter gestoßen - und auf viel betretenes Schweigen. In einem neuen Buch kritisiert er auch Deutschland.
Auch Esoteriker, Impfgegner, Rechtsextremisten: Das Spektrum der Protestierenden bei den Kundgebungen der sogenannten Querdenker ist breit. Die Behörden konstatieren allerdings eine zunehmende Gewaltbereitschaft - nicht ohne Folgen.
Allen & Overy verstärkt sich auf Partnerebene: Ellen Birkemeyer kommt von KPMG, Stephan Neuhaus wechselt von Hogan Lovells. Zudem werden zwei Counsel in die Partnerschaft aufgenommen.
Schreibt ein Inhaftierter Briefe an Vertrauenspersonen, dann dürfen diese nicht ohne Weiteres angehalten werden, selbst wenn Hinweise auf Beleidigungen vorliegen. So entschied das BVerfG, das sich auch zur Schmähkritik äußerte.
Warum nach dem BVerfG-Urteil zur BND-Auslandsüberwachung der Gesetzgeber die Vorgaben nicht beachtet haben soll, ob eine neue Verfassungsbeschwerde kommt und wann eine Grundsatzreform des Geheimdienstrechts, dazu Ulf Buermeyer im Interview.