Handels- und Gesellschaftsrechtrss

Hintergründe

Unternehmenstransaktionen

Die schwierige Frage des fairen Preises

Fairness Opinion

Der Erwerb der Hypo Alpe Adria durch die BayernLB ist nur einer der prominentesten Fälle: Viele Unternehmenskäufe in den Boomjahren 2006 und 2007 liefen zu Preisen ab, die womöglich überteuert waren. Diesem Verdacht wird nun vielerorts nachgegangen. Dabei steht vor allem die Frage im Raum, ob das jeweilige Management seinen Sorgfaltspflichten nachgekommen ist. mehr

Nachrichten

Kanzleien

CMS Hasche Sigle berät Hansa-Milch

Die deutsche Großmolkerei Hansa-Milch und der skandinavische Arla Foods Konzern haben sich über einen grenzüberschreitenden Zusammenschluss geeinigt. Hierbei handelt es sich um eine Fusion von Genossenschaften aus unterschiedlichen Jurisdiktionen. mehr

Nachrichten

Kanzleien

CMS Hasche Sigle berät 3W Power bei Listing im Prime Standard der Frankfurter Börse

Die Aktien der 3W Power Holdings S.A., Mutterunternehmen der operativ tätigen AEG Power Solutions, werden seit dem 17. Dezember 2010 im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse gehandelt. Ein Team von CMS Hasche Sigle hat 3W Power beim Listing im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse umfassend beraten. mehr

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Kanzleien

Baker & McKenzie berät Yorkville Advisors LLC

Die internationale Anwaltskanzlei Baker & McKenzie hat das US-Investmentunternehmen Yorkville Advisors LLC aus New Jersey bei einer Eigenkapitalzusage auf Abruf (Standby Equity Distribution Agreement, SEDA) beraten. mehr

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Kanzleien

Heuking berät Cube Transport

Ein Konsortium bestehend aus dem französischen Infrastrukturfonds Cube Transport SCA und der italienische Bahn Ferrovie dello Stato S.p.A hat Anfang Dezember die deutsche Nahverkehrstochter Arriva von der Deutschen Bahn erworben. mehr

Nachrichten

Kanzleien

Clifford Chance berät die HSH Real Estate AG

Die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance hat die HSH Real Estate AG beim Verkauf ihrer Kapitalanlagegesellschaft LB Immo Invest GmbH an die PATRIZIA Immobilien AG beraten. Die HSH Real Estate AG ist eine Tochtergesellschaft der HSH Nordbank AG. Über den Kaufpreis für die LB Immo Invest GmbH wurde Stillschweigen vereinbart. mehr

Hintergründe

Hongkong

Schlupfloch für risikolose Geschäfte in Fernost

Hongkong

Die Dynamik der chinesischen Volkswirtschaft macht Geschäfte im Reich der Mitte zunehmend auch für mittlere Unternehmen attraktiv. Direkte Geschäftsbeziehungen bergen allerdings erhebliche Risiken wirtschaftlicher wie rechtlicher Art. Um diese zu mindern, bietet sich der Umweg über Hongkong als Sonderverwaltungszone Chinas an. Von Anton Kumanoff. mehr

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Kanzleien

Hogan Lovells berät PrimaCom

Die Kanzlei Hogan Lovells hat den Kommunikationsdienstleister PrimaCom beim Verkauf seiner Breitbandkabelnetze in Mainz und Osnabrück an Kabel Deutschland beraten. mehr

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BFH

"Aus" für Asset-Backed-Securities-Modell

Der BFH hat mit einem Urteil von Ende August entschieden, dass es nicht zulässig ist, Forderungen mittels des so genannte Asset-Backed-Securities-Modell zu verkaufen, um dadurch einer gewerbesteuerlichen Hinzurechnung zu entgehen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das wirtschaftliche Eigentum an den Forderungen beim Gewerbetreibenden verbleibt. mehr

Nachrichten

Kanzleien

Mayer Brown LLP berät Caterpillar Inc.

Die internationale Anwaltssozietät Mayer Brown LLP hat den US-amerikanischen Baumaschinenhersteller Caterpillar Inc. beim Erwerb des Grubenanlagen-Spezialisten Bucyrus International, Inc. beraten. Die Transaktion hatte ein Gesamtvolumen von rund 8,6 Milliarden US-Dollar. mehr

Das Handelsrecht – seine Rechtsquellen und historischen Wurzeln

Das Handelsrecht definiert das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Normadressaten des Handelsrechts sind ausschließlich Kaufleute, wozu bestimmte Handelsgesellschaften gehören, beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragene Genossenschaft (eG). Die Notwendigkeit eines Sonderprivatrechts für Kaufleute resultiert aus der Tatsache, dass die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht immer den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs ausreichend Rechnung tragen. Die wichtigsten Rechtsquellen des Handelsrechts sind das erste Buch des Handelsgesetzbuches (HGB), das sich mit dem Recht des Handelsstands befasst, sowie das vierte Buch des HGB, das Recht und die Regeln von Handelsgeschäften. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Rechtsgebieten, in denen das Handelsrecht eine Rolle spielt, nämlich das Bank- und Börsenrecht, das Gesellschaftsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Seehandelsrecht, das Versicherungsvertragsgesetz, das Wertpapierrecht und das Wettbewerbsrecht.

Im Mittelpunkt des Handelsrechts: Der Kaufmann

Das Handelsrecht befasst sich also nicht unmittelbar mit dem Unternehmen, sondern mit dem Träger des Unternehmens, dem Kaufmann. Grundvoraussetzung für die Kaufmannseigenschaft ist das Betreiben eines Gewerbes. Das Handelsrecht unterscheidet verschiedene Arten von Kaufleuten, unter anderem sogenannte Musskaufleute, Sollkaufleute und Kannkaufleute, die hinsichtlich der daraus resultierenden Rechte und Pflichten variieren.

Historische Wurzeln

In seiner historischen Entwicklung reicht das geschriebene Handelsrecht bis in die Blütezeit der Hansestädte zurück und hat seine Wurzeln im Stadtrecht. Seit 1861 gab es das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, das auf Beschluss des Deutschen Bundes in Kraft trat und 1871 durch Reichsgesetz für das gesamte Deutsche Reich galt. Am 10. Mai 1897 wurde das Handelsgesetzbuch verabschiedet, das gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 in Kraft trat und mit dem Handelsrechtsreformgesetz und dem Transportrechtsreformgesetz grundlegende Änderungen erfuhr.

Gesellschaftsrecht oder das Recht der Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften

Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, die durch Rechtsgeschäft begründet werden, also regelmäßig durch einen Vertragsschluss. Um Gesellschaftsrecht anwenden zu können, muss es sich um eine Gesellschaft im weiteren Sinne handeln. Sie ist in § 705 BGB definiert und setzt den Zusammenschluss von mehreren Personen zur Förderung eines erlaubten und gemeinsamen Zwecks voraus.

Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht kennt unterschiedliche Gesellschaftsformen, die sich hinsichtlich der Unternehmensform, des Grundkapitals und der Haftung unterscheiden. Gemeint sind unter anderem Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften. Der Vielzahl der Gesellschaften entsprechend gibt es mehrere Rechtsquellen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und Personengesellschaften im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Spezialgesetzen, nämlich das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), das Aktiengesetz (AktG), für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) das GmbH-Gesetz und das Genossenschaftsgesetz (GenG). Sekundäre Rechtsquelle ist außerdem das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedstaaten. In verfassungsrechtlicher Hinsicht sind insbesondere Art. 9 und Art. 14 des Grundgesetzes (GG) von besonderer Relevanz. Während Art. 9 GG das Recht garantiert, Vereine und Gesellschaften zu bilden, schützt Art. 14 GG das Eigentum.

Die Anfänge des Gesellschaftsrechts

Erste gesellschaftsrechtliche Regelungen finden sich im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794. Erwähnt wird unter anderem die societas, ein Vorläufer der heutigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine erste gesamtdeutsche Regelung gibt es im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird 1892 mit dem GmbH-Gesetz geboren. Seine Systematik verdankt das heutige Gesellschaftsrecht dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, und dem Handelsgesetzbuch (HGB) von 1897.

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