Handels- und Gesellschaftsrechtrss

Nachrichten

Kanzleien

White & Case berät Spitzke

Gegenstand der Beratung der Unternehmensgruppe Spitzke durch die internationale Anwaltssozietät White & Case LLP war die Gründung einer Societas Europaea (SE). Hierzu wurde die dänische Aktiengesellschaft Spitzke Scandinavia A/S grenzüberschreitend auf ihre deutsche Muttergesellschaft Spitzke AG verschmolzen. mehr

Nachrichten

BFH

Rückforderungsverzicht bei Gesellschafterdarlehen ist abzugsfähig

Der BFH hat in einem Urteil von Ende 2010 entschieden, dass auch für den Fall, in dem der geschäftsführende Kleingesellschafter seiner GmbH ein Darlehen aus im Gesellschaftsverhältnis Gründen gewährt hat, der spätere Verzicht darauf durch das Arbeitsverhältnis veranlasst sein und als Werbungskosten geltend gemacht werden kann. mehr

Nachrichten

Kanzleien

Clifford Chance berät Endemol Deutschland GmbH

Gegenstand der Beratung durch die internationale Anwaltssozietät Clifford Chance ist ein Joint Venture der Endemol Deutschland GmbH, Köln mit der Produktionsfirma Herr P von Jörg Pilawa. Endemol erwirbt die Mehrheit an dem Unternehmen. mehr

Nachrichten

Kanzleien

CMS Hasche Sigle berät Cassidian

Cassidian (vormals EADS Defence & Security) und Atlas Elektronik haben das Gemeinschaftsunternehmen Signalis durch die Einbringung ihrer Tochtergesellschaften Sofrelog und Atlas Maritime Security gegründet. Die internationale Anwaltssozietät CMS Hasche Sigle hat EADS/Cassidian bei der Transaktion umfassend beraten. mehr

Nachrichten

Kanzleien

Freshfields berät Amadeus bei Verkauf von Opodo

Der Verkauf von Opodo Limited erfolgte an Axa Private Equity und Permira Funds. mehr

Nachrichten

Kanzleien

Noerr berät Softwareentwickler RIB

Ein Team um den Frankfurter Noerr-Partner Dr. Laurenz Wieneke hat den Börsengang des Stuttgarter Softwarehauses RIB Software AG rechtlich begleitet. Mit einem Platzierungsvolumen von rund 145 Millionen Euro notiert die mehrfach überzeichnete Aktie des Herstellers von Software für die Bauindustrie erstmals im Regulierten Markt (Prime Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse. mehr

Nachrichten

BGH

Quotale Haftung von Gesellschaftern geschlossener Immobilienfonds

Bei der Vereinbarung einer quotalen Haftung der Gesellschafter einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts vermindern Leistungen aus dem Gesellschaftsvermögen die Haftung der Gesellschafter nicht automatisch. Das entschied der II. Senat des BGH am Dienstag. mehr

Nachrichten

Kanzleien

Mayer Brown berät Halder bei Übernahme der Gealan-Gruppe

Halder ist bei der fränkischen Gealan-Gruppe eingestiegen: Der Investor hat die Kapitalmehrheit an dem Hersteller von Kunststoff-Fensterprofilen durch einen Management Buy-Out von der AXA Private Equity übernommen. mehr

Hintergründe

Europa GmbH

Die SPE funktioniert auch ohne Mitbestimmung

europa_gmbh

Gerade die deutsche mittelständische Wirtschaft wartet auf den Startschuss. Doch immer wieder stocken die Verhandlungen um die Europa GmbH in Brüssel. Einer der Gründe: Die Mitbestimmung wird verteidigt – allzu emotional, meint Dr. Hans-Joachim Fritz, der auf ausgewogene Kompromissvorschläge verweist und fordert, die Phantomdebatte zu beenden. mehr

Nachrichten

Kanzleien

Clifford Chance berät beim Verkauf des Münchner "Intelligence Cube"

Die Münchner Büroimmobilie "iCU" (Intelligence Cube) in München-Gräfelfing wurde von der Investa Immobiliengruppe an die MPC Capital AG verkauft. Über den Kaufpreis haben die Parteien zunächst Stillschweigen vereinbart. mehr

Das Handelsrecht – seine Rechtsquellen und historischen Wurzeln

Das Handelsrecht definiert das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Normadressaten des Handelsrechts sind ausschließlich Kaufleute, wozu bestimmte Handelsgesellschaften gehören, beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragene Genossenschaft (eG). Die Notwendigkeit eines Sonderprivatrechts für Kaufleute resultiert aus der Tatsache, dass die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht immer den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs ausreichend Rechnung tragen. Die wichtigsten Rechtsquellen des Handelsrechts sind das erste Buch des Handelsgesetzbuches (HGB), das sich mit dem Recht des Handelsstands befasst, sowie das vierte Buch des HGB, das Recht und die Regeln von Handelsgeschäften. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Rechtsgebieten, in denen das Handelsrecht eine Rolle spielt, nämlich das Bank- und Börsenrecht, das Gesellschaftsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Seehandelsrecht, das Versicherungsvertragsgesetz, das Wertpapierrecht und das Wettbewerbsrecht.

Im Mittelpunkt des Handelsrechts: Der Kaufmann

Das Handelsrecht befasst sich also nicht unmittelbar mit dem Unternehmen, sondern mit dem Träger des Unternehmens, dem Kaufmann. Grundvoraussetzung für die Kaufmannseigenschaft ist das Betreiben eines Gewerbes. Das Handelsrecht unterscheidet verschiedene Arten von Kaufleuten, unter anderem sogenannte Musskaufleute, Sollkaufleute und Kannkaufleute, die hinsichtlich der daraus resultierenden Rechte und Pflichten variieren.

Historische Wurzeln

In seiner historischen Entwicklung reicht das geschriebene Handelsrecht bis in die Blütezeit der Hansestädte zurück und hat seine Wurzeln im Stadtrecht. Seit 1861 gab es das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, das auf Beschluss des Deutschen Bundes in Kraft trat und 1871 durch Reichsgesetz für das gesamte Deutsche Reich galt. Am 10. Mai 1897 wurde das Handelsgesetzbuch verabschiedet, das gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 in Kraft trat und mit dem Handelsrechtsreformgesetz und dem Transportrechtsreformgesetz grundlegende Änderungen erfuhr.

Gesellschaftsrecht oder das Recht der Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften

Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, die durch Rechtsgeschäft begründet werden, also regelmäßig durch einen Vertragsschluss. Um Gesellschaftsrecht anwenden zu können, muss es sich um eine Gesellschaft im weiteren Sinne handeln. Sie ist in § 705 BGB definiert und setzt den Zusammenschluss von mehreren Personen zur Förderung eines erlaubten und gemeinsamen Zwecks voraus.

Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht kennt unterschiedliche Gesellschaftsformen, die sich hinsichtlich der Unternehmensform, des Grundkapitals und der Haftung unterscheiden. Gemeint sind unter anderem Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften. Der Vielzahl der Gesellschaften entsprechend gibt es mehrere Rechtsquellen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und Personengesellschaften im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Spezialgesetzen, nämlich das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), das Aktiengesetz (AktG), für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) das GmbH-Gesetz und das Genossenschaftsgesetz (GenG). Sekundäre Rechtsquelle ist außerdem das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedstaaten. In verfassungsrechtlicher Hinsicht sind insbesondere Art. 9 und Art. 14 des Grundgesetzes (GG) von besonderer Relevanz. Während Art. 9 GG das Recht garantiert, Vereine und Gesellschaften zu bilden, schützt Art. 14 GG das Eigentum.

Die Anfänge des Gesellschaftsrechts

Erste gesellschaftsrechtliche Regelungen finden sich im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794. Erwähnt wird unter anderem die societas, ein Vorläufer der heutigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine erste gesamtdeutsche Regelung gibt es im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird 1892 mit dem GmbH-Gesetz geboren. Seine Systematik verdankt das heutige Gesellschaftsrecht dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, und dem Handelsgesetzbuch (HGB) von 1897.

20

Veranstaltungen und Seminare

07.06.2013, WiesbadenEntdecke Jura in Wiesbaden

16.06.2013 - 22.06.2013, Wustrau-AltfriesackSupervision und Fortbildung

04.10.2013 - 06.10.2013, HeidelbergHerbstklausur der ArGe Insolvenzrecht und Sanierung

13.11.2013, Saarbrücken4. Fakultätskarrieretag der Universität des Saarlandes

21.11.2013 - 23.11.2013, KarlsruheHerbsttagung der Arbeitsgemeinschaft Familienrecht

LTO-Newsletter
kostenlos abonnieren