Moot Court am OLG Köln
Junge Semester dominieren Plädoyer-Duell
25.01.2011

Gewinner des Moot Courts: Gesa Wiedemann (links) und Claire Schulte (Bild: Uni Köln)
"In Köln sollen Studierende neben der klassischen Examensvorbereitung ihre juristischen Kompetenzen vielfältig stärken und erweitern. Dafür gibt es unter anderem den Moot Court im Bürgerlichen Recht. Er ist aufgrund seiner Ausgestaltung gut in den laufenden Lernbetrieb integrierbar. Bereits Zweitsemester können sich in ihm beweisen", ist Peter-Paul Urlaub, der den Moot Court als studentische Hilfskraft an der Universität zu Köln betreut, überzeugt.
Selbstbewusst trägt Gesa Wiedemann ihre Argumente vor. Die rechtlichen Fakten hat sie gemeinsam mit ihrer Kommilitonin Claire Schulte aufbereitet. Überzeugen möchte sie damit den Richtersenat, bestehend aus dem Präsidenten des OLG Köln, Johannes Riedel, und den beiden Kölner Professoren Barbara Dauner-Lieb und Klaus-Peter Berger.
"Der Moot Court ist so ausgestaltet, dass Studierende in ihrem laufenden Lernbetrieb nicht aussetzen müssen – die Veranstaltung ist auf die erste Semesterhälfte ausgelegt.", erklärt Fabian Helmke-Becker, studentische Hilfskraft an der Universität zu Köln. "Außerdem sind Studierende bereits ab dem zweiten Semester herzlich willkommen. Auch junge Semester können bereits gute Leistungen erbringen, wenn man sie nur lässt."
Das Moot-Court-Finale bestätigt diese Aussage: Ein Zweitsemester hat es bis ins Finale geschafft. Und mit Gesa Wiedemann und ihrer Teampartnerin Claire Schulte schaffen zwei Drittsemester sogar den Sieg. Dabei wollte Wiedemann ihr Studium schon fast abbrechen. Ihr schien, als wäre Jura doch nicht das Richtige für sie. Doch dann machte sie ein Kommilitone auf den Moot Court aufmerksam. Die Teilnahme, sagt Gesa Wiedemann, habe wesentlich dazu beigetragen, dass sie nun doch bei ihrer Studienwahl bleiben werde.
Stimmtraining und Rhetorikschulung gehören dazu
Zu Beginn des Moot Courts werden bis zu 32 Studierende in Zweierteams zusammengelost. Auch wenn die Chemie nicht passt – "Partnertausch" kommt nicht infrage. "Die Teilnehmer sollen sich auf ihren Mitstreiter einstellen. Das ist Teil des Lerneffekts", unterstreicht Juniorprofessor Jörn Griebel, der die Idee für die Lehrveranstaltung hatte.
Nach einer rhetorischen Schulung und einem Stimmtraining erhalten alle Teams den Fall für die erste Verhandlungsrunde. Sie erarbeiten je nach zugeloster Rolle die rechtlichen Argumente für die Kläger- bzw. Beklagtenseite und bereiten ein Plädoyer vor.
Das Plädoyer halten sie vor renommierten Praktikern aus dem Kreis von Berufsrichtern, Rechtsanwälten und wissenschaftlichem Universitätspersonal. Dieses Tribunal trifft seine Entscheidung aber nicht in der Rechtssache selbst. "Bewertet werden das Auftreten als Team, die Höflichkeit sowie die Kreativität und Vertretbarkeit der rechtlichen Argumentation. Nach diesen Kriterien wird das Siegerteam jeder Runde bis zum Finale gekürt", erläutert Jörn Griebel die Regeln.
Innovation in Studium und Lehre: Das Projekt „Recht Aktiv“
Der Moot Court Wettbewerb ist Teil des Projektes "Recht Aktiv" der Universität zu Köln. "Ziel des Projekts ist, die klassische Juristenausbildung kompetenzorientiert weiterzuentwickeln und die juristischen Kernkompetenzen und Soft Skills der Studierenden im Hinblick auf Studium und Berufsleben systematisch zu stärken", erklärt Prof. Barbara Dauner-Lieb, Sprecherin des Projektes. "Zu diesem Zweck sollen die Studierenden zum einen vom ersten Semester an besser begleitet und ihre Ausbildung stärker strukturiert werden. Zum anderen sollen sie auch dabei unterstützt werden, von Anfang an die Weichen richtig zu stellen im Sinne eines aktiven Selbststudiums."
Dass das Konzept aufgeht, bestätigen positive Rückmeldungen aus der Studierendenschaft. So meint zum Beispiel Christian Boateng, Teilnehmer des Moot Court Wettbewerbes, er habe eine der wertvollsten Erfahrungen seines Studiums gemacht.
"Das Schöne ist, dass in dem Moot Court Wettbewerb auf jeden Studierenden gesondert eingegangen werden kann. Vor jeder Verhandlungsrunde erhalten die Teams individuelles Feedback für ihren Auftritt, das ihnen im Rahmen von Probevorträgen gegeben wird", ist Sabine Kiesel überzeugt. Und so konnte die Lehrveranstaltungsleiterin beobachten, dass wirklich alle Studierenden gewonnen haben, und resümiert: "Es gibt niemanden, der sich nicht verbessert und etwas für Studium und Leben mitgenommen hätte."
Mehr auf LTO.de:
Recherche im Jurastudium: Bessere Noten mit besseren Suchmaschinen-Strategien
Grenzüberschreitende Juristenausbildung: Deutsches Recht macht Schule
Zitiervorschlag
Dr. Sabine Kiesel, Moot Court am OLG Köln: Junge Semester dominieren Plädoyer-Duell. In: Legal Tribune ONLINE, 25.01.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/2401/ (abgerufen am 21.05.2012)
Infos zum ZitiervorschlagRechtsgebiete
TopJOBS der Woche
Meistgelesene Artikel
Meinungsfreiheit von SalafistenEntscheidend ist allein das Wie
NRW verbietet RockerclubsKriminelle Kumpanei kostet die Vereinsfreiheit
Partnerinnen in Großkanzleien: Dr. Constanze..."Ich war oft am Ende meiner Kräfte, würde es aber wieder machen"
Zur Geschichte von § 175 StGBSpäte Wiedergutmachung für Schwule
Norbert Röttgens EntlassungWie die Kanzlerin sich eines Ministers entledigt
Veranstaltungen und Seminare
21.05.2012, Stuttgartheute1. PUBLICUS-Kongress
22.05.2012 - 23.05.2012, Leipzig13. Kongress Neue Verwaltung
25.05.2012, MainzMainz Media Forum
11.06.2012 - 13.06.2012, BerlinSummer Academy State Aid
12.06.2012 - 13.06.2012, BrüsselEnforcement of EU-Animal Welfare Legislation
Ihre Meinung
Mehr Fälle von sexuellem KindesmissbrauchMüssen die Gesetze gegen sexuellen Missbrauch von Kindern verschärft werden?
Eine härtere Bestrafung ist notwendig.
Schärfere Gesetze schützen die Kinder auch nicht besser.
Dazu habe ich keine Meinung.
Artikel der Woche
Meinungsfreiheit von Salafisten
Entscheidend ist allein das Wie
Wieder haben Salafisten in Berlin Koran-Exemplare verteilt und damit für Tumulte gesorgt, wobei mehrere Polizisten verletzt wurden. Für Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann ist damit das Maß voll: Er will salafistische Hassprediger in ihrer Meinungsfreiheit beschränken. Auch wenn die Schwelle hoch ist: Verfassungsrechtlich wäre das durchaus möglich, erklärt Alfred Scheidler.
mehr






Kommentare
Schreiben Sie den ersten Kommentar zu diesem Artikel
Kommentieren