Medizinrecht
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Medizinrecht – die Rechtsbeziehung zwischen Ärzten und zwischen Arzt und Patient
Medizinrecht ist der Oberbegriff für die rechtliche Ausgestaltung der Rechtsbeziehungen zwischen Ärzten und im Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Zum Medizinrecht gehören öffentlich-rechtliche Regelungen, die die Berufsausübung als Arzt oder Zahnarzt definieren, und die im Meldewesen verankerte Pflicht, ansteckende Krankheiten zu melden. Zur rechtlichen Ausgestaltung der Beziehung zwischen Arzt und Patient gehören die Arzthaftung und das Recht der Honorierung von Privatpatienten, unter anderem nach der Gebührenordnung für Ärzte. Im Sozialversicherungsrecht finden sich weitere Bestimmungen über die Kassenzulassung und die Honorierung von Allgemeinpatienten. Zu diesen speziellen Regelungen gehören auch das in der Approbationsordnung geregelte allgemeine Berufsrecht und die Berufsordnungen der jeweiligen Landesärztekammer. Das kollegiale und rechtliche Verhältnis zwischen den Ärzten wird ausgestaltet durch das Arztwerberecht, das ärztliche Gesellschaftsrecht und das Recht der Praxisübertragung. Darüber hinaus gibt es weitere spezielle Regelungen über die Ausübung des ärztlichen Berufes, beispielsweise die Röntgenverordnung.
Das Medizinrecht und seine historischen Wurzeln
Tatsächlich reicht das Medizinrecht weit in der Geschichte zurück. Seit es Ärzte und andere Heilberufe gibt, ist es von Bedeutung, und so haben sich bereits die römischen Juristen mit medizinrechtlichen Fragen beschäftigt. Der noch heute von Medizinern geleistete hippokratische Eid stammt aus dem antiken Griechenland. Unter dem Stauferkönig Friedrich II. finden sich im Jahr 1231 Aufzeichnungen im Bereich des Medizinrechts, in denen der Beruf des Arztes von dem eines Apothekers formal getrennt wird. Da es an einer einheitlichen Reichsgesetzgebung auf dem Gebiet des Medizinrechts fehlt, gelten vorwiegend Regelungen auf territorialer Ebene, wobei den Städten eine Vorreiterposition zukommt. Im 14. Jahrhundert gibt es erste Medizinalordnungen und auch Apothekenordnungen, die Preise für Behandlungen und Medikamente festlegen.
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