Handels- und Gesellschaftsrechtrss

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Europäisches Wirtschafts- und Regulierungsrecht

LL.M.-Studiengang sorgt für Durchblick im komplexen Normgefüge

Sie möchten für international tätige Unternehmen Entscheidungen rechtlich fundiert treffen oder vorbereiten? Der berufsbegleitende Masterstudiengang (LL.M.) "Europäisches Wirtschafts- und Regulierungsrecht" der Universität Passau bietet eine umfassende Weiterbildung, um den Überblick im komplexen Gefüge von rechtlichen Normen und Institutionen zu behalten. mehr

Hintergründe

Hoeneß-Votum des Aufsichtsrats richtig

Zum Wohle des FC Bayern

Hoeneß darf bleiben, entschied der Aufsichtsrat des FC Bayern München am Montag. Das empört Aktionärsschützer und Compliance-Fachleute, sind die Ermittlungen der Steuerbehörden doch gerade erst angelaufen. Die Kommentare, "gute Corporate Governance" sehe anders aus und der Beschluss des Aufsichtsrats sei "eine feige Entscheidung der Sponsoren", hält Alexander Weinbeer für völlig unangebracht. mehr

Nachrichten

Bundestag lehnt Frauenquote ab

Union schreibt sie sich aber ins Wahlprogramm

Die Frauenquote in den Chefetagen der Top-Unternehmen ist gescheitert - vorerst. Wiedervorlage nach der Bundestagswahl. Die FDP rühmt sich, als einzige Fraktion mehrheitlich gegen eine Quotenregelung zu sein. mehr

Nachrichten

LG Frankfurt zu Suhrkamp

Verlag muss 2,2 Millionen Euro an Gesellschafter zahlen

Der Suhrkamp Verlag muss Teile aus dem Bilanzgewinn des Jahres 2010 an seinen Minderheitsgesellschafter Hans Barlach zahlen. Dies entschied das LG Frankfurt am Mittwoch. mehr

Nachrichten

BGH zur Rückzahlung von Kommanditeinlagen

Ausgeschüttet ist ausgeschüttet

Mit Urteil vom Dienstag hat der BGH entschieden, dass im Gesellschaftsvertrag vorgesehene Ausschüttungen an Kommanditisten von der Gesellschaft nicht wieder zurückgefordert werden können. Dies sei nur bei einer entsprechenden vertraglichen Abrede zulässig. mehr

Nachrichten

BGH zu Aufsichtsratswahlen

Anfechtungsklage auch nach Rücktritt des Aufsichtsrats möglich

Auch bei einem Rücktritt des Aufsichtsrats entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Anfechtungsklage gegen die Wahl des Aufsichtsrats einer Aktiengesellschaft nicht ohne weiteres. Dies entschied der II. Zivilsenat am Dienstag. mehr

Nachrichten

Auskunftsansprüche von Anlegern

BGH beendet Anonymität in Fondsgesellschaften

Die Karlsruher Richter haben der anonymen Beteiligung an einer Fondsgesellschaft einen Riegel vorgeschoben. Nach einem Urteil vom Dienstag müssen alle Beteiligten in so genannten Publikumsgesellschaften ihre Identität offenlegen. mehr

Nachrichten

BGH bestätigt OLG Stuttgart

Piëch hat Pflichten als Aufsichtsrat verletzt

Die Porsche-Holding kann sich nicht weiter vor Gericht gegen den Vorwurf wehren, wonach der VW-Aufsichtsratsvorsitzende Ferdinand Piëch seine Aufsichtsratspflichten bei dem schwäbischen Konzern verletzt hat. Der BGH wies eine Nichtzulassungsbeschwerde zurück, wie eine BGH-Sprecherin am Dienstag mitteilte. mehr

Nachrichten

OLG Karlsruhe entlastet MLP-Führung

Keine vorsätzliche Schädigung der Anleger

MLP-Aktionäre haben nach einer Entscheidung des OLG Karlsruhe nur wenig Aussicht auf Schadenersatz wegen der Veröffentlichung fehlerhafter Unternehmenszahlen in den Jahren 1998 bis 2002. Zwar habe der Finanzdienstleister bei der Bilanzierung gegen gesetzliche Pflichten zur Bildung von Rückstellungen verstoßen, der damalige Vorstandsvorsitzende habe jedoch nicht vorsätzlich gehandelt. mehr

Nachrichten

BGH zu freiwilligen Sonderzahlungsversprechen

HSH Nordbank muss stille Einleger nicht bedienen

Die stillen Teilhaber der HSH Nordbank haben in Karlsruhe einen jahrelangen Rechtsstreit endgültig verloren und bekommen nun kein Geld von der Bank. Insgesamt sieben Sparkassen und Versicherungsunternehmen hatten die HSH auf eine 2008 versprochene Sonderzahlung verklagt. Zu Unrecht, sagten die BGH-Richter am Mittwoch in letzter Instanz. mehr

Das Handelsrecht – seine Rechtsquellen und historischen Wurzeln

Das Handelsrecht definiert das Sonderprivatrecht der Kaufleute. Normadressaten des Handelsrechts sind ausschließlich Kaufleute, wozu bestimmte Handelsgesellschaften gehören, beispielsweise die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktienbasis (KGaA), die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die eingetragene Genossenschaft (eG). Die Notwendigkeit eines Sonderprivatrechts für Kaufleute resultiert aus der Tatsache, dass die Normen des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) nicht immer den Bedürfnissen des Wirtschaftsverkehrs ausreichend Rechnung tragen. Die wichtigsten Rechtsquellen des Handelsrechts sind das erste Buch des Handelsgesetzbuches (HGB), das sich mit dem Recht des Handelsstands befasst, sowie das vierte Buch des HGB, das Recht und die Regeln von Handelsgeschäften. Zusätzlich gibt es eine Reihe von Rechtsgebieten, in denen das Handelsrecht eine Rolle spielt, nämlich das Bank- und Börsenrecht, das Gesellschaftsrecht, der gewerbliche Rechtsschutz, das Urheberrecht, das Seehandelsrecht, das Versicherungsvertragsgesetz, das Wertpapierrecht und das Wettbewerbsrecht.

Im Mittelpunkt des Handelsrechts: Der Kaufmann

Das Handelsrecht befasst sich also nicht unmittelbar mit dem Unternehmen, sondern mit dem Träger des Unternehmens, dem Kaufmann. Grundvoraussetzung für die Kaufmannseigenschaft ist das Betreiben eines Gewerbes. Das Handelsrecht unterscheidet verschiedene Arten von Kaufleuten, unter anderem sogenannte Musskaufleute, Sollkaufleute und Kannkaufleute, die hinsichtlich der daraus resultierenden Rechte und Pflichten variieren.

Historische Wurzeln

In seiner historischen Entwicklung reicht das geschriebene Handelsrecht bis in die Blütezeit der Hansestädte zurück und hat seine Wurzeln im Stadtrecht. Seit 1861 gab es das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, das auf Beschluss des Deutschen Bundes in Kraft trat und 1871 durch Reichsgesetz für das gesamte Deutsche Reich galt. Am 10. Mai 1897 wurde das Handelsgesetzbuch verabschiedet, das gleichzeitig mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch am 1. Januar 1900 in Kraft trat und mit dem Handelsrechtsreformgesetz und dem Transportrechtsreformgesetz grundlegende Änderungen erfuhr.

Gesellschaftsrecht oder das Recht der Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften

Gesellschaftsrecht ist das Rechtsgebiet, das sich mit privatrechtlichen Personenvereinigungen beschäftigt, die durch Rechtsgeschäft begründet werden, also regelmäßig durch einen Vertragsschluss. Um Gesellschaftsrecht anwenden zu können, muss es sich um eine Gesellschaft im weiteren Sinne handeln. Sie ist in § 705 BGB definiert und setzt den Zusammenschluss von mehreren Personen zur Förderung eines erlaubten und gemeinsamen Zwecks voraus.

Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen des Gesellschaftsrechts

Das Gesellschaftsrecht kennt unterschiedliche Gesellschaftsformen, die sich hinsichtlich der Unternehmensform, des Grundkapitals und der Haftung unterscheiden. Gemeint sind unter anderem Personengesellschaften, Kapitalgesellschaften und Körperschaften. Der Vielzahl der Gesellschaften entsprechend gibt es mehrere Rechtsquellen. Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts und Vereine sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und Personengesellschaften im Handelsgesetzbuch (HGB). Darüber hinaus gibt es eine Reihe von Spezialgesetzen, nämlich das Partnerschaftsgesellschaftsgesetz (PartGG), das Aktiengesetz (AktG), für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) das GmbH-Gesetz und das Genossenschaftsgesetz (GenG). Sekundäre Rechtsquelle ist außerdem das gemeinsame Gesellschaftsrecht der EU-Mitgliedstaaten. In verfassungsrechtlicher Hinsicht sind insbesondere Art. 9 und Art. 14 des Grundgesetzes (GG) von besonderer Relevanz. Während Art. 9 GG das Recht garantiert, Vereine und Gesellschaften zu bilden, schützt Art. 14 GG das Eigentum.

Die Anfänge des Gesellschaftsrechts

Erste gesellschaftsrechtliche Regelungen finden sich im Preußischen Allgemeinen Landrecht von 1794. Erwähnt wird unter anderem die societas, ein Vorläufer der heutigen Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Eine erste gesamtdeutsche Regelung gibt es im Allgemeinen Deutschen Handelsgesetzbuch (ADHGB) von 1861. Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) wird 1892 mit dem GmbH-Gesetz geboren. Seine Systematik verdankt das heutige Gesellschaftsrecht dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das am 1. Januar 1900 in Kraft trat, und dem Handelsgesetzbuch (HGB) von 1897.

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