Wahlstation in Washington, D. C.

Jazz-Sommer unterm Pri­vacy Shield

von Marcel SchneiderLesedauer: 5 Minuten
Sonne, gute Musik und Donald Trump: Cornelia Schuster erlebt den American Way of Life. Die Arbeit in einer Kanzlei für Völkervertragsrecht lehrt sie nicht nur amerikanisches Recht, sondern auch, das deutsche Recht zu schätzen.

Cornelia Schuster kommt aus einer Beamtenfamilie. Vielleicht studierte die 30-Jährige deshalb zunächst einige Semester auf Lehramt und machte das Latinum, bevor sie sich für eine berufliche Zukunft in der freien Wirtschaft entschied. Über einen Nebenjob bei einem Energieunternehmen lernte sie Juristen und deren Berufsalltag kennen: "Ich war von jetzt auf gleich hellauf begeistert. Seitdem möchte ich Wirtschaftsjuristin werden", sagt Schuster. Mittlerweile ist sie ihrem Berufsziel schon nah: Der schriftliche Teil des zweiten Examens ist erledigt, Ende September ist auch die Wahlstation des Referendariats absolviert. Diese verbringt sie zurzeit in Washington D. C. in der renommierten Boutique Berliner Corcoran & Rowe. Der dortige deutsche Partner und gleichzeitig ihr direkter Vorgesetzter engagiert sich laut Schuster aufgrund seiner eigenen positiven internationalen Wahlstationserfahrung sehr für deutsche Referendare. Zwar ist die Kanzlei auch beim Auswärtigen Amt als mögliche Referendarsstation gelistet, Schuster wurde aber durch den Tipp eines Bekannten auf Berliner Corcoran & Rowe aufmerksam. Die Boutique ist spezialisiert auf Völkervertrags- und Wirtschaftsstrafrecht. Die rund 15 Anwälte befassen sich beispielsweise mit Fällen zu Kontrollen von Exporten über Dritte in den Iran, den die USA noch immer sanktionieren. Für die Referendarin, die zwischen erstem Examen und Referendariat beim Deutschen Stiftungszentrum arbeitete und Interesse am internationalen Wirtschafts- und Gesellschaftsrecht hat, eine gute Wahl: "Neben der rechtlichen Materie habe ich mir mit der Wahlstation in Washington auch den Traum von einem Auslandsaufenthalt erfüllt", so Schuster. "Zusätzliche Sprachkenntnisse spielen natürlich auch eine Rolle, da ich mir vorstellen kann, später auch international tätig zu sein."

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Als deutsche Referendarin auf alles vorbereitet

Schusters Tag beginnt um neun Uhr morgens und endet meist pünktlich um fünf abends, sie teilt sich ein Büro mit einem anderen deutschen Referendar. Gemeinsam werten die beiden aktuelle Fälle aus und überprüfen die aktuelle Rechtsprechung auf relevante Urteile. Besonders spannende davon veröffentlicht sie in dem Law Journal ihres Chefs in deutscher Sprache. Ebenso kümmert sie sich um die Vertragsgestaltung für Arbeitsverhältnisse, Geheimhaltungsvereinbarungen und Lizenzen. "Meinen universitären Schwerpunkt habe ich im gewerblichen Rechtsschutz abgelegt. Daher fällt es mir beispielsweise im Markenrecht recht leicht, mich in das amerikanische Pendant einzuarbeiten", sagt Schuster.

Aber auch generell habe sie als Referendarin mit der deutschen Juristenausbildung genug juristisches Rüstzeug an der Hand, um sich zügig genug das notwendige amerikanische Recht anzueignen. Schuster, die während des Studiums einen geplanten Erasmus-Aufenthalt kurzfristig absagen musste, glaubt sogar, dass es vorteilhaft ist, einen Auslandsaufenthalt eher später in die Ausbildung zu integrieren: "Durch die zusätzliche Erfahrung, insbesondere die aus den vorangegangen Stationen, kann man viel mehr mitnehmen. So kann ich jetzt viel besser einschätzen, was später wie für die Praxis relevant wird – und genau das kommt während des deutschen Jurastudiums vielfach zu kurz." Neben diesem Tagesgeschäft arbeitet sie an größeren Projekten mit. So hat sie mit einem anderen Mitarbeiter ein 88-seitiges Gutachten zum amerikanischen Datenschutzrecht erstellt und außerdem an einem besonders interessanten Mandat in diesem Rechtsgebiet mitgearbeitet. Ein europäisches Unternehmen wollte wissen, wie sich das Datenschutzabkommen Privacy Shield zwischen den USA und der EU auf eine Tätigkeit in den USA auswirkt, nachdem der Europäische Gerichtshof das zuvor gültige Safe-Harbor-Abkommen gekippt hat. "Als ich mich in das amerikanische Recht einarbeitete, wurde mir schnell klar, wieso die Safe-Harbor-Vereinbarungen nicht standhielten", so Schuster. Zwar seien mittlerweile bestimmte Daten, wie etwa die von Kindern oder Patienten, auf höherem Niveau geschützt. Doch generell sei der Datenschutz in der EU spürbar weitreichender als in den USA.

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2/2: Washington – die europäischste Stadt der USA

Schuster verbringt ihre Zeit aber nicht nur am Schreibtisch, sondern darf ab und zu auch amerikanischen Gerichtsverhandlungen beiwohnen. Diese beschreibt sie als wesentlich aufregender als die deutschen: "Die Anwälte der Streitparteien haben nur wenige Minuten Zeit für ihre Plädoyers. Deshalb müssen sie rhetorisch viel mehr Kraft und Schärfe in diese kurze Spanne packen, insbesondere, wenn es eine Jury zu überzeugen gilt." Doch nicht nur die Anwälte untereinander, auch die Richter trügen zum vergleichsweise rauen Ton bei. Ähnlich lautstark und präsent ist der US-Wahlkampf, den Schuster in amerikanischen wie deutschen Medien verfolgt. Das "Trump-Phänomen" kann die Referendarin schon nach gut acht Wochen in der Hauptstadt der Nation nachvollziehen: Unabhängig davon, wie man zu Trump oder seiner Konkurrentin Hillary Clinton stehe, müsse man sich vor Augen führen, "wie gut es Deutschland geht. In den USA  gibt es hingegen weniger soziale Absicherung, die Wirtschaft strauchelt und das Leben ist sehr teuer", so Schuster. Da komme jemand, der nichts auf Political Correctness gebe und das Establishment verbal angreife, eben sehr gut an. Auch die angehende Volljuristin selbst spürt die Probleme. Die Kriminalitätsrate in Washington, D. C. sei so hoch, dass sie darauf achte, bei Dunkelheit nicht mehr allein unterwegs zu sein. Oder sie nehme ein Taxi bis zur Wohnung, wenn es später werden sollte. Auch ihr Leben ist teuer: 1000 Euro für das benötigte J-1-Visum, 950 Euro Miete im Monat für eine Zwölf-Quadratmeter-Unterkunft und monatlich weitere 1.300 Euro an Ausgaben kämen hinzu, wenn man nicht unglaublich sparsam lebe und beispielsweise mal ein Baseballspiel besuchen oder abends etwas trinken gehen möchte. 

Easy going nicht nur in San Francisco

Schusters Begeisterung für ihre Wahl trübt das nicht: "Im krassen Kontrast zu diesen Problemen und der aufregenden Wahlkampfzeit steht das typische, international geprägte Leben in Washington D. C." So ist es unter den sogenannten Washingtonians üblich, direkt im Anschluss an die Arbeit mit Kollegen einen After-Work-Drink einzunehmen. Doch auch abseits der Boutique hat Schuster schnell viele Kontakte gesammelt, sie ist gut mit ihren benachbarten Amerikanern und Kollegen sowie anderen Referendaren der Weltbank und der deutschen Botschaft vor Ort vernetzt. Im September ist eine Woche San Francisco bei einer befreundeten Referendarin geplant.

"Die junge Generation hier in der Stadt hat mit dem Klischee vom dicken und trägen Amerikaner nichts zu tun," so Schuster. Vielmehr, so meint auch ihr Vorgesetzter, kämen nur die Besten und Ambitioniertesten ihres Faches nach Washington, D. C. - und die genössen im Feierabend dann einen traumhaften Sommer.  Besonders gut gehe das am Potomac River, der unter anderem am Pentagon vorbeifließt. Wer mal etwas anderes sehen wolle, fahre einfach mit dem Bus nach New York. Dabei sei auch Washington "eine Stadt des Jazz", ähnlich wie New Orleans. Ihr Lieblingsplatz ist der Sculpture Garden, ein Park, in dem Jazz-Bands kostenlos musizieren. Dort darf man auch in der Öffentlichkeit ein Bierchen trinken, weshalb dort viele Deutsche anzutreffen sind. Bei Bedarf ist ein wenig Heimat also nicht weit. Die hätte sie, wenn sie Lehrerin geworden wäre, womöglich gar nie verlassen.

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