Wenn ein Einzelrichter am VG meint, der Wahlspruch der NPD "Migration tötet!" stelle teilweise die Realität dar, begründet das in einem Asylverfahren offensichtlich die Besorgnis der Befangenheit. Das hat das BVerfG entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht will zum Jubiläum im September zu den Bürgern kommen - diesmal allerdings vor allem digital. Christian Rath berichtet über die Karlsruher Pläne.
Das VG Köln wird vor der Bundestagswahl nicht mehr über zwei Eilverfahren der AfD gegen den Verfassungsschutz entscheiden. Eine summarische Prüfung sei angesichts der Bedeutung der Verfahren nicht ausreichend.
An mehr als 350 Schulen in Bayern soll es bald ein Wahlpflichtfach "Islamischer Unterricht" geben. Das finden scheinbar nicht alle gut. Einen Tag nach dem entsprechenden Landtagsbeschluss ist die erste Klage am BayVerfGH eingegangen.
Einige AfD-Abgeordnete wollten vor dem BVerfG erreichen, dass eine im Bundestag angeordnete Maskenpflicht als verfassungswidrig erklärt wird. Da sie ihren Antrag jedoch zurückgenommen haben, hat das BVerfG das Verfahren eingestellt.
Bei Auskünften von Nachrichtendiensten kann ein besonderes Offenbarungsinteresse den postmortalen Quellenschutz überwiegen. Das hat der Große Senat des BVerwG zur Spiegel-Affäre von 1962 entschieden.
Nach der Rückkehr aus den Sommerferien sollen sich alle Schüler in Hamburg wieder regelmäßig testen lassen. Dagegen ist Widerspruch mit aufschiebender Wirkung möglich, hat das OVG Hamburg festgestellt.
Die Bundesregierung erleichtert seit Jahren die Massentierhaltung zu Lasten von Tieren, Umwelt und Klima - diesen Vorwurf macht die Deutsche Umwelthilfe an einer rechtlichen Auswertung fest und fordert zum Handeln auf.