Prüfungspanne in NRW

Examensklausuren verloren gegangen

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23 Prüflinge in NRW stehen vor einer ungewöhnlichen Alternative: Sie können ihre Noten anerkennen, oder die V2-Klausur neu schreiben. Nur Einsicht nehmen können sie nicht - denn die Aufsichtsarbeiten sind verloren gegangen.

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Wie zunächst auf der Online-Plattform Forum zur letzten Instanz berichtet und inzwischen auf Anfrage beim Landesjustizprüfungsamt (NRW) bestätigt, sind 23 V2-Klausuren aus dem Februar 2015 in Nordrhein-Westfalen auf dem Postweg zwischen Zweitkorrektor und LJPA verloren gegangen. Der Verlust habe sich im Geschäftsbereich der Post ereignet, die jedoch keine genauere Begründung zur Ursache habe mitteilen können, so die Behörde. Da die Klausuren bereits bewertet worden waren, haben die betroffenen Referendare nun zwei Optionen: Entweder sie erkennen die Bewertung an, oder sie treten am 17. Juli 2015 erneut zur Prüfung an und schreiben die V2-Klausur jenes Durchgangs mit. Unzutreffend ist nach Aussage des LJPA die zeitweise im Internet verbreitete Behauptung, dass mit einem Anerkenntnis der Note auch ein vollständiger Verzicht auf Rechtsmittel verbunden sei. Zwar findet die Behörde, dass "die Entscheidung des Prüflings, die Bewertung des Erst- und Zweitkorrektors als Leistung für die zweite juristische Staatsprüfung werten zu lassen, einem Verzicht auf Einwendung gegen die Bewertung" gleichkomme. Dies gelte aber "selbstverständlich" nicht für den Fall, dass die Klausuren zu einem späteren Zeitpunkt doch wieder auftauchen sollten und die Bewertungen dann noch in zulässiger Weise angefochten werden könnten. Somit stehen die Prüflinge vor der ungewöhnlichen, aber im Grunde vorteilhaften Alternative, ihre Note anzuerkennen und damit - aller Wahrscheinlichkeit nach - zumindest faktisch auf die Remonstrationsmöglichkeit zu verzichten, oder aber sie abzulehnen, und im Juli erneut zu schreiben. Bei allen Ergebnissen, die nicht ausgesprochen positiv oder negativ ausgefallen sind, ist das vermutlich keine leichte Wahl. ms/cvl/LTO-Redaktion

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