Datenschutz
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Datenschutz und das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Datenschutz gewann erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts an Bedeutung und wurde einheitlich definiert. Dahinter steckte die Idee, dass jeder Mensch frei entscheiden kann, wem er wann welche persönlichen Daten zur Verfügung stellt. Mittlerweile liegt der Schwerpunkt des Datenschutzes vor allem im Schutz vor Missbrauch bei Verwendung und bei der Verarbeitung personenbezogener Daten. Zum Datenschutz gehört auch der Schutz der Daten vor Veränderung, vor Verlust und Diebstahl, weshalb Begriffe wie Informationssicherheit oder Datensicherheit synonym verwendet werden. Im Bundesland Hessen gab es 1970 das weltweit erste Datenschutzgesetz, erst 1977 folgte das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 1981wurden für alle Bundesländer Landesdatenschutzgesetze beschlossen.
Ein Meilenstein in der Geschichte des Datenschutzes: Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung
Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts gibt es ein ungeschriebenes Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, das abgeleitet wird aus dem im Grundgesetz (GG) verankerten Allgemeinen Persönlichkeitsrecht. Dieses vom Bundesverfassungsgericht in Zusammenhang mit dem Volkszählungsurteil von 1983 entwickelte Grundrecht sicherte das Recht des Einzelnen, selbst darüber zu bestimmen, wie seine persönlichen Daten verwendet werden und ob er sie preisgeben möchte.
Rechtsquellen des Datenschutzes
Auf Bundesebene wird der Datenschutz durch das BDSG geregelt, auf Länderebene durch die Datenschutzgesetze der Länder. Aber auch weitere Gesetze enthalten spezielle Regelungen zum Datenschutz. Unter anderem zählen dazu das Telekommunikationsgesetz und das Telemediengesetz, die als spezielle Regelungen gegenüber dem Bundesdatenschutzgesetz höherrangig sind. Öffentliche Stellen des Bundes und Unternehmen, die geschäftsmäßig Leistungen in den Bereichen Telekommunikation und Postdienste erbringen, unterliegen der Aufsicht des Bundesbeauftragten für Datenschutz. Auf Landesebene gibt es Landesdatenschutzbeauftragte und auch im nicht öffentlichen Bereich findet man weitere Datenschutzaufsichtsbehörden.
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