Die juristische Promotion

Mehr als bloß ein höheres Ein­s­tiegs­ge­halt

Gastbeitrag von Gunnar SchillingLesedauer: 6 Minuten
Laut einer Studie verdienen promovierte Juristen im Schnitt 40 Prozent mehr als ihre Kollegen. Doch eine Promotion bietet mehr als lukrativere Gehaltsaussichten, meint Gunnar Schilling. Seine Empfehlungen zum Ob, Wann und Wie des Dr. jur.

Obwohl viele Kandidaten im Laufe des Studiums zumindest kurz mit dem Gedanken spielen, treffen sie die endgültige Entscheidung über eine mögliche Promotion leider häufig, ohne sich vorher ausreichend zu informieren. Dies ist vermutlich einer der Gründe für die verhältnismäßig hohe (fächerübergreifende) Abbruchquote unter Doktoranden, die auch der Bundesbericht Wissenschaftlicher Nachwuchs 2017 aufgreift. Das typische Argument für eine Promotion ist finanzieller Natur: Nach einer Studie des Online-Portals gehalt.de verdienen promovierte Juristen im Schnitt 40 Prozent mehr als ihre Kollegen ohne Doktortitel. Diese Zahlen sind jedoch mit Vorsicht zu genießen. Absolventen mit Doktortitel zieht es nicht selten in eine Großkanzlei, wo das Einstiegsgehalt generell überdurchschnittlich hoch ist. Ob ein Doktortitel innerhalb derselben Kanzlei ein höheres Einstiegsgehalt ermöglicht, lässt die Studie leider unbeantwortet. Doch das Geld ist nicht alles, es gibt andere gute Gründe für eine Promotion in den Rechtswissenschaften. So kann sich ein Doktortitel positiv bei Bewerbungen auswirken, insbesondere für diejenigen, die in der Forschung bleiben wollen. Für den Karriereweg als Professor ist er sogar zwingende Voraussetzung. Zudem leistet man einen Beitrag zur wissenschaftlichen Diskussion und kann sich intensiv mit einem selbstgewählten, spannenden Problemfeld auseinandersetzen. Nicht zuletzt dient die Promotion auch der Persönlichkeitsentwicklung. Durch die flexible Zeiteinteilung kann man interessante Tagungen besuchen und lernt nicht nur dort neue Kontakte kennen. Diese Zeit, die gleichzeitig überwiegend frei gestaltet werden kann, dabei aber auch sehr produktiv ist, bietet viele Chancen und Möglichkeiten, die in dieser Art und Weise nur selten vorkommen.

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Campus-Gerüchte über den Dr. jur.

Bei der Frage nach den tatsächlichen Promotionsvoraussetzungen kursieren je nach Campus die unterschiedlichsten Gerüchte. Auf das Wesentliche reduziert bleiben letztlich zwei Kriterien stehen: Erstens benötigt der Doktorand ein Betreuungsverhältnis mit einem hauptamtlichen Hochschullehrer. Und zweitens muss er eine wissenschaftliche Qualifikation vorweisen. Diese ist regelmäßig das entscheidende Kriterium. Denn um sie zu erfüllen, muss man das berühmt-berüchtigte Vollbefriedigend in mindestens einem Staatsexamen erreicht haben. Doch was wäre eine Regel ohne Ausnahmen? So ermöglichen die Promotionsordnungen vieler Hochschulen, von dieser starren Grenze abzuweichen. Häufig kann die Universität auf Antrag des potenziellen Doktorvaters eine Befreiung von dieser Voraussetzung erteilen. Dafür muss der angehende Doktorand in der Regel jedoch mindestens ein Befriedigend im Abschlusszeugnis erreicht haben, zusätzlich ist regelmäßig eine gute schriftliche Seminararbeit von Nöten.

Wie man seine Promotion finanziert

Im Wesentlichen stehen drei Finanzierungsmöglichkeiten zur Wahl. Die zeiteffizienteste Finanzierung läuft über ein Vollzeitstipendium. Diese sind allerdings zahlenmäßig sehr begrenzt und erfahrungsgemäß entscheidet leider auch nicht immer die Qualität des Dissertationsvorhabens über die Zusage. Deshalb eignet sich als finanzierende Tätigkeit vor allem eine Stelle als Wissenschaftlicher Mitarbeiter. Diese gibt es an Universitäten und in vielen Kanzleien. Dabei ergeben sich zum Teil erhebliche Unterschiede: Ein bedeutender Standortvorteil der Universität ist die Nähe zur Wissenschaft und die gut bestückte Universitätsbibliothek. Doch auch die respektablen Bibliotheken einiger Kanzleien können sich – vor allem in speziellen Rechtsgebieten – sehen lassen. Der Wert einer möglichst großen Auswahl an Fachzeitschriften und -büchern darf nicht unterschätzt werden. Das Geldverdienen als Wissenschaftlicher Mitarbeiter in Kanzleien bietet vor allem praxisnahe Aufgaben, die bereits einen ersten Einblick in die anwaltliche Tätigkeit in einer Kanzlei geben können. Der Nachteil: Nur selten stehen diese Aufgaben in Verbindung mit dem eigenen Promotionsvorhaben. Die Arbeit an der Universität ermöglicht hingegen einen optimalen Kontakt zum Promotionsbetreuer und üblicherweise auch eine deutlich flexiblere Arbeitszeiteinteilung.

Wann und wie lange man promovieren sollte

Die Promotion bereits nach dem ersten Staatsexamen anzustreben, bietet zwei grundlegende Vorteile: Zum einen ist man – vor allem durch das universitäre Schwerpunktstudium – noch vertraut mit wissenschaftlichem Arbeiten. Zum anderen hat man eine Pause zwischen den beiden großen Ausbildungsabschnitten, die sich doch recht unterschiedlich gestalten. So kann man sich eine Art Auszeit nehmen, bevor man Referendariat und zweites Staatsexamen in Angriff nimmt. Die Promotion nach dem zweiten Examen bietet hingegen erhebliche finanzielle Vorteile, weil die parallele Tätigkeit als Volljurist in der Regel wesentlich besser bezahlt wird. Darin liegt aber auch schon gleich die Gefahr: Nicht wenige verlieren hierbei die wichtige Motivation und damit die Disziplin, die Dissertation auch wirklich zu Ende zu bringen. Daher eignet sich üblicherweise die Zeit zwischen den beiden Staatsexamen besser zur Promotion, sofern man den Doktorhut nicht nur wegen eines besseren Gehalts anstrebt. Fragt man einen juristischen Doktoranden zu Beginn der Bearbeitung nach der angestrebten Promotionsdauer, lautet die Antwort regelmäßig: "Maximal zwei Jahre". Dieses ambitionierte Ziel sollte jedoch nicht als auflösende Bedingung verstanden werden. Mit fortschreitender Bearbeitungsdauer verschiebt sich der Zeitrahmen in der Realität oft in Richtung drei Jahre und länger. Viele frischgebackene Doktoranden unterschätzen anfangs die parallele Arbeitsbelastung von Nebentätigkeit und Promotion. Ein realistischer Zeitplan reduziert also nicht nur den Stresslevel, sondern kann zudem dazu beitragen, die Qualität der Arbeit auch auf den letzten Seiten nicht leiden zu lassen.

Wie man eine Doktorandenstelle bekommt

Lehrstuhlstellen werden von den jeweiligen Professoren in der Regel "mit einer Möglichkeit zur Promotion" ausgeschrieben. Diese Ausschreibungen finden sich am lokalen schwarzen Brett der Universität sowie auf den Webseiten der Lehrstühle. Seit einiger Zeit nutzen viele Lehrstühle auch Social-Media-Kanäle, um auf ihre offenen Stellen hinzuweisen. Üblicherweise soll die Bewerbung ein Exposé enthalten, also ein erstes Konzept des Promotionsvorhabens. Daraus sollte ersichtlich sein, warum sich das Thema für eine Promotion eignet und welchen Inhalt die Dissertation später haben könnte. Diese Ausführungen sind zwar nur vorläufig, können aber bereits die eigenen Gedanken strukturieren. Je nach potenziellem Betreuer umfasst ein Exposé fünf bis 20 Seiten und enthält jedenfalls eine erste Recherche und eine grobe Zusammenfassung der Diskussionen in den wichtigeren Bereichen der Arbeit. Sollte keine Lehrstuhlstelle ausgeschrieben sein, kann man sich mit einem solchen Exposé auch "nur" um eine Promotionsvereinbarung mit einem Doktorvater bemühen und sich im Anschluss um eine Nebentätigkeit zur Finanzierung des Lebensunterhalts kümmern.

Der LL.M. als Kontrahent?

Die Frage, ob man mit einem LL.M. zusätzlich zu den zwei Staatsexamen nicht besser fährt, lässt sich nicht allgemeingültig beantworten. Fest steht: Keiner der beiden Titel beweist zwangsläufig auch eine gesteigerte fachliche Kompetenz, sie zeugen jedoch von anderen, unterschiedlichen Eigenschaften, die im Berufsleben nützlich sein können. Während der Doktortitel vor allem für Hartnäckigkeit und Durchhaltevermögen steht, zeigt etwa ein Master-Programm mit Auslandsaufenthalt, dass man eine andere Kultur und deren Rechtssystem kennengelernt und an seinen sprachlichen Fähigkeiten gearbeitet hat. So kann der LL.M. gerade in international tätigen Kanzleien einen Vorteil gegenüber den Mitbewerbern darstellen. Je nach Universität, die man im Rahmen eines solchen Programms besucht, sind aber vor allem die Studiengebühren nicht zu vernachlässigen, deren Höhe sich insbesondere direkt nach dem ersten Examen als echte Herausforderung entpuppen kann. Für was auch immer sich potenzielle Nachwuchsforscher entscheiden: Die Zeit abseits der zwei Staatsexamen kann viele wertvolle Vorteile mit sich bringen. Schon gar nicht sollte man sich durch Gerüchte ernsthaftes Interesse an einer Promotion kaputt machen lassen. Eine überlegte Entscheidung setzt immer ausreichende Informationen voraus. Der Autor Gunnar Schilling ist Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Zivilrecht, insbesondere Recht der Informationsgesellschaft und des Geistigen Eigentums bei Prof. Dr. Benjamin Raue in Trier. Unter anderem engagiert er sich dort für den akademischen Nachwuchs und informiert über Wege und Möglichkeiten nach dem ersten Staatsexamen.

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