Kartellrecht
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Das Kartellrecht als Schutz der wirtschaftlichen Handlungsfreiheit
Das Kartellrecht gehört als Teil des Wettbewerbsrechts zum Wirtschaftsrecht und bezeichnet die Gesamtheit aller gesetzlichen Regelungen, die die Zulässigkeit und das Vorgehen gegenüber Kartellen regeln. Zum Kartellrecht zählen auch die Rechtsnormen, die auf den Erhalt, die Gestaltung und den Fluss eines freien Wettbewerbs gerichtet sind. Das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist seit 1. Januar 1958 in Kraft und die maßgebliche Kodifikation für den Erhalt des Wettbewerbs. Nach § 1 GWB besteht ein grundsätzliches Kartellverbot. Demzufolge sind Vereinbarungen zwischen Unternehmen unwirksam, wenn sie den Wettbewerb beeinträchtigen.
Gegenstand des Kartellrechts und seine Rechtsquellen
Gegenstände des Kartellrechts sind nicht nur das Verbot und der Schutz vor Missbrauch, sondern auch die Überprüfung von Kartellen sowie die Kontrolle von Unternehmenszusammenschlüssen. Kartellrechtliche Vorschriften finden sich vor allem auf europäischer Ebene, unter anderem im Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (EGV) und im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Grundsätzlich hat das europäische Kartellrecht gegenüber nationalen kartellrechtlichen Bestimmungen Vorrang. Nicht zum Kartellrecht gehören die Lauterkeit und Fairness des Wettbewerbs sowie das Vergaberecht. Anders als in anderen Staaten gibt es in Deutschland für kartellrechtliche Fragen keine spezifischen Gesetze für die einzelnen Sektoren. Stattdessen gibt es hierzulande die Bundesnetzagentur, die als Regulierungsbehörde über die Bereiche Gas und Elektrizität, Telekommunikation sowie über Post und Bahn wacht.
Das Kartellrecht und seine Anfänge
Als Folge der zunehmenden Industrialisierung kamen in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts Kartelle auf, die bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland prinzipiell erlaubt waren. Erst Anfang der 50er Jahre wurden auf Verlangen der USA Kartellgesetze erlassen, die das seit Ende des 19. Jahrhunderts geltende strikte amerikanische Kartellverbot übernahmen.
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