Lehre und Forschung an den Jura-Fakultäten

Wissenschaftsrat fordert weniger Detailwissen und mehr "juristische Bildung"

von Constantin KörnerVistenkarte

27.11.2012

Dozent hilft im Seminar

Auf immerhin 111 Seiten beschreibt der Wissenschaftsrat die aktuelle Situation an den juristischen Fakultäten und gibt Empfehlungen zur Stärkung der rechtswissenschaftlicher Lehre und Forschung. Über die "Perspektiven der Rechtswissenschaft" erkundigte sich Constantin Körner bei Gerlind Rüve, Mitarbeiterin im Forschungsreferat des Wissenschaftsrats.  

LTO: Wie lauten die wesentlichen Empfehlungen des Wissenschaftsrats zur Stärkung der rechtswissenschaftlichen Forschung?

Rüve: Der Wissenschaftsrat spricht sich erstens dafür aus, den Akzent von spezialistischem Anwendungswissen auf ein übergreifendes Wissen über die fachlichen und außerfachlichen Kontexte zu verschieben. Erreichen können dies die Hochschulen, in dem sie sich verstärkt  mit den gemeinsamen Fundamenten der Rechtswissenschaft befassen. Dazu sollte der Bestand an Professuren in den Grundlagenfächern mindestens gesichert und bevorzugt in diesen Fächern weitere geschaffen werden. Dadurch könnte ein besseres Verständnis neuartiger Rechtsformen, Rechtsbildungsprozesse und Arten der Rechtsdurchsetzung gewonnen werden.

Zweitens ist eine Verstärkung der Interdisziplinarität nötig. Dazu sollten fakultätsübergreifende gemeinsame Berufungen ermöglicht werden. Auch regt der Wissenschaftsrat an, dass die Rechtswissenschaft sich stärker an disziplinären und interdisziplinären Forschungsverbundvorhaben beteiligt bzw. sie initiiert. Darüber hinaus ist eine bessere Kenntnis der zahlreichen vom Recht regulierten Weltausschnitte wie der Wirtschaft, den Medien oder der Technik nötig, die durch die Kooperation mit den entsprechenden Bezugsfächern erzielt werden kann.

Drittens sind die Forschung wie auch die Rekrutierung des wissenschaftlichen Personals zu öffnen. Zur Steigerung der Forschungsqualität muss die personelle Struktur ein höheres Maß an Diversität und damit an Vielfalt der Forschungsperspektiven aufweisen. Dazu sollte unter anderem der Anteil der Rechtswissenschaftlerinnen auf allen Qualifikationsebenen gesteigert werden.

Auch sollten die rechtswissenschaftlichen Fakultäten in Deutschland strategische Kooperationen mit Fakultäten im Ausland suchen, unter anderem mit einem regelmäßigen Austausch des wissenschaftlichen Nachwuchses. Der Wissenschaftsrat empfiehlt insbesondere den privaten Wissenschaftsförderern, zeitlich begrenzte Forschungsgastprofessuren für ausländische Wissenschaftler durch Förderprogramme zu ermöglichen.

Daneben rät der Wissenschaftsrat mindestens den großen Fakultäten, einen ihrer Lehrstühle nicht nur von den Anforderungen der Ersten Prüfung her zu besetzen sowie die Berufung von der Voraussetzung zu entkoppeln, dass der Inhaber eine Erste Prüfung abgelegt hat.

"Der Schwerpunktbereich sollte anders ausgestaltet werden"

LTO: Sie betonen in Ihrem Bericht, dass die Stärke der Rechtswissenschaft davon abhängig sei, dass wesentliche Strukturveränderungen des Rechts rechtzeitig erkannt, erforscht und in der Lehre vermittelt würden. Dazu sollen die Fakultäten Konzepte für eine "juristische Bildung" entwickeln. Was soll diese umfassen?

Rüve: Das Konzept einer "juristischen Bildung" ist breit angelegt und wird umfassend verstanden. Gestärkt werden sollte die Vermittlung von Kontext- und Grundlagenwissen und die Methodenkompetenz zur Erfassung von strukturellen und systemischen Zusammenhängen. Zum Ausgleich kann das Studium von zu viel Detailwissen und positivem Norm- und Applikationswissen entlastet werden.

Das Seminar ist eine bewährte Veranstaltungsform, um reflexive Kompetenzen und Kritikfähigkeit einzuüben. Dort kann Wissen dialogisch und in kleinen Gruppen erworben, angeeignet und vertieft werden. Das Seminar stellt einen Vermittlungstypus dar, der im Vergleich zur Vorlesung die Eigeninitiative und das aktive, reflexive Lernen der Studierenden stärkt.

An einzelnen juristischen Fakultäten in Deutschland existieren bereits Lehrangebote, die positives Norm- und Applikationswissen und reflexive Kompetenzen zugleich vermitteln. So werden juristische Fälle vor Berufsrichtern und Praktikern aus Anwaltschaft, Notariat und Unternehmen in so genannten Moot Courts simuliert, Veranstaltungen zum rechtswissenschaftlichen Forschen und Schreiben in den Stundenplan integriert oder im Rahmen von Legal Clinics Rechtsberatung von Studierenden mit Unterstützung von ausgebildeten Praktikern geleistet.

Außerdem unterbreitet der Wissenschaftsrat Vorschläge zur curricularen Gestaltung. Dabei sollten generell Grundlagen- und dogmatische Fächer zukünftig verstärkt integrativ und nicht additiv vermittelt werden. Außerdem sollte das Format "Schwerpunktbereich" an Universitäten anders ausgestaltet werden als es bislang typischerweise der Fall ist. Es sollte zum exemplarischen Studium genutzt werden, das eine vertiefte und kontextualisierte Auseinandersetzung mit juristischen Inhalten ermöglicht - Tiefe statt Breite also.

Darüber hinaus sind weitere Ansätze zur curricularen Gestaltung denkbar, die einander nicht ausschließen und nicht additiv zu verstehen sind: Erstens eine Vertiefung der Grundlagenfächer durch Kooperation mit den Nachbarfakultäten, Zweitens die konsequente Integration von Grundlagen- und dogmatischen Fächern im curricularen Aufbau der Lehrveranstaltungen und drittens die Stärkung rechtsvergleichender Bezüge im Studium.

"Nicht mehr an einem einzigen beruflichen Leitbild orientieren"

LTO: Sie wollen den Anteil der Rechtswissenschaftlerinnen auf allen Qualifikationsebenen erhöhen durch eine Verpflichtung zu  "flexiblen, am Kaskadenmodell orientierten Quoten". Was meinen Sie damit?

Rüve: Das heißt, dass man sich immer am Anteil der Frauen auf der jeweils vorhergehenden Qualifikationsstufe orientiert. Um ein konkretes Beispiel zu nennen: Wenn der Anteil von Frauen an Promotionen, wie in der Rechtswissenschaft der Fall, bei 38 Prozent liegt, dann ist das die Orientierungsmarke, was die Zahl der sich habilitierenden Frauen anbelangt. Die Zahl der mit Frauen besetzten Professuren liegt derzeit jedoch erst bei knapp 16 Prozent. Der Pool entsprechend qualifizierter Frauen ist also bei weitem noch nicht ausgeschöpft.

LTO: Bislang folgt die Juristenausbildung der Annahme, dass gerade die Orientierung an einem einzigen und einheitlichem Berufsbild, nämlich der Befähigung zum Richteramt, die Einheit der Rechtswissenschaft wahrt: Warum ermuntern Sie stattdessen, weitere Studiengänge zu entwickeln?

Rüve: Durch die Ausdifferenzierung der juristischen Berufe und der vielfältigen Berufsfelder, in denen juristische Kenntnisse benötigt werden, kann sich die Rechtswissenschaft zur Wahrung ihrer Einheit eben nicht mehr nur an einem einzigen und einheitlichen beruflichen Leitbild orientieren. Die Hochschulen sollten auf die zunehmende Diversifizierung juristischer Berufe reagieren und den Absolventen Mehrfachqualifikationen mit juristischen Anteilen vermitteln.

Dr. Gerlind Rüve ist Referentin im Forschungsreferat des Wissenschaftsrats. Der Wissenschaftsrat steht den Regierungen von Bund und Ländern in allen Fragen der Hochschul- und Forschungspolitik zu Seite. Dabei befasst er sich sowohl mit einzelnen wissenschaftlichen Institutionen als auch mit übergreifenden Fragen. Regelmäßig schaut er sich zudem auch Struktur und Entwicklung ausgewählter wissenschaftlicher Felder an, wie jetzt zuletzt bei der Rechtswissenschaft.

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Zitiervorschlag

Constantin Körner, Lehre und Forschung an den Jura-Fakultäten: Wissenschaftsrat fordert weniger Detailwissen und mehr "juristische Bildung". In: Legal Tribune ONLINE, 27.11.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/7648/ (abgerufen am 20.06.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

27.11.2012 15:40
Offensichtlich gibt es beim Wissenschaftsrat keinen Juristen (die Interview-Partnerin G. Rüve ist keine), der hier etwas anderes bieten könnte als die nahezu wörtliche Wiedergabe der Sprechblasen aus der vor kurzem publizierten Verlautbarung (sog. copy+paste-Interview).

Von den Realitäten im Alltag der Juristenausbildung hat dem Wissenschaftsrat ersichtlich auch niemand etwas erzählt.
Wilfried Auf diesen Kommentar antworten

28.11.2012 14:24
Wie peinlich! Das soll ein Interview sein? So redet doch kein Mensch...
LG, stud-iur
stud-iur Auf diesen Kommentar antworten

29.11.2012 17:49
Schön, dass sich hier alle vornehmlich mit gewichtigten Argumenten inhaltlich mit dem Beitrag auseinandersetzen. Die Juristenausbildung in Deutschland ist krank auf beiden Füßen und muss dringend reformiert werden:

Wenn das Schreiben von zwei Anwaltsklausuren im Studium schon als Durchbruch gefeiert wird, dann sieht man daran nur, wie sehr es der Ausbildung an Inspiration und Innovationskraft mangelt. Vom stupiden Imitieren des Gutachtenstils (von Lehren kann in Bezug hierauf keine Rede sein), bis hin zur mangelnden Kommunikation der Studienanforderungen und -abläufe sowie fehlenden Möglichkeiten der Auffächerung und echtem wissenschaftlichen Arbeiten kann der Juristenausbildung frischer Wind nur gut tun. Bei der Lösung gesellschaftlicher Probleme ist die Rechtswissenschaft nur ein Ausschnitt der Realität, der für manche aber zur einzig denkbaren Alternative wird.

Das hier Kompetenz nur demjenigen zugetraut wird, der das Fach auch selbst studiert hat, zeugt eher von Borniertheit und Standesdünkel als der Aufgeschlossenheit Neuem gegenüber: Der Blickinkel von außen ist oft der beste, wenn der Blick von innen doch zu oft davon getrübt ist, das man eigenes Leiden den kommenden Generationen nicht ersparen möchte, getrau dem Motto: Mir haben die Schläge ja auch nicht geschadet.

Ich wünsche den Reformvorschlägen guten Erfolg!
Christoph Smets Auf diesen Kommentar antworten

02.12.2012 12:17
Man kann nur hoffen, dass diese Empfelungen schnellstmöglich im Papierkorb abgelegt werden. Es hat doch nichts mit Standesdünkel zu tun, wenn hier verlangt wird, dass diejenigen, die einen Studiengang reformieren wollen, den Studiengang - und noch wichtiger - die spätere Praxis kennen. Nach meinen Erfahrungen ist es wichtigt, dass man sich im Studium ein möglichst breites Grundlagenwissen in den Kerngebieten aneignet. Nur auf einer solchen Grundlage kann man sich später auch sinnvoll spezialisieren. Was der Wissenschaftsrat scheinbar übersieht ist der Umstand, dass man das im Studium ab dem ersten Tag Erlernte sein ganzes Berufsleben lang anwenden muss. Das gilt vollkommen unabhängig davon, in welchem juristischen Beruf man arbeitet. Dies mag einer der größten Unterschiede zu geisteswissenschaftlichen Studiengängen sein. Rechtsvergleichung, interdisziplinäres Arbeiten oder Grundlagen wie das römische Recht sind interessante Zusatzinhalte, für die spätere Arbeit in der Praxis aber eher zweitrangig und daher auch nicht ausbaubedürftig, da ein solcher Ausbau zwangsläufig zu Lasten des in der Praxis benötigten breiten Anwendungswissens gehen würde.
Zum diskriminierenden Kaskadenmodell war in dieser Woche schon in der FAZ eine aus meiner Sicht überzeugende Gegenargumentation zu lesen.
Angelo Auf diesen Kommentar antworten
Antwort auf den Kommentar von Angelo 10.12.2012 16:14
Dem kann ich nur zustimmen. Ein guter Jurist muss sich vor allem in den Kernbereichen des Zivil-, Straf- und Öffentlichen Rechts auskennen. So erreicht hat es auch die nötige Methodenkenntnis, um sich später im Beruf in Nebengebiete einarbeiten zu können. Kein Wunder, dass es den Arbeitgebern mehr um die Note des staatlichen Examens geht als um die Note des universitären Schwerpunkts.
Mike

26.12.2012 12:34
www.freundeskreis-jura.de verlinkt auf diesen Artikel mit folgendem Linktext:
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www.freundeskreis-jura.de Auf diesen Kommentar antworten
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