LL.M.-Programm des DAV

Stu­dieren im Refe­ren­da­riat

von Sabine OlschnerLesedauer: 4 Minuten
Nach dem Examen gleich weiterstudieren: Das LL.M.-Programm des DAV will künftige Anwälte speziell auf ihren Beruf und die Kanzleigründung vorbereiten. Doch was bringt das Studium? Und ist das zeitlich überhaupt machbar? Von Sabine Olschner.

"Auch nach ihrer breiten Ausbildung brauchen junge Juristinnen und Juristen oft Unterstützung beim Einstieg in den Anwaltsberuf", lautet die Auffassung des Deutschen Anwaltvereins (DAV), der deshalb das LL.M.-Masterprogramm Anwaltsrecht und Anwaltspraxis entwickelt hat. Das berufsbegleitende Fernstudium an der Fernuniversität Hagen kann in Voll- oder Teilzeit absolviert werden. Es besteht aus vier Modulen, einer mehrtägigen Präsenzveranstaltung und der Masterarbeit, die Studiengebühren belaufen sich auf knapp 4000 Euro. Seit seiner Einführung im Jahr 2009 haben rund 370 Absolventen den Abschluss erlangt. Volljuristen werden sich die Frage stellen: Wozu noch ein LL.M.? Reichen sechs Jahre Studium plus ein Referendariat und zwei Examen nicht aus, um den Einstieg als Anwalt zu schaffen? Schließlich ergreifen rund 70 Prozent der Absolventen nach dem Referendariat diesen Beruf – die meisten mit Erfolg. Wozu sollten Juristen also nach dem Examen noch zwei weitere Semester anschließen, wenn es doch andere auch mit "nur" zwei Staatsexamen geschafft haben, als Anwalt in das Berufsleben einzusteigen? Friederike Pfeifer, wissenschaftliche Mitarbeiterin im Dezernat Aus- und Fortbildung des DAV, erklärt, welche Zielgruppe das LL.M.-Programm anspricht: "Wir richten uns an Juristen, die sich mit einer eigenen Kanzlei selbstständig machen wollen. Das erste Jahr der Gründung empfinden viele als schwierig – und genau hier wollen wir mit unserem Angebot ansetzen." Das Studium ist der Nachfolger der bereits bestehenden DAV-Anwaltausbildung, die mit einem Zertifikat abgeschlossen hat. Der staatlich anerkannte LL.M.-Abschluss sei damit hochwertiger anzusehen, so Pfeifer.

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Die meisten studieren während des Vorbereitungsdienstes

Um Anwälte auf die Gründung ihrer eigenen Kanzlei vorzubereiten, ist das Studium praxisorientiert ausgerichtet. Es geht in den Online-Seminaren um Berufsrecht und Kanzleimarketing, um Kommunikation mit Mandanten und Verhandlungsführung. Am Ende eines jedes Moduls steht eine Abschlussklausur an. Im Rahmen des Präsenzseminars vertiefen die Studierenden für die Dauer von vier Tagen ihre im Fernstudium erworbenen Kenntnisse, zum Beispiel in Rollenspielen zur Streitschlichtung oder Gebührenverhandlung. Dozenten und Verfasser der Online-Inhalte sind Professoren und Rechtsanwälte aus der Praxis, die Masterarbeit am Ende des Studiums wird über ein Thema mit anwaltlichem Bezug verfasst. Der Lehrplan wird derzeit umstrukturiert und soll künftig verstärkt auch internationale Bezüge berücksichtigen, etwa in Form von fremdsprachigen Rechtsseminaren. "Die meisten Studierenden befinden sich im Referendariat, einige haben bereits ihr zweites Staatsexamen absolviert", sagt Pfeifer. Grundsätzlich haben Absolventen des Ersten Staatsexamens und Inhaber gleichwertiger ausländischer Abschlüsse Zugang zu dem Studiengang. Einer, der das Studium parallel zum Referendariat absolviert hat, ist Jens Usebach, der gerade seinen Masterabschluss in der Tasche hat und kurz vor dem zweiten Examen steht. "Ich wollte gern ein LL.M.-Studium absolvieren, weil ich mir davon bessere Chancen auf dem Arbeitsmarkt verspreche", sagt der 36-Jährige, der nach dem Referendariat zunächst einmal ein paar Jahre angestellt arbeiten möchte, bevor er eine eigene Kanzlei eröffnen will. "Mir haben außer dem Wissen zur Kanzleiführung vor allem auch die rechtlichen Inhalte des Studiums gut gefallen. Gerade zur Vorbereitung auf das Assessorexamen ist es praktisch, einiges noch einmal zu wiederholen." Die angebotenen Skripte, die er sich dazu herunterladen konnte, fand er überwiegend gut, einige waren seiner Ansicht nach eher durchschnittlich.

"Man bekommt den Abschluss nicht geschenkt"

Referendariat, Vorbereitung auf das zweite Staatsexamen und auch noch ein Studium – ist das überhaupt zu schaffen? Usebach meint ja, auch wenn es für ihn gerade am Anfang des Masterstudiums eine ziemlich anstrengende Zeit war. "Ich habe in Teilzeit studiert und insgesamt 18 Monate für das Studium gebraucht", erzählt der angehende Volljurist. "Die Klausuren sind sehr umfangreich und auch die Zeit für die Masterarbeit muss man einplanen. Ich habe mir dafür Urlaub von meinem Referendariat genommen." Von seinen Kommilitonen weiß er, dass einige Prüfungsämter es skeptisch sehen, wenn ihre Referendare neben der praktischen Ausbildung einen LL.M.-Titel erlangen wollen. "Neben Referendariat und Examensvorbereitung auch noch ein Studium zu absolvieren, erfordert auf jeden Fall viel Engagement und Disziplin", macht Pfeifer deutlich. "Man bekommt den Abschluss nicht geschenkt." Könnten Juristen, die sich selbstständig machen wollen, nicht einfach Gründerseminare besuchen, um dort zu lernen, wie sie einen Businessplan erstellen oder den richtigen Standort für ihre Kanzlei finden? Das sei nicht das Gleiche, so die DAV-Referentin: "Der LL.M. ist viel besser auf die speziellen Bedürfnisse der angehenden Rechtsanwälte ausgerichtet. Fragen wie etwa zum Berufsrecht des Anwalts oder zur Kanzleiführung werden in allgemeinen Gründerseminaren ja gar berücksichtigt."

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