Legal Clinic
Erste (Rechts-)Hilfe vom Kommilitonen
13.05.2011

© Coka - Fotolia.com (Symbolbild)
Fabian Niculescu erinnert sich an seine erste Beratung: Einem Kommilitonen wurde der Unterhalt von seinem Vater gestrichen, nachdem er ein Zweitstudium begonnen hatte. Das Geld reichte nicht mehr für die Miete. "Von uns wollte er wissen, ob er einen Anspruch auf BAföG hätte oder ob seine Eltern weiterhin zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet seien", schildert Fabian.
Im Rahmen der Legal Clinic der Juristischen Fakultät der Leibniz Universität Hannover übt sich der Jurastudent schon jetzt in den erforderlichen Kompetenzen des späteren Anwaltsberufs. "Man lernt, wie man sich mit dem Mandanten sowie gegenüber den eigenen Kollegen im Gespräch verhält. Auf jeden Fall verschiebt sich durch die Praxisnähe die Herangehensweise und der Blickwinkel auf das Studium", stellt Fabian fest.
"Unter 'clinical legal education' wird ein Modell verstanden, im Rahmen dessen Jurastudierende durch kostenlose Beratung Bedürftiger studienbegleitend praktische Erfahrungen sammeln", erläutert Rechtsanwältin Alexandra Solos-Schepetina, die als wissenschaftliche Mitarbeiterin mit der Geschäftsführung und der juristischen Anleitung der Rechtsberatung betraut ist.
Law oder Legal Clinics sind weltweit vertreten, am bekanntesten aber in den USA. In Indien gehören sie sogar zum obligatorischen Teil der Juristenausbildung, während sie etwa in Russland ein freiwilliges Zusatzangebot für Jurastudenten darstellen.
Von Russland lernen
Der Blick auf das russische Modell brachte den Anstoß für das Projekt in Hannover, erinnert sich Solos-Schepetina: "Im Rahmen eines Pilotprojektes haben wir die "Juristischen Kliniken" bei unseren Projektpartnern in Russland kennenlernen dürfen, und wurden sofort sowohl von der Effizienz dieser Einrichtung für die teilnehmenden Studierenden als auch von dem gesellschaftlichen Nutzen überzeugt." Die Idee der Eröffnung einer Legal Clinic an der Uni Hannover sei aber erst mit der Einführung des neuen Rechtsdienstleistungsgesetzes im Juli 2008 gekommen, das eine Rechtsberatung durch Laien unter qualifizierter Anleitung durch Volljuristen legitimiert habe.
Zunächst musste aber eine gehörige Portion Überzeugungsarbeit geleistet werden, um grundsätzliche Bedenken gegen das Projekt zu zerstreuen, so Solos-Schepetina: "Es gab Zweifel an der grundsätzlichen Zulässigkeit der Maßnahme insbesondere unter dem Aspekt der Pro-bono-Beratung durch Rechtsanwälte. Bei uns beraten aber nur die Studierenden, die Rechtsanwälte selbst nicht. Sehr heiß diskutiert war das Haftungsrisiko für die Universität und die Studierenden. Außerdem wurden auch wettbewerbsrechtliche Gesichtspunkte angesprochen." Diese seien weitgehend entschärft worden, indem der "Mandantenkreis" auf die Studierenden beschränkt und der Streitwert sehr niedrig angesetzt wurde. "Lukrative" Fälle habe man also nicht übernommen. Außerdem finde lediglich außergerichtliche Beratung statt. Bei der Notwendigkeit einer gerichtlichen Vertretung werde auf die Kollegen auf dem freien Markt verwiesen.
Rollenspiele statt Vorlesung
Methodisch setzt man zum Beispiel auf Rollenspiele und hebt sich schon deshalb deutlich von der sonst üblichen Lehre im Studium ab: "Zunächst erfolgt eine Grundanleitung in die Fragen der Beratungstaktik, des Verhaltens während eines Mandantengesprächs, Fristenführung, Haftungsproblematik und Streitwertberechnung", erklärt Alexandra Solos-Schepetina Besonderer Wert werde auf die Herausbildung der Fähigkeit zur juristischen Verarbeitung eines realen Sachverhaltes im Gegensatz zu Schulsachverhalten gelegt.
Jeder "Mandant" wird von zwei Studierenden betreut. Eine Beratung umfasst gewöhnlich zwei Termine. Im ersten Termin sammeln die Nachwuchsjuristen alle relevanten Daten zum Sachverhalt. Bis zum zweiten Termin erarbeiten sie einen rechtlichen Lösungsvorschlag, den sie mit einem der anleitenden Rechtsanwälte besprechen. Im zweiten Termin besprechen sie die Lösung mit dem "Mandanten" und bereiten – falls notwendig – Schriftsätze vor.
Noch gelten die Hannoveraner mit dieser Lehrmethode sicherlich als Exoten, räumt Solos-Schepetina ein: "Hierzulande ist diese Idee zweifelsohne innovativ, auch wenn inzwischen einzelne Versuche der Umsetzung ähnlicher Beratungsmodelle an deutschen Hochschulen im Umlaufen sind - etwa das Modell "Studierende beraten Studierende" an der Fachhochschule für Verwaltung und Rechtpflege in Berlin oder das Projekt zur Gefangenenberatung in Bremen." Umso mehr möchte sie andere ermutigen, sich an dem Projekt zu orientieren: "Die Rechtsgrundlage für die unentgeltliche Rechtsberatung wurde mit § 6 II RDG zum 1.7.2008 geschaffen, so dass jetzt alle juristische Fakultäten sich darauf berufen können".
Im Fall von Lukas konnte man die Geldsorgen lediglich kurzfristig lindern, aber nicht dauerhaft heilen. Denn die Prüfung durch die Studenten ergab, dass ihm keine Ansprüche zustehen. "Ihm nicht helfen zu können, wie man es gerne hätte machen wollen, war das schlimmste für mich", gesteht Fabian ein. Eine Erfahrung, die er in seinem späteren Anwaltsberuf noch häufig machen wird. Ein weiterer Beleg für den pädagogischen Wert einer Legal Clinic.
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Zitiervorschlag
Constantin Körner, Legal Clinic: Erste (Rechts-)Hilfe vom Kommilitonen. In: Legal Tribune ONLINE, 13.05.2011, http://www.lto.de/persistant/a_id/3261/ (abgerufen am 22.05.2012)
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