Vergütung juristischer Praktika

Arbeiten für lau?

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten
Ob verpflichtend oder freiwillig: Die Arbeit in einer Kanzlei oder bei einem anderen Arbeitgeber für Juristen kennenzulernen, gibt wertvolle Einblicke in die Praxis. Doch wie hält die Branche es mit der Praktikantenvergütung? Ein Überblick.

Drei Monate Pflichtpraktikum sehen die meisten Bundesländer für ihre Jurastudenten vor. Da heißt es: passende Praktikumsplätze suchen, Bewerbungen schreiben, Konditionen prüfen. Wichtig ist auch, sich über die Aufgaben eines Praktikanten im jeweiligen Betrieb zu informieren – schließlich will man die Zeit sinnvoll nutzen. Doch auch die Frage nach einer Praktikantenvergütung ist angebracht. Schaut man sich Großkanzleien an, zahlen manche ihren Praktikanten ein vergleichsweise ansehnliches Gehalt: Vergütungen von 400 bis 800 Euro im Monat, teils sogar 250 Euro pro Woche sind dort zu bekommen. Anders sieht es oft bei kleineren Kanzleien aus, die Praktikanten beschäftigen: Nicht selten arbeitet man dort ohne Vergütung. Ein Beispiel sind Voelker und Partner, eine regionale Wirtschaftskanzlei in Reutlingen. Sie beschäftigt einmal im Jahr vier Studierende ab dem vierten Semester vier Wochen lang in einem Gruppenpraktikum. "Wir wollen den Praktikanten einen umfassenden Einblick in das Kanzleileben geben", erklärt Partner Dr. Jan-David Jansing, der vor ein paar Jahren das Praktikantenprogramm konsequent organisiert hat. Es sieht vor, alle Kanzleimitglieder zu involvieren sind und die Praktikanten bei verschiedenen Anwälten einzusetzen. "Dadurch muss keiner die Praktikantenzeit allein hinter sich bringen und alle sind motivierter", so Jansings Erfahrung. Die Praktikanten werden auf reale Fällen angesetzt und erhalten darüber hinaus eine Langzeitaufgabe mit Praxisbezug. So haben sich die Vierergruppen zum Beispiel schon mit dem VW-Abgasskandal beschäftigt oder die Auswirkungen des Brexit auf britische Mandanten recherchiert. Geld gibt es dafür nicht: "Für uns hat der Einsatz der Praktikanten keinen wirtschaftlich umsetzbaren Gegenwert", begründet Jansing die Entscheidung. "Unsere Praktikanten profitieren vielmehr von der Erfahrung, die sie bei uns sammeln." In Vorstellungsgesprächen oder auf Karrieremessen sei die Praktikantenvergütung auch kein Thema, sagt der Partner. Die Kandidaten, die sich bei seiner Kanzlei bewerben, hätten gerade wegen des Konzepts Interesse, auch wenn es keine Vergütung vorsieht. Bislang habe es jedenfalls keine Probleme gegeben, die vier Praktikantenplätze zuverlässig zu besetzen.

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Rechtsbranche zahlt eher wenig

Rechtsanwalt Christoph Scholze von der Aid24 Rechtsanwaltskanzlei unterscheidet zwischen Pflicht- und Wahlpraktika, wenn es um Geld geht: "Pflichtpraktika werden bei uns nicht vergütet, für Wahlpraktika zahlen wir oft 10 Euro brutto pro Stunde oder mehr", erklärt der Kanzleigründer. Scholze bevorzugt Studierende ab dem zweiten Semester, die mindestens zwei Monate in der Kanzlei arbeiten wollen. Für das Wahlpraktikum nimmt er am liebsten Kandidaten, die er schon im Pflichtpraktikum kennengelernt hat: "Dann kann ich besser beurteilen, wie viel ihre Arbeit für die Kanzlei wert ist." Praktikanten findet Scholze meist über das Internet, vor allem über das Portal meinpraktikum.de, auf der die Studierenden auch Bewertungen über die Praktikumsanbieter hinterlassen können. Das Feedback für seine Kanzlei liest sich positiv - dass es für Pflichtpraktika keine Vergütung gibt, stört offenbar nicht. Dass Kanzleien ihren Praktikanten nichts oder nicht viel zahlen, belegt auch eine 2014 veröffentlichte Studie der Online-Plattform. Demnach vergüten Kanzleien aus der Rechts- und Steuerbranche ihre Praktikanten im Schnitt mit 159 Euro pro Monat und liegen damit weit unter dem branchenübergreifenden Durchschnitt von 400 Euro monatlich. Die Zufriedenheit der juristischen Praktikanten erreicht mit 77 Prozent allerdings trotz der geringen Vergütung einen recht hohen Wert.

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2/2: Unternehmen suchen händeringend Praktikanten

Praktika in Kanzleien sind offenbar auch ohne Vergütung recht beliebt. Anders sieht es in mittelständischen Unternehmen aus, die juristische Praktika anbieten. Sie haben häufig Probleme, passende Praktikanten zu finden – obwohl sie deren Arbeit meist vergüten.

Ein Beispiel ist die Added Life Value AG, die ihren Kunden Rechtsservices und Rechtsprodukte über ihre Online-Portale anbietet. "Bei uns arbeiten die Praktikanten an der Schnittstelle zwischen Online-Marketing und Jura", erklärt Dr. rer. pol. Christopher Prüfer, der pro Jahr zwei bis fünf Praktikumsstellen zu besetzen hat. "Wir suchen sowohl Studenten als auch Bewerber mit dem Ersten oder dem Zweiten Staatsexamen", sagt Prüfer, denn ein Teil der Praktikanten werde später regelmäßig ins Angestelltenverhältnis übernommen. "Aber vor allem Studenten sind schwer zu bekommen." Und das, obwohl Praktikanten, die sich noch im Studium befinden, mit 800 bis 1.000 Euro pro Monat rechnen dürfen, Referendare erhalten über 1.500 Euro. "Das haben wir auch schon vor der Einführung des Mindestlohns gezahlt", erklärt  Prüfer. Er vermutet deshalb, dass seine Firma bei möglichen Bewerben einfach nicht bekannt genug ist - oder Kanzleien eben beliebter sind.

Vergütung spielt eine untergeordnete Rolle

Es sieht also so aus, dass Arbeitgeber in klassischen Juristenberufen bei Bewerbern Vorrang genießen und angehende Juristen ihre Praktikumsplätze offenbar nicht so sehr von der Höhe der Vergütung abhängig machen. Andere Kriterien wie die zu erledigenden Aufgaben, Lernkurve und Klima beim Arbeitgeber spielen vermutlich dann doch die größere Rolle. Für Kurzpraktika von einigen Wochen ist eine unbezahlte Arbeit auch durchaus vertretbar.

Wer jedoch eine längere Zeit in einer Kanzlei arbeitet und dort auch anspruchsvolle Aufgaben erledigt, sollte sich nicht kostenlos zur Verfügung stellen. So sieht auch das Gesetz vor, dass Praktikanten den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn erhalten müssen. Voraussetzung: Es handelt sich um ein freiwilliges Praktikum, das länger als drei Monate dauert. Pflichtpraktika fallen nicht unter die Mindestlohnpflicht.

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