Werden Werbeanzeigen im E-Mail-Postfach derart eingeblendet, dass sie einer tatsächlichen Mail ähnlich sehen, muss der Adressat zuerst in deren Erhalt eingewilligt haben. Dies urteilte der EuGH in einem Fall aus Deutschland.
Verwechslungsgefahr bei Babypflege-Produkten? Nachdem das LG Düsseldorf in der vergangenen Woche zugunsten des Konkurrenten Beiersdorf geurteilt hatte, legte das unterlegene Unternehmen Bübchen inzwischen Berufung ein.
Die Wirtschaftskanzlei McDermott Will & Emery ernennt zum 1. Januar 2022 weltweit 51 neue Partnerinnen, Partner und Counsel. 9 Personalien betreffen deutsche Standorte.
Das LG Düsseldorf hatte zu klären, ob bei den Babypflegeprodukten von Bübchen Verwechlungsgefahr mit vergleichbaren Artikeln der Beiersdorf-Marke Nivea besteht. Das Gericht verneinte das nun und wies eine Klage von Bübchen ab.
Der deutsche Stiftehersteller MILAN hat seine Marke erfolgreich gegen den gleichnamigen Fußballclub AC Milan verteidigt. Dieser darf laut EuG sein Wappen nicht für Schreibwaren schützen lassen, es bestehe eine Verwechslungsgefahr.
Das Verbraucherportal Verivox verzichtet auf Rechtsmittel und akzeptiert damit eine Rüge, die man sich seitens des OLG Karlsruhe im Oktober eingehandelt hatte. Das Unternehmen sieht sich aber weiterhin im Recht.
Eine Werbung für ein Medizinprodukt gegen das Reizdarmsyndrom enthielt öffentliche Aussagen eines Arztes zur Behandlung dieser Krankheit – und zwar ohne dessen Zustimmung. Dass dies dennoch zulässig ist, entschied das OLG Köln.
Der Spiegel-Verlag trennt sich von der Tochtergesellschaft Harenberg, die von dem Kölner Verleger Timo Busch nebst Geschäftspartnern übernommen wird. Esche Schümann Commichau und Michels Wilmes Rechtsanwälte beraten.