Serie Law Journals: Ad Legendum
Hohe Auflage mit pfiffigen Ideen
13.01.2011

Bild: Ad Legendum
"Ad Legendum" bedeutet "das zu Lesende". Solch ein Anspruch muss im Hinblick auf die starke Konkurrenz durch JuS & Co. erst einmal gerechtfertigt werden. Was also macht die "Ad Legendum" lesenswert und unterscheidet sie von den Blättern großer Verlage?
Inhaltlich bietet jede Ausgabe Falllösungen aus den drei großen Rechtsgebieten, Grundlagenaufsätze zu examensrelevanten Themen sowie Beiträge aus der Studienpraxis, wodurch auch eine Brücke zu bereits praktizierenden Juristen geschlagen wird. Ein rechtspolitisch aktuelles Schwerpunktthema verleiht dem Ganzen einen einheitlichen Rahmen. Das Thema der kommenden Januarausgabe etwa lautet "„Kein Stillstand: Rechtsentwicklung nach 1945".
Die Tatsache, dass es sich bei der "Ad Legendum" um eine ausschließlich von Studierenden konzipierte und herausgegebene Zeitschrift handelt, stellt einen der tragenden Pfeiler ihres Erfolges dar. "Ihr Alleinstellungsmerkmal liegt in der unmittelbaren Nähe zur Zielgruppe", führt Prof. Dr. Thomas Hoeren aus. Zu dieser gehören Studierende vom Beginn des Studiums bis zur 1. Juristischen Staatsprüfung.
Von Studenten für Studenten
Den Bedürfnissen der Studierenden nachzukommen, ist dabei ein zentrales Anliegen der Redaktion. Um beispielsweise die Studienanfänger besonders anzusprechen, ist für sie bereits zum zweiten Mal eine Sonderausgabe mit zahlreichen Hinweisen und praktischen Tipps für das Jurastudium erschienen. Die Nähe zur Zielgruppe spiegelt sich auch im bewusst günstigen Preis von 3 Euro pro Ausgabe wider, der den gemeinhin kleinen Geldbeutel des Studenten schont. Aber auch in Detailfragen werden die kleineren Anliegen der Leser berücksichtigt. So wird ein spezielles Papier benutzt, auf dem man mit Textmarkern arbeiten kann, weil dies bei anderen Zeitschriften oft zu verschmierten Seiten führt.
Mit ihrem Untertitel "Ausbildungszeitschrift aus Münsters Juridicum" hebt die Zeitschrift ihren Ursprung und Schwerpunkt Münster hervor, dessen räumliche Grenzen sie jedoch längst überschritten hat. 15 Münsteraner Jurastudenten hatten – beeinflusst von renommierten amerikanischen Law Reviews – die Idee einer eigenen Ausbildungszeitschrift "von Studenten für Studenten" und setzten das ambitionierte Projekt im Oktober 2004 in die Tat um. Seitdem mit jährlich vier Ausgaben publiziert, ist sie mittlerweile nicht nur deutschlandweit in über 150 Bibliotheken vertreten, sondern erscheint auch regelmäßig mit einer Auflage von mindestens 1.000 Exemplaren – eine Zahl, die selbst zahlreiche Fachzeitschriften großer Verlage nicht erreichen.

"Gleichbleibende Qualität auf hohem juristischen Niveau"
"Durch gleichbleibende Qualität auf hohem juristischen Niveau konnte sie der anfänglichen Skepsis seitens anderer Hochschullehrer trotzen", erklärt Prof. Dr. Thomas Hoeren. Inzwischen stehen 18 Lehrende als Mitglieder des Beirates mit ihrem Namen hinter dem Produkt. Darunter finden sich unter anderem namhafte Rechtslehrende wie Prof. Dr. Dr. h.c. Wilfried Schlüter, Autor der bekannten Lehrbücher für Erb- und Familienrecht, sowie Prof. Dr. Hans Dieter Jarass, Mitherausgeber des Standardkommentars zum Grundgesetz. Die Mitglieder haben das Potential des "Aushängeschildes der Fakultät", wie Jarass die Zeitschrift schon genannt hat, erkannt. Sie wird mittlerweile als wertvolle Alternative zu herkömmlichen Ausbildungszeitschriften gesehen.
Die Zeitschrift finanziert sich vollständig selbst. Um dies zu gewährleisten, arbeitet die Redaktion als eingetragener Verein ehrenamtlich. Aus den Erlösen von Anzeigen und Verkaufspreis werden ausschließlich die Druckkosten gedeckt. Nicht zuletzt deshalb akquirieren die Mitarbeiter stetig neue Anzeigenpartner, zu denen große Verlage, darunter C.H. Beck oder C.F. Müller, oder Kanzleien wie Linklaters LLP zählen.
Letztere konnte die "Ad Legendum" insbesondere durch sogenannte Special Ads überzeugen. Dabei handelt es sich um Werbeumsetzungen, die durch Form und Platzierung aus dem gewohnten Rahmen fallen. Die Werbe- und PR-Wirkung wird hierbei deutlich verstärkt. Kreative Potentiale können so gezielt genutzt werden, um ohne großen Zusatzaufwand mit einer kreativen Lösung höhere Aufmerksamkeit zu erzielen. "Die Leichtigkeit, mit der solche Ideen nicht nur schnell entwickelt, sondern auch sofort umgesetzt werden, hat uns überzeugt" beschreibt Berit Sedlaczek, Recruitment Managerin bei Linklaters.
Ähnlich sieht es auch Wolfgang Troll, der Leiter Personal von Noerr LLP. Die renommierte Sozietät unterstützt die "Ad Legendum" seit diesem Jahr als Fördermitglied. "Überzeugt haben uns vor allem die Professionalität und Souveränität. Dass es sich dabei um ein ausschließlich studentisches Produkt handelt, wird einem erst bewusst, wenn man mal zufällig einem Mitarbeiter gegenübersteht", so Troll.
Zu Beginn hätte wohl kaum jemand gedacht, dass die "Ad Legendum" in so kurzer Zeit eine derartige Entwicklung durchlaufen würde. Man darf also auf zukünftige Erfolge gespannt sein.
Anm. d. Red.: Dachzeile der Überschrift wurde am 14. und 21.7.2011 geändert
Serie "Law Journals stellen sich vor" auf LTO.de:
Goettingen Journal of International Law - Völkerrecht, Peer Review und Open Access
Das Bonner Rechtsjournal - Schnittstelle für generationenübergreifenden Dialog
Zitiervorschlag
Bernd Piper / Iris Westermann, Serie Law Journals: Ad Legendum: Hohe Auflage mit pfiffigen Ideen. In: Legal Tribune ONLINE, 13.01.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/2307/ (abgerufen am 21.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Meistgelesene Artikel
Meinungsfreiheit von SalafistenEntscheidend ist allein das Wie
NRW verbietet RockerclubsKriminelle Kumpanei kostet die Vereinsfreiheit
Partnerinnen in Großkanzleien: Dr. Constanze..."Ich war oft am Ende meiner Kräfte, würde es aber wieder machen"
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Veranstaltungen und Seminare
21.05.2012, Stuttgartheute1. PUBLICUS-Kongress
22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
Ihre Meinung
Mehr Fälle von sexuellem KindesmissbrauchMüssen die Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft werden?
Eine härtere Bestrafung ist notwendig.
Schärfere Gesetze schützen die Kinder auch nicht besser.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Meinungsfreiheit von Salafisten
Entscheidend ist allein das Wie
Wieder haben Salafisten in Berlin Koran-Exemplare verteilt und damit für Tumulte gesorgt, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist damit das Maß voll: Er will salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit beschränken. Auch wenn die Schwelle hoch ist: Verfassungsrechtlich wäre das durchaus möglich, erklärt Alfred Scheidler.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren