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IT-Recht – seine Inhalte und die gesetzlichen Grundlagen
IT-Recht wird auch Informationstechnologierecht oder Informationsrecht genannt und bezeichnet das Recht der elektronischen Datenverarbeitung. Eine einheitliche gesetzliche Definition oder eine Sammlung aller Rechtsvorschriften in einem Gesetzbuch fehlen indes. Tatsächlich ist das IT-Recht heute ein eigenständiges Rechtsgebiet, das mittlerweile eine Fachanwaltsausbildung sowie eine Vielzahl an Fachzeitschriften und Fachtiteln hervorgebracht hat. Es hat seine Anfänge im Computerrecht, das später als EDV-Recht und als Multimediarecht bezeichnet wurde und sich als solches insbesondere auf Rechtsfragen rund um das Internet konzentriert und deswegen auch Internetrecht genannt wird.
Das IT-Recht und seine Rechtsquellen
Dementsprechend vielfältig sind die Rechtsquellen des IT-Rechts. Im Bereich der Informationstechnologien werden Verträge über Hardware, Software und über Dienstleistungen geschlossen, die nach den Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) behandelt werden. Dasselbe gilt für das Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs, also Rechtsfragen, die den E-Commerce betreffen. Das Informationstechnologierecht ist eng mit dem Datenschutz verbunden, wobei für den öffentlichen Bereich der Bundesländer das Bundesdatenschutzgesetz gilt und für die einzelnen Bundesländer die jeweiligen Landesschutzgesetze. Sie alle sind sogenannte Rahmengesetze, die teilweise durch spezielle Gesetze ergänzt oder auch verdrängt werden. Zum IT-Recht gehören auch Kommunikationsnetze und Kommunikationsdienste. Diesen Rechtsbereich der Telekommunikation regelt das Telekommunikationsgesetz (TKG), wobei die inhaltliche Ausgestaltung im Telemediengesetz (TMG) zu finden ist. Die öffentliche Vergabe von Leistungen im Bereich der Informationstechnologien ist im Wesentlichen im Vergaberecht und im Kartellrecht normiert. Gerade Informationstechnologien haben bisweilen grenzüberschreitenden Charakter, sodass die landesrechtlichen Rechtsgrundlagen in Frage stehen. Dieses Rechtsproblem wird durch das Internationale Privatrecht gelöst. Gerade das IT-Recht birgt Gefahren von strafrechtlich relevanten Verstößen. Straftatbestände im Bereich der Computerkriminalität finden sich hauptsächlich im Strafgesetzbuch (StGB).
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