Studiengang Sozialrecht

Geheimtipp mit hundertprozentiger Jobgarantie?

von Constantin KörnerVistenkarte

18.12.2012

Studenten (Symbolbild)

Im Oktober startete an der privaten SRH Hochschule Heidelberg ein neuer Bachelor-Studiengang Sozialrecht. Im Gespräch mit dem Studiendekan Prof. Dr. Peter Baumeister informierte sich unser Autor Constantin Körner über den Lehrplan sowie die Berufsperspektiven der zukünftigen Absolventen.

Erst vor wenigen Wochen entbrannte erneut eine öffentliche Debatte um die Zukunft unseres Rentensystems. Nur ein Beleg dafür, wie groß die Bedeutung des Sozialrechts für unsere Gesellschaft ist. Trotzdem spielt dieses Rechtsgebiet in der Juristenausbildung grundsätzlich kaum eine Rolle.

Prof. Dr. Peter BaumeisterAuf diesen Umstand reagiert die Hochschule in Heidelberg nun, indem sie seit Oktober erstmals einen Bachelor-Studiengang Sozialrecht anbietet. "Dies ist das Ergebnis einer zunehmenden Nachfrage aus dem großen Sozial- und Gesundheitssektor nach juristisch geschulten und zugleich zeitnah einsatzfähigen Hochschulabsolventen. In etlichen Gesprächen mit Vertretern der Praxis vor allem aus großen sozialen Diensten und Einrichtungen wurden wir immer wieder auf den Mangel an qualifizierten Juristen mit sozialrechtlichem Hintergrund hingewiesen", erläutert Studiendekan Prof. Dr. Peter Baumeister, wie es zu der Idee kam.

Die Studiendauer beträgt drei Jahre und gliedert sich inhaltlich in drei Abschnitte: "Das erste Jahr ist den juristischen Grundlagen gewidmet. Das zweite Studienjahr dient bereits der Vertiefung und am Ende dem Praxiseinstieg durch ein halbjähriges Praktikum. Nach dem Praktikum, das ins dritte Studienjahr hineinreicht, wird als dritte Stufe das Bachelor-Niveau erreicht, das eine unmittelbare Einsatzfähigkeit der Absolventen im Beruf ermöglicht".

Fallorientierung statt Paragrafen pauken

In diesem Zusammenhang hebt Baumeister die didaktischen Unterschiede seines Studiengangs im Vergleich zur klassischen Juristenausbildung hervor: "Bei uns gibt es keine Endlosmonologe des Professors vom Katheder herab. Bei uns werden keine Lehrbücher vorgelesen und entsprechend braucht auch niemand die Hilfe von kommerziellen Repetitorien. Bei uns werden die Paragrafen nicht gepaukt, sondern fallorientiert angewendet und verstanden."

Steht zum Beispiel das Recht der allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Lehrplan, erhalten die Studierenden den Auftrag, für konkret umschriebene Fallgestaltungen eigenständig AGB zu entwerfen. Diese müssen dann in der Gruppe vorgestellt sowie gegen Bedenken und Kritik verteidigt werden. "Bei dieser Arbeitsweise werden die Bestimmungen der §§ 305 - 310 BGB in ganz anderer Weise erarbeitet und verstanden", ist Baumeister überzeugt.

Weitere Unterschiede zur klassischen Lehre werden auch deutlich, wenn man einen Blick auf den Lehrplan wirft. Während sich Vorlesungen in juristischer Methodik sowie den Grundlagen des Rechts ebenso in der klassischen Lehre finden, müssen die angehenden Sozialjuristen an der SRH Heidelberg aber auch Module namens "Lebenslage Schulden" und "Lebenslage Alter" absolvieren:

"In diesen geht es nicht um ein Fach, sondern um ein zusammenhängendes Themenfeld Durch das im echten Leben auch erkennbare Zusammentreffen unterschiedlicher Fragenkreise erreichen wir Praxisnähe und vor allem eine erhöhte Handlungskompetenz bei den Studierenden", glaubt Baumeister. "Im Modul 'Lebenslage Schulden' geht es neben den juristischen Themen Vertragsrecht, Kreditsicherung, Insolvenz und Zwangsvollstreckung auch um Beratung und Kommunikation. Also Inhalte, die wir vor allem aus der sozialen Arbeit kennen. In der 'Lebenslage Alter' werden zentral die Alterssicherungssysteme im Kontext behandelt."

Wer eine anspruchsvolle zukunftsträchtige Berufsperspektive sucht, in der die soziale Komponente im Mittelpunkt steht, gehört für Baumeister zur Zielgruppe seines Studienangebots. Dabei soll aber nicht unerwähnt bleiben, dass dafür Studiengebühren von immerhin 620,- Euro pro Monat anfallen. Dagegen erhebt etwa die Hochschule Fulda, die seit 2007 einen Bachelor-Studiengang Sozialrecht anbietet, gar keine Studiengebühren. Kann sich diese Investition wegen der Berufsperspektive für Sozialjuristen finanziell überhaupt rentieren? Für Baumeister gibt es daran keinen Zweifel.

"Hundertprozentige Aussicht auf eine sofortige Beschäftigung"

"Angesichts der optimalen Berufsaussichten sind wir sicher, dass sich das Sozialrecht von einem Geheimtipp zu einem stark nachgefragten Studiengang entwickeln wird. Tatsächlich bietet das Sozialrecht eine Vielzahl äußerst lukrativer Tätigkeitsmöglichkeiten, die vor allem in Angestelltenverhältnissen bei den vielen sozialen Diensten und Einrichtungen, aber auch in der öffentlichen Verwaltung oder bei den Verbänden liegen. Für unsere Absolventen im Sozialrecht können wir derzeit eine hundertprozentige Aussicht auf eine sofortige Beschäftigung prognostizieren. Ihre Perspektiven sind hier angesichts der praktisch fehlenden Konkurrenzsituation ideal und deutlich besser als für andere Juristen", ist er überzeugt.

Jedenfalls bei Deutschlands größter Krankenkasse sieht man dies anders. "Wir teilen die Prognose, dass  Absolventen im Sozialrecht eine hundertprozentige Aussicht auf eine sofortige Beschäftigung haben, nicht. Das Angebot an Juristen, insbesondere auch an Volljuristen mit erstem und zweiten Staatsexamen, ist aktuell sehr gut. Mit diesen Bewerbern stehen die Sozialjuristen in Konkurrenz", so Thorsten Jakob von der Barmer GEK.

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Zitiervorschlag

Constantin Körner, Studiengang Sozialrecht: Geheimtipp mit hundertprozentiger Jobgarantie?. In: Legal Tribune ONLINE, 18.12.2012, http://www.lto.de/persistent/a_id/7815/ (abgerufen am 20.06.2013)

Infos zum Zitiervorschlag

Kommentare

18.12.2012 16:22
Die 100%ige Jobgarantie würde ich mir vom Prof. höchstpersönlich und notariell beurkundet geben lassen, um ihn dann in Regress nehmen zu können.
Riesterfachmann Auf diesen Kommentar antworten

18.12.2012 19:01
"Jedenfalls bei Deutschlands größter Krankenkasse sieht man dies anders..." Dem ist an sich nichts mehr hinzuzufügen.

Man sollte den Studierenden ehrlich sagen, dass die Berufsaussichten ALLER Jura-Bachelor-Studiengänge (Fachhochschulen des öffentlichen Dienstes, die eine duale Ausbildung zum gehobenen Dienst anbieten, einmal ausgenommenn) äußerst vage sind. Selbst Unternehmensjuristen haben typischerweise vorher mehrjährige Erfahrung als Rechtsanwalt gesammelt.
Mike Auf diesen Kommentar antworten
Antwort auf den Kommentar von Mike 28.12.2012 19:55
Nicht jeder, der eine juristische Karriere anstrebt, interessiert sich für den Anwaltsberuf. Der LLB/LLM ermöglicht den Eintritt in viele nicht-reglementierte juristische Berufsfelder wie Banken- und Versicherungswesen, Verbands- und Stiftungswesen, Personalwesen, Rechtsabteilung, Unternehmensberatung, Steuerberatung, Wirtschaftsprüfung usw.
Hanseat

20.12.2012 11:51
Aus eigener Anschauung weiß ich, dass der Markt zumindest die Bachelor-Wirtschaftsjuristen meiner Heimatuniversität förmlich aufsaugt. Erst recht gilt das für die LL.M.-Absolventen.
Wirtschaftsjurist Auf diesen Kommentar antworten

23.12.2012 16:32
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preisermittler.com Auf diesen Kommentar antworten

26.12.2012 20:19
Die Einrichtung des o.g. Studiengangs kann ich aus meiner Sicht nur befürworten. Ich hätte mir seinerzeit ein solches Studienangebot als ernstzunehmende Alternative zum herkömmlichen Jurastudium gewünscht, denn die Vorteile einer frühzeitigen fachlichen Schwerpunktsetzung – sei es nun auf dem Gebiet des Wirtschafts- oder des Sozialrechts – in Verbindung mit einer hohen Ausbildungsqualität wie sie typischerweise eben nicht an der universitären Massenfakultät geboten wird, können m.E. gar nicht hoch genug eingeschätzt werden.

Dass Bachelor-Juristen grundsätzlich als Juristen zweiter Klasse anzusehen sind, halte ich übrigens für ziemlich abwegig. Klar bleibt Wirtschafts- bzw. Sozialjuristen ohne Staatsexamina der Zugang beispielsweise zur Anwaltschaft verwehrt – mit Verweis auf die vermeintlich kurze Studiendauer von nur drei Jahren aber kategorisch von unzureichend ausgebildeten Akademikern mit vagen Berufsaussichten zu sprechen, ist allerdings überzogen. Das sind veraltete Standesdünkel, die jede sachliche Diskussion unmöglich machen. Gerade die von privaten Fachhochschulen – die SRH Hochschule Heidelberg ist mir in diesem Zusammenhang aus meinem familiären Umfeld ein Begriff – didaktisch von Grund auf konträr zum universitären, letzten Endes trotz Repetitor doch nur (unter-)durchschnittlich abschließenden „Einheitsjuristen“ (mit deutlich beschränkten Karriereoptionen) konzipierten Studiengänge bilden doch auf einem akademischen Niveau aus, von dem ich als schlecht bis gar nicht "individuell betreuter" Jurastudent nur träumen kann. Zumindest erging mir dies vor nicht allzu langer Zeit so.

Ich denke es tut unserer Hochschullandschaft in Deutschland gut, dass es sowohl das traditionelle Jurastudium mit anschließendem Vorbereitungsdienst als auch innovative LL.B./LL.M.-Programme mit gewissen Alleinstellungsmerkmalen gibt. Gerade ein so komplexes Rechtsgebiet wie das Sozialrecht sollte aus meiner Sicht grundständig gelehrt werden, weswegen ich den Studiengang Sozialrecht (LL.B.) wie eingangs erwähnt nur begrüßen kann. Ich denke, dass (vor allem auch nichtanwaltlicher) Nachwuchs in diesem Bereich dauerhaft nachgefragt sein dürfte.
Rafael Auf diesen Kommentar antworten
Antwort auf den Kommentar von Rafael 27.12.2012 07:37
Ich kann Ihren Ausführungen nur teilweise zustimmen, da deren Kernaussage an der Realität etwas vorbeigeht. Ich stelle nicht infrage, daß alternative juristische Bologna-Studiengänge außerhalb der Universität oder meinetwegen ohne staatliche Pflichtfachprüfung existenzberechtigt und auch sinnvoll sein können. Das klassische Jurastudium krankt an sehr vielen Stellen und eine Spartenausbildung, wie vom Deutschen Anwaltverein schon seit langem vorgeschlagen, ist seit Jahren überfällig. Aber Sie verwechseln offenkundig "akademisches Niveau" mit Studienbedingungen und Betreuungsrelationen, etc.

Lange Rede, kurzer Sinn: Das akademische Niveau an jur. Uni-Fakultäten ist i.d.R. höher als an (priv.) FH's, an denen selbstverständlich auch keine vergleichbar umfangreiche Forschung betrieben wird. Aber wiegesagt, ich gebe Ihnen in den anderen Punkten Recht: Beide Studienformate können nebeneinander bestehen, nur die Ausbildungs-Zielsetzungen (Einheitsjurist vs. Fachjurist) sind und bleiben grundverschieden.

Schönen Tag noch,
advocat
Antwort auf den Kommentar von Rafael 27.03.2013 15:04
»Gerade die von privaten Fachhochschulen – die SRH Hochschule Heidelberg ist mir in diesem Zusammenhang aus meinem familiären Umfeld ein Begriff – didaktisch von Grund auf konträr zum universitären, letzten Endes trotz Repetitor doch nur (unter-)durchschnittlich abschließenden „Einheitsjuristen“ (mit deutlich beschränkten Karriereoptionen) konzipierten Studiengänge bilden doch auf einem akademischen Niveau aus, von dem ich als schlecht bis gar nicht "individuell betreuter" Jurastudent nur träumen kann.«

So ein Satzungeheuer kann nur von einem Juristen stammen. ;)

Ich sag mal so: Wer sich nicht quälen kann/will, ist auf der Universität fehl am Platz. Dann muss einem aber auch klar sein, das man nicht Volljurist werden kann. Wer in die Wirtschaft will, sollte Wirtschaftsrecht an der Fh studieren (aber nicht wenn er in die Großkanzlei will). Ich weiß aus eigener erfahrung, das die Wirtschaftsjuristen im Berufsleben mit uns BWLern (LL.B. vs B.A.) konkurrieren. Bei Sozialjuristen (öffentl. Verwaltung?) sieht das wohl eher so aus, dass die dann mit Juristen mit 1. Staatsexamen oder eben mit Volljuristen konkurrieren. Ich kann nicht sagen, wie sich HR-Verantwortliche entscheiden würden. Denke beide Gruppen (Uni- Fh) sind gut qualifiziert, aber wer "große" Karriere machen will braucht halt einfach das Unidiplom. Den Studiengang Sozialrecht find ich übrigens genial, da endlich mal ein Fh-Studium mit Fokus Öffentliches Recht angeboten wird. Sonst ist es ja immer nur Privatrecht/Business Law (zu überlaufen).
humankapital

27.12.2012 08:17
An der Hochschule Fulda gibt es diesen Geheimtipp schon seit Jahren, sogar als Master!
Sozialjurist Auf diesen Kommentar antworten

27.12.2012 11:45
@advocat: Ich kenne die Ochsentour des univ. Jurastudiums aus eigener leidiger Erfahrung. Wenn man sich nicht vorstellen kann später einmal anwaltlich tätig zu werden, würde ich nur jedem empfehlen, ein LL.B.-Studium ins Auge zu fassen. Den Master kann man dann konsekutiv anschließen oder berufsbegleitend nachholen; in jedem Fall erspart man sich die eine oder andere Ernüchterung auf dem Weg zum Volljuristen und steht dem Arbeitsmarkt letztlich vergleichbar qualifiziert, aber zielgerichteter ausgebildet zur Verfügung. Man muss halt wissen, wo man hin will.
Rafael Auf diesen Kommentar antworten

04.02.2013 20:31
"vergleichbar qualifiziert". Glaube kaum dass es eine vergleichbare Qualifikation zum Volljuristen gibt.
@Rafael Auf diesen Kommentar antworten
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