Der frühere AfD-Bundestagsabgeordnete Jens Maier darf sein Richteramt vorerst nicht mehr ausüben. Es sei naheliegend, dass Maier sein Amt als "AfD-Richter" führen würde, so das Dienstgericht am LG Leipzig.
Der ehemalige AfD-Bundestagsabgeordnete und als rechtsextrem eingestufte Jens Maier trat am Montag entgegen aller Kritik seinen Dienst als Richter wieder an. Gleichzeitig leitete nun das LG Dresden auch ein Disziplinarverfahren ein.
Wer sich bei der Polizei bewirbt, wird mit einer Regelanfrage beim Verfassungsschutz überprüft. Niedersachsens CDU-Chef fordert eine solche Überprüfung nun auch für die Justiz, insbesondere für Richterinnen und Richter.
Der Bundesjustizminister korrigiert die stark kritisierte Entscheidung seiner Vorgängerin und führt wieder ein, dass Bundesrichter fünf Jahre Erfahrung am jeweiligen Gericht aufweisen müssen, um dort in eine Führungsposition zu kommen.
Rund 23.000 der in Deutschland zugelassenen Anwälte verstoßen gegen anwaltliches Berufsrecht, da sie ihr besonderes elektronisches Anwaltspostfach noch nicht eingerichtet haben. So auch der neue Bundesjustizminister Marco Buschmann.
Seit Jahren wehrt sich OLG-Richter Thomas Schulte-Kellinghaus gegen eine Ermahnung zu seinem Arbeitstempo. Das BVerfG hat jetzt zum zweiten Mal eine Verfassungsbeschwerde des Richters nicht zur Entscheidung angenommen.
In wenigen Wochen wird es ernst für die Anwaltschaft: Kommunikation mit den Gerichten nur noch elektronisch. Aber sind darauf auch alle hinreichend vorbereitet? Alexander Siegmund erläutert, was auf die Anwälte ab Januar zukommt.
Anwälte sind vor dem Start der aktiven beA-Nutzungspflicht zum 01. Januar 2022 nicht verpflichtet, sich mit den Anforderungen und der Funktionsweise des Versands elektronischer Dokumente auseinanderzusetzen. Das bestätigte der BGH erneut.