12 Tipps für Studenten
So klappt's auch mit der mündlichen Prüfung
04.02.2012

© Uwe Grötzner - Fotolia.com
Erfolg kommt nicht von ungefähr. Das ist eine Binsenweisheit. Gerade bei mündlichen Prüfungen muss man jedoch auf viele Details achten. Das beginnt bereits bei Äußerlichkeiten.
Keinesfalls sollten Sie sich rasieren oder gar duschen. Körperhygiene wird in westlichen Ländern ohnehin völlig überschätzt. Die Prüfer erkennen so schon an Ihrem Äußeren, dass Sie Ihre Zeit für die wichtigen Dinge des Lebens, das Ausschlafen, und nicht für Nebensächlichkeiten wie Körperpflege verschwenden. Darüber hinaus schaffen Sie eine positive Atmosphäre, die auch im Raum bleibt, wenn Sie ihn bereits verlassen haben.
Ebenso wichtig ist eine angemessene Kleidung. Anzug oder Kostüm sind absolute "no goes". Eine mündliche Prüfung ist ein Tag wie jeder andere. Verwaschene Jeans, ein altes T-Shirt und durchgelaufene Sandalen genügen. Alles andere wirkt aufgesetzt und zeigt eine durch nichts zu rechtfertigende Wertschätzung gegenüber Ihren Prüfern.
Bedenken Sie auch, dass viele Ihrer Professoren zu einer Generation gehören, die erfolgreich gegen den Muff von tausend Jahren unter den Talaren gekämpft hat. Ihnen gegenüber wäre gepflegte Kleidung ein Affront.
Ein guter Klingelton wirkt Wunder
Zu der Prüfung sollten Sie zu spät erscheinen. Alltägliche Unwägbarkeiten wie einen Stau dürfen Sie bei Ihrer Zeitplanung keinesfalls berücksichtigen. Ein akademisches Viertelstündchen ist das Mindeste, was man von einem Hochschüler erwarten kann. Denken Sie daran: Pünktlichkeit ist eine Zier. Und bei einer mündlichen Prüfung darf man sich nicht zieren.
Bevor Sie den Prüfungsraum betreten, müssen Sie kontrollieren, ob Ihr Handy eingeschaltet ist. Das wird leider immer wieder vergessen. Dabei gehört ein klingelndes Handy zu einer gelungenen Prüfung ebenso dazu wie zu einem entspannten Kino- oder Theaterbesuch. Einen besonderen Eindruck können Sie hinterlassen, wenn Sie Magen-Darm-Geräusche oder ein lustvolles Stöhnen als "Klingelton" haben.
Wenn jemand Sie während der Prüfung anruft, dürfen Sie das Gerät nicht sofort abschalten. Einfach den Anrufer „wegdrücken“. Er wird sich mit hoher Wahrscheinlichkeit noch einmal melden und damit den Prüfungsablauf beleben.
Essen, Trinken, Schlafen
Am Anfang der Prüfung müssen Sie sich erst einmal der Nahrungsaufnahme widmen. Schließlich hält Essen und Trinken Leib und Seele zusammen. Und ganz nebenbei verschaffen Sie sich so einen großen Vorteil: Kein Professor wird so unverschämt sein und von Ihnen verlangen, dass Sie mit vollem Mund sprechen.
Achten Sie aber auf die richtigen Speisen. Fast Food wie Hamburger oder Döner sind Standard, Gerichte mit viel Knoblauch ideal. Sie werden Ihre Prüfer für sich einnehmen wie der Essensgeruch den Raum. Und das Tollste daran: Das funktioniert sogar, wenn Sie die genannten Fressalien (zunächst) in Ihrer Tasche lassen. Einfach dufte!
Sobald Sie satt sind, wird es Zeit für einen Kaugummi. Es gehört mittlerweile zum Allgemeinwissen, dass sich die Blut- und Sauerstoffversorgung des Gehirns durch Kaubewegungen verbessert. Allzu oft wird allerdings übersehen, dass man mit offenem Mund kauen muss. Auch Schmatzgeräusche gehören dazu. Nur so hat das Ganze eine persönliche Note und zieht die Aufmerksamkeit der Prüfer auf Sie.
Mit dem Segen des Bundesverwaltungsgerichts
Wenn das nicht genügt, müssen Sie das Interesse an Ihrer Person mit anderen Mitteln wecken. Das ist besonders wichtig, wenn Fragen an Ihre Studienkollegen gerichtet werden.
In dieser Situation dürfen Sie nicht den Fehler machen, sich ruhig zu verhalten. Melden Sie sich und schnippen Sie dabei mit den Fingern. Dieses Vorgehen hat schon frühzeitig zu Ihrem Bildungserfolg beigetragen und es ist kein Grund ersichtlich, warum sich Hochschüler anders benehmen sollten als Grundschüler.
Wenn Ihnen das zu anstrengend ist, können Sie Ihren Kollegen auch einfach ins Wort fallen. Das kommt eigentlich immer gut an.
Natürlich können Sie sich in der Zeit, in der Ihre Kommilitonen geprüft werden, auch beruhigt zurücklehnen und die Augen schließen. Schließlich müssen Sie für die anschließende Feier ausreichend Kraft tanken. Und nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Beschl. vom 13.06.2001, Az. 5 B 105/00) wird diese Haltung "zwecks besonderer Konzentration eingenommen" und lässt nicht darauf schließen, dass Sie schlafen.
Nichts wissen – viel reden
Keinesfalls dürfen Sie mit Wissen glänzen. Viele hervorragende Pädagogen der 68er-Generation haben schon frühzeitig erkannt, dass strukturiertes Lernen der Persönlichkeitsentwicklung schadet. Deshalb weisen gute Lehrer auch stets darauf hin, dass es nur darum geht, die jeweilige Materie zu verstehen. Lernen, gar auswendig lernen steht diesem didaktischen Erfolgsmodel diametral entgegen.
Leider glauben viele Juristen trotzdem, Sie müssten Rechtsbegriffe definieren können, nur weil sie Lebenssachverhalte darunter subsumieren sollen. Das ist natürlich Unsinn. Es reicht aus, wenn Sie die Definitionen einmal verstanden und dann vergessen haben.
Natürlich können Sie so niemals einer juristischen Aufgabenstellung gerecht werden. Aber darauf kommt es ja nun wirklich nicht an. Es geht schließlich um das Verstehen. Und seien Sie sich sicher: Ihre Prüfer werden das genauso gut verstehen wie Ihre späteren Mandanten, Kunden oder Geschäftspartner. Verstanden?
Hoffentlich! Denn Prüflinge, die über ein fundiertes fachliches Wissen verfügen, neigen auch zu anderen Fehlern. Das geht manchmal so weit, dass sie auf die gestellten Fragen antworten – ein schrecklicher faux pas. Ein guter Student greift dagegen bestenfalls einige Stichworte aus der Frage heraus, um dann auf die Themen einzugehen, die ihn interessieren. Gut so! Schließlich ist das Ihre Prüfung, nicht die des Professors.
Zu guter Letzt
An der Notenbekanntgabe brauchen Sie nicht teilzunehmen. Entgegen weit verbreiteter Auffassung ist sie kein Bestandteil der Prüfung. Wenn Sie trotzdem bei diesem formalen Akt anwesend sein wollen, sollten Sie sich zumindest verspäten. Nochmals: Es ist Ihre Prüfung. Man wird daher gerne auf Sie warten.
Und last but not least: Bloß keine Höflichkeiten bei der Verabschiedung. Wenn Sie keine Lust haben, sich lautstark über die ungerechte Bewertung zu beschweren, verlassen Sie einfach wortlos den Raum. Einen Professor, der Ihnen die Hand zur Verabschiedung entgegenstreckt, sollten Sie einfach ignorieren.
Wenn Sie die genannten Ratschläge beherzigen, steht einer unvergesslichen Prüfung nichts mehr im Wege. Und wenn die Note trotzdem nicht Ihren Erwartungen entspricht, liegt das nicht an Ihnen. Schuld ist dann wahlweise der Professor, das Bildungssystem, die Geschlechtsdiskriminierung, der Kapitalismus oder die globale Erwärmung. Was sonst?
Der Autor Prof. Dr. Arnd Diringer lehrt an der Hochschule Ludwigsburg und leitet dort die Forschungsstelle für Personal und Arbeitsrecht. Er prüft seit mehr als fünfzehn Jahren an verschiedenen staatlichen Hochschulen und andern Bildungseinrichtungen.
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Zitiervorschlag
Prof. Dr. Arnd Diringer, 12 Tipps für Studenten: So klappt's auch mit der mündlichen Prüfung. In: Legal Tribune ONLINE, 04.02.2012, http://www.lto.de/persistant/a_id/5491/ (abgerufen am 23.05.2012)
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Ein Vereinsverbot wäre dann angemessen.
Andere Vereine mit kriminellen Mitgliedern werden auch nicht verboten.
Dazu habe ich keine Meinung.
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