Beamtenrechtrss

Studium & Referendariat

Prellt NRW seine Rechtsreferendare?

700 Euro im Jahr zu wenig

Leere Taschen

Mit ihren Sparplänen hat die rot-grüne Landesregierung in NRW schon die Landesbeamten gegen sich aufgebracht. Nun droht zusätzlicher Ärger mit den Rechtsreferendaren: Ihre Unterhaltsbeihilfe wird womöglich seit Jahren falsch berechnet. Um das Geld doch noch zu bekommen, werden die angehenden Volljuristen aber wohl klagen müssen, meinen Andreas und Karl Schmitt. mehr

Nachrichten

Lehrerbesoldung nach Abschaffung der Hauptschule

Nicht mehr Geld nach Wechsel an Realschule plus

Eine Hauptschullehrerin, die nach der Abschaffung der Hauptschulen in Rheinland-Pfalz an einer Realschule plus unterrichtet, hat keinen Anspruch auf Ernennung zur Realschullehrerin oder auf eine höhere Besoldung. Dies entschied das VG Koblenz mit am Dienstag bekannt gewordenem Urteil. mehr

Nachrichten

Niedersächsisches OVG

Polizist verliert Pension wegen Kinderpornos

Ein Hauptkommissar der Bundespolizei hat keinen Anspruch auf Pension, da er zahlreiche Filme mit kinderpornografischen Inhalt auf seinem Rechner gespeichert hatte. Das OVG in Lüneburg bestätigte damit das Urteil des VG Göttingen. mehr

Nachrichten

OVG Münster zu Telekom-Beamten

Keine Beförderung nach Quote

Das OVG Münster hat eine anstehende Beförderungsrunde von Beamten bei der Deutschen Telekom gestoppt. Das Gericht erklärte die Beförderung von 2.700 Beamten für unwirksam, die seit der Privatisierung der Deutschen Bundespost vor rund 20 Jahren von der Telekom beschäftigt werden. mehr

Nachrichten

OVG Rheinland-Pfalz zu amtlichen Äußerungen

Weihnachtsgrußwort muss unparteilich sein

Der Ortsbürgermeister von Langenlosheim nahm in einem Grußwort im Mitteilungsblatt der Gemeinde zu bundes- und landespolitischen Themen Stellung. Das OVG Rheinland-Pfalz hat nun entschieden, dass die Kreisverwaltung Bad Kreuznach ihm hierfür zu Recht einen Verweis erteilt hat. mehr

Nachrichten

OVG Rheinland-Pfalz zu pensionierten Beamten

Keine Vergütung für nicht abgebaute Überstunden

Das Land Rheinland-Pfalz muss einem pensionierten Polizeibeamten keine Vergütung für Überstunden bezahlen, die er in den Jahren vor seiner Pensionierung leistete, aber infolge einer dauerhaften Erkrankung nicht mehr abbauen konnte. Das entschied das OVG Rheinland-Pfalz mit am Dienstag bekannt gewordenem Urteil. mehr

Hintergründe

Suspendierung nach Facebook-Kritik

Bürgermeister hat übertrieben

Feuerwehrmänner

In Düsseldorf brennt es. Zehn Feuerwehrleute kritisierten ihren Oberbürgermeister Dirk Elbers auf Facebook, weil ihnen Überstunden nicht bezahlt wurden. Das Stadtoberhaupt reagierte mit Disziplinarverfahren und Suspendierung. Eine zu harte Maßnahme im Verhältnis zu der überspitzen, aber doch sachbezogenen Kritik, meint Christian Oberwetter. mehr

Nachrichten

VGH Baden-Württemberg zur Pension

Landesbeamte dürfen länger arbeiten

Landesbeamte dürfen auf eigenen Wunsch später als eigentlich vorgesehen in den Ruhestand gehen, sofern dem keine dienstlichen Interessen entgegenstehen. Das hat der VGH am Mittwoch entschieden und damit ein Urteil des VG Freiburg bestätigt. mehr

Hintergründe

BVerwG zum Umfang der Fürsorgepflicht

Lehrer müssen Arbeitszimmer und Rotstift selbst zahlen

Lehrerpult

Drei Lehrer aus Niedersachsen kämpften bis in die letzte Instanz für die Erstattung der Kosten für ein privates Arbeitszimmer und Büromaterialien. Keine Chance, entschied nun das BVerwG. Die Freiheit, den Unterricht an jedem beliebigen Ort vor- und nachzubereiten, begründe keinen Anspruch gegen den Dienstherrn auf Übernahme eventueller Mehrkosten. Eine unerträgliche Belastung ist das nicht, meint Michal Deja. mehr

Nachrichten

Neue Runde im BGH-Richterstreit

VG Karlsruhe stoppt weitere Ernennung

Der Streit um Richterstellen am höchsten deutschen Strafgericht nimmt kein Ende. Nach einem am Freitag veröffentlichten Beschluss wurde die beabsichtigte Ernennung einer Richterin zur Vorsitzenden Richterin vorläufig gestoppt. Damit war BGH-Richter Thomas Fischer zum wiederholten Mal mit einer Klage erfolgreich. mehr

Beamtenrecht – eine Angelegenheit des Bundes und der Länder

Der Staat benötigt natürliche Personen, um handlungsfähig zu sein. Hierfür sind insbesondere Beamte zuständig. Für sie gilt das Beamtenrecht, das als Sonderrecht dem Besonderen Verwaltungsrecht angehört. Nicht zum Beamtenrecht zählen hingegen Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes, die nach Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst vergütet werden. Unterschiede gibt es zum Arbeitsrecht, bei dem der Arbeitgeber mit dem Arbeitnehmer einen Individualarbeitsvertrag vereinbart oder ein nach Tarifrecht ausgehandelter kollektiver Arbeitsvertrag gilt. Das Beamtenverhältnis indes ist einheitlich hoheitlich ausgestaltet, und zwar hoheitlich durch Gesetz seitens des Gesetzgebers.

Das Grundgesetz als wichtigste Rechtsquelle

Die wichtigste Rechtsquelle für das Beamtenrecht ist das Grundgesetz (GG), das in Art. 33 GG das Beamtenrecht in der Verfassung verankert. Insbesondere stellt Art. 33 Abs. 4 GG sicher, dass bestimmte hoheitliche Bereiche einer bestimmten Dienst- und Treuepflicht unterliegen und deshalb nur von Beamten ausgeübt werden dürfen. Auf Bundesebene gibt es seit dem 1. April 2009 das Bundesbeamtengesetz (BBG) mit Bestimmungen über die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses, während die einzelnen Bundesländer eigene Landesbeamtengesetze erlassen. Auf der Grundlage des BBG wurden zahlreiche Rechtsverordnungen erlassen, die bestimmte Regelungskomplexe konkretisieren.

Das moderne Beamtentum und seine Wurzeln

In allen geschichtlichen Epochen gab es Amtsträger, die für einen König oder Fürsten oder auch im Auftrag des Staates bestimmte Aufgaben wahrnahmen, beispielsweise in der Verwaltung und Rechtsprechung sowie im Polizeiwesen und im Finanzwesen. Die hierarchische Gliederung der Beamtenschaft, ihre unterschiedlichen Besoldungsstufen sowie Laufbahnen kannte man schon in der Kaiserzeit des antiken Rom. In Deutschland wurde gegen Ende des Mittelalters mit dem Aufbau landesherrlicher Verwaltungen begonnen, aus denen und in Folge der Französischen Revolution das moderne Beamtentum hervorging.

19
Veranstaltungen und Seminare

16.06.2013 - 22.06.2013, Wustrau-AltfriesackheuteSupervision und Fortbildung

22.06.2013 - 22.06.2013, WeimarErbrecht trifft Familienrecht

29.08.2013 - 31.08.2013, Bonn5. CEFL Konferenz

26.09.2013 - 27.09.2013, SpeyerSpeyerer Vergaberechtstage 2013

04.10.2013 - 06.10.2013, HeidelbergHerbstklausur der ArGe Insolvenzrecht und Sanierung

LTO-Quiz zum Namensrecht
© thingamajiggs - Fotolia.com

Erst kürzlich machte der TV-Moderator Dieter Moor Schlagzeilen damit, dass er mit seinem Vornamen unglücklich ist und diesen in Max abändern möchte. In den USA nannte ein Vater seinen Sohn Adolf Hitler. Ob das auch in Deutschland schon jemand versucht hat? Und was würden die Standesbeamten denn von "Pumuckl" oder "November" halten? In welchem Land dürfen die Eltern sich nicht nur den Vornamen, sondern auch den Nachnamen ihres Kindes aussuchen? Und wie viele Vornamen darf man in Deutschland eigentlich haben?

LTO-Newsletter
kostenlos abonnieren