Handels- und Gesellschaftsrechtrss

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Ashurst LLP berät Nordic Capital

Die internationale Anwaltssozietät Ashurst LLP berät das Private Equity-Haus Nordic Capital bei dem Erwerb von Britax, einem Hersteller von Auto-Kindersitzen und Kinderwagen. mehr

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Oppenhoff & Partner berät Coty beim Erwerb von Dr. Scheller

Die Wirtschaftskanzlei Oppenhoff & Partner hat Coty Inc., ein weltweit tätiges Parfum- und Kosmetikunternehmen, bei der Übernahme des schwäbischen Kosmetikanbieters Dr. Scheller Cosmetics AG und seiner Tochtergesellschaften im In- und Ausland vom russischen Kosmetikkonzern Kalina beraten. Durch den Zukauf rückt Coty zum zweitgrößten Anbieter dekorativer Kosmetik in Deutschland auf. mehr

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Allen & Overy LLP berät Wolters Kluwer bei Erwerb von LexisNexis Deutschland

Die internationale Wirtschaftskanzlei Allen & Overy LLP hat Wolters Kluwer Deutschland, einen der führenden Wissens- und Informationsdienstleister mit den Kernkompetenzen Recht, Wirtschaft und Steuern, bei dem Erwerb der LexisNexis Deutschland GmbH von Reed Elsevier beraten. mehr

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BHO Legal berät Spaceopal GmbH

Die Spaceopal GmbH hat am 25.10.2010 in Brüssel den Vertrag zum Betrieb des Europäischen Satellitennavigationssystems Galileo mit der Europäisachen Raumfahrtbehörde ESA unterzeichnet. mehr

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Bird & Bird berät PayPal

Die internationale Anwaltssozietät Bird & Bird LLP hat PayPal, einen  der führenden Anbieter für Zahlungslösungen beim Erwerb von Anteilen an BillSAFE GmbH beraten. BillSAFE ist ein auf Factoring und Abwicklung von E-Commerce Zahlungen spezialisiertes Unternehmen. mehr

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Gerichte

Neue Richter am BGH

Die Vorsitzende Richterin am OLG Dresden Praxedis Möhring und der Richter am OLG Frankfurt am Main Thomas Sunder sind vom Bundespräsidenten zu Richtern am BGH ernannt worden. mehr

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Mayer Brown berät Invesco Real Estate

Der Investment-Manager Invesco Real Estate hat vier Büro-Immobilien in Paris von Klépierre für den Invesco Real Estate European Fund erworben. Bei der Finanzierung des Erwerbs wurde Invesco von der internationalen Anwaltssozietät Mayer Brown LLP beraten. mehr

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Noerr berät DLR

Die europäische Wirtschaftskanzlei Noerr hat das DLR bei der Verhandlung und Strukturierung eines Joint Ventures mit der italienischen Finmeccanica beraten. mehr

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Gleiss Lutz berät Daimler AG

Ein jahrelanger Rechtsstreit um die Verschmelzung der Daimler-Benz AG mit der zwischenzeitlich in Daimler AG umbenannten DaimlerChrysler AG ist beendet. Das OLG Stuttgart hat entschieden, dass das Umtauschverhältnis für die Aktien der beiden Unternehmen, das bei der Verschmelzung im Jahr 1998 vereinbart worden war, angemessen war. Die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz hat die Daimler AG in diesem Verfahren beraten. mehr

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Gleiss Lutz berät bei Übernahme von Anteilen an Offshore-Windpark

Die Wirtschaftskanzlei Gleiss Lutz hat die Windreich AG beim Erwerb von zwei Dritteln der Geschäftsanteile an der Nordsee Offshore MEG I GmbH durch ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft FC Windenergy GmbH beraten. Die Windreich AG selbst hält bereits das weitere Drittel der Geschäftsanteile an der Nordsee Offshore MEG I GmbH. mehr

Das Handelsrecht – seine Rechtsquellen und historischen Wurzeln

Das Handelsrecht definiert das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Normadressaten des Handelsrechts sind ausschließlich Kaufleute, wozu bestimmte Handelsgesellschaften gehören, beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragene Genossenschaft (eG). Die Notwendigkeit eines Sonderprivatrechts für Kaufleute resultiert aus der Tatsache, dass die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht immer den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs ausreichend Rechnung tragen. Die wichtigsten Rechtsquellen des Handelsrechts sind das erste Buch des Handelsgesetzbuches (HGB), das sich mit dem Recht des Handelsstands befasst, sowie das vierte Buch des HGB, das Recht und die Regeln von Handelsgeschäften. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Rechtsgebieten, in denen das Handelsrecht eine Rolle spielt, nämlich das Bank- und Börsenrecht, das Gesellschaftsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Seehandelsrecht, das Versicherungsvertragsgesetz, das Wertpapierrecht und das Wettbewerbsrecht.

Im Mittelpunkt des Handelsrechts: Der Kaufmann

Das Handelsrecht befasst sich also nicht unmittelbar mit dem Unternehmen, sondern mit dem Träger des Unternehmens, dem Kaufmann. Grundvoraussetzung für die Kaufmannseigenschaft ist das Betreiben eines Gewerbes. Das Handelsrecht unterscheidet verschiedene Arten von Kaufleuten, unter anderem sogenannte Musskaufleute, Sollkaufleute und Kannkaufleute, die hinsichtlich der daraus resultierenden Rechte und Pflichten variieren.

Historische Wurzeln

In seiner historischen Entwicklung reicht das geschriebene Handelsrecht bis in die Blütezeit der Hansestädte zurück und hat seine Wurzeln im Stadtrecht. Seit 1861 gab es das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, das auf Beschluss des Deutschen Bundes in Kraft trat und 1871 durch Reichsgesetz für das gesamte Deutsche Reich galt. Am 10. Mai 1897 wurde das Handelsgesetzbuch verabschiedet, das gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 in Kraft trat und mit dem Handelsrechtsreformgesetz und dem Transportrechtsreformgesetz grundlegende Änderungen erfuhr.

Gesellschaftsrecht oder das Recht der Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften

Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, die durch Rechtsgeschäft begründet werden, also regelmäßig durch einen Vertragsschluss. Um Gesellschaftsrecht anwenden zu können, muss es sich um eine Gesellschaft im weiteren Sinne handeln. Sie ist in § 705 BGB definiert und setzt den Zusammenschluss von mehreren Personen zur Förderung eines erlaubten und gemeinsamen Zwecks voraus.

Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht kennt unterschiedliche Gesellschaftsformen, die sich hinsichtlich der Unternehmensform, des Grundkapitals und der Haftung unterscheiden. Gemeint sind unter anderem Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften. Der Vielzahl der Gesellschaften entsprechend gibt es mehrere Rechtsquellen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und Personengesellschaften im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Spezialgesetzen, nämlich das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), das Aktiengesetz (AktG), für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) das GmbH-Gesetz und das Genossenschaftsgesetz (GenG). Sekundäre Rechtsquelle ist außerdem das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedstaaten. In verfassungsrechtlicher Hinsicht sind insbesondere Art. 9 und Art. 14 des Grundgesetzes (GG) von besonderer Relevanz. Während Art. 9 GG das Recht garantiert, Vereine und Gesellschaften zu bilden, schützt Art. 14 GG das Eigentum.

Die Anfänge des Gesellschaftsrechts

Erste gesellschaftsrechtliche Regelungen finden sich im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794. Erwähnt wird unter anderem die societas, ein Vorläufer der heutigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine erste gesamtdeutsche Regelung gibt es im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird 1892 mit dem GmbH-Gesetz geboren. Seine Systematik verdankt das heutige Gesellschaftsrecht dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, und dem Handelsgesetzbuch (HGB) von 1897.

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