Insolvenzrecht
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Insolvenzrecht – wenn Verbraucher und Unternehmen Insolvenz anmelden
Das Insolvenzrecht in der heutigen Form gibt es seit 1999. Es handelt sich also um ein neues Rechtsgebiet, das Teil des Zivilrechts ist und die bis dahin geltende Konkursordnung ablöste. Das Insolvenzrecht ist in der Insolvenzordnung (InsO) geregelt und beinhaltet das Gesamtvollstreckungsverfahren, in dem ein Schuldner einer Gläubigergemeinschaft gegenübersteht. Ziel des Insolvenzverfahrens ist, dass alle am Verfahren beteiligten Gläubiger gleichermaßen finanziell befriedigt werden und zwar durch Verwertung des gesamten Schuldnervermögens. Damit unterscheidet sich das Insolvenzrecht von der Zwangsvollstreckung, bei der Schuldner und Gläubiger jeweils einzeln beteiligt sind.
Das Insolvenzverfahren
Das Insolvenzverfahren findet vor einem Insolvenzgericht statt, das auf Antrag des Schuldners oder auch eines Gläubigers eröffnet wird. Das Insolvenzgericht beauftragt einen Insolvenzverwalter mit der Verwertung des noch vorhandenen Vermögens des Schuldners. Das fällt regelmäßig eher gering aus, da die meisten Gläubiger, beispielsweise Banken oder auch Lieferanten, Sicherheiten besitzen. Diese Sicherheiten sind als sogenannte Absonderungsrechte vorrangig vor der Befriedigung anderer Gläubiger, die ungesicherte Forderungen geltend machen.
Verbraucherinsolvenz und Unternehmensinsolvenz
Das Insolvenzrecht kennt mehrere Arten des Insolvenzverfahrens, deren wichtigsten die Unternehmensinsolvenz, die Verbraucherinsolvenz und die Restschuldbefreiung sind. Eine Unternehmensinsolvenz kann auch in einer Sanierung durch einen Insolvenzplan enden oder durch Eigenverwaltung des Schuldners. Die Verbraucherinsolvenz wird auch Privatinsolvenz genannt. Anders als bei der Unternehmensinsolvenz gibt es keinen Insolvenzverwalter, sondern einen Treuhänder. Mit der Einführung des neuen Insolvenzrechts im Jahr 1999 gibt es ein weiteres Verfahren, das sogenannte Restschuldbefreiungsverfahren, das sich auf Antrag des Schuldners unmittelbar an das Verbraucherinsolvenzverfahren anschließt. Die Restschuldbefreiung hat nach einer sechs Jahre dauernden Zeit des Wohlverhaltens die Entschuldung des Schuldners zum Ziel.
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