Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft an der TH-Köln: "Wir sind ein beruf­li­cher Hei­rats­markt für Medi­en­ju­risten"

Nichtredaktionelles Advertorial ( Was ist das? )

06.07.2017

Der Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln wird im kommenden Wintersemester zum zehnten Mal angeboten. Rolf Schwartmann und Stefan Sporn stellen den Studiengang näher vor.

Frage: Zehn Jahre Medienrecht und Medienwirtschaft an der TH Köln sind gerade in Zeiten der Digitalisierung eine lange Zeit. Was ist Ihr Konzept den Studiengang an die schnelllebige Zeit anzupassen?

Prof. Dr. Rolf Schwartmann: Wir hatten von Anfang an ein Konzept, das die Dynamik der Entwicklung berücksichtigt. Das passen wir permanent an, auch wenn der Wandel klare Konstanten hat.

Frage: Welche sind das?

Schwartmann: Die Meinungsfreiheit und ihre Grenzen sind ein Dauerbrenner, der sich in ständig wandelnden Kontexten zeigt. Wir haben das kürzlich an der Debatte um das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesehen, zu dem wir an der Forschungsstelle intensiv geforscht und diskutiert haben. Auch der Rundfunkbegriff steht in der Diskussion. Brauchen Youtuber eine Rundfunklizenz, wenn sie live senden, wie man Computerspiele spielt? Das ist "klassisches Medienrecht" in neuen Erscheinungsformen. Wir zeigen diese Parallelen auf und erarbeiten mit den Studierenden Lösungen.

Frage: Aber es gibt auch neue Themen?

Prof. Dr. Rolf SchwartmannSchwartmann: Klar. Der Datenschutz wird gerade in ganz Europa ganz neu durchdekliniert und die Anforderungen in diesem Bereich wachsen. Die Pflichten der Wirtschaft erhöhen sich und gerade Datenschutzjuristen sind sehr gefragt. Dasselbe gilt in Zeiten von Hackerangriffen für Experten im IT-Sicherheitsrecht. Wir haben auch das Recht der Sozialen Medien intensiv im Fokus. Insgesamt beobachten wir den Markt für Medienjuristen und reagieren darauf mit unserem Angebot.

Frage: Spielt dabei der Medienstandort Köln eine Rolle?

Schwartmann: Absolut. Vieles geht nur hier in Köln. Wir haben ja von Anfang an intensiv mit den hier ansässigen Unternehmen wie etwa RTL, WDR, Unitymedia, Brainpool, der Rheinischen Post usw. kooperiert. Mittlerweile rücken Games zunehmend in den Fokus. Deshalb arbeiten wir zunehmend mit dem Computerspieleverband BIU zusammen. Wir veranstalten gemeinsame Veranstaltungen und wirken an Großveranstaltungen wie der Gamescom mit.

Frage: Sie arbeiten von Anfang an eng mit Medienunternehmen zusammen. Hat sich dieser Ansatz bewährt?

Prof. Dr. Stefan Sporn: "Studieren in der Praxis" war von Anfang an die Besonderheit unseres Studienganges und das ist bis heute zentral. Im Studiengang unterrichten fast 50 Praktiker aus zahlreichen namhaften Unternehmen in der Region. Die Zusammenarbeit ist natürlich eine gute Gelegenheit, sich zu beschnuppern und Kontakte zu knüpfen. Das ist hier schon ein beruflicher Heiratsmarkt für Medienjuristen.

Sehr viele Studierende schreiben ihre Masterarbeiten zusammen mit Unternehmen. Eine ganze Reihe der Absolventen, die der Studiengang über die Jahre ausgebildet hat, arbeitet mittlerweile bei RTL. Wir sind aber nicht die einzigen, die von der Ausbildung an der Forschungsstelle profitieren. Nach meiner Beobachtung finden die Absolventen sich am Markt insgesamt gut zu Recht.

Frage: In welchen Bereichen arbeiten die Absolventen denn?

Sporn: Die Ausbildung hier ist ja vielschichtig. Der Studiengang bietet eine auf die Anforderungen der Medienwirtschaft zugeschnittene, praxisnahe und zugleich wissenschaftlich fundierte Ausbildung. Die verschiedenen Module umfassen dabei rechtswissenschaftliche, wirtschaftswissenschaftliche und informationstechnische Inhalte.

Den Schwerpunkt bilden die zahlreichen Rechtsdisziplinen, die das Medienrecht umfasst. Vom Presse- und Rundfunkrecht über das Internetrecht, das E-Commerce-Recht und das IT-Vertragsrecht bis hin zum Wettbewerbs- und Kartellrecht bekommen die Studierenden umfassendes und praxisrelevantes Wissen vermittelt. Diese Aufzählung ist selbstredend nicht abschließend, sondern verdeutlicht, dass wir das Medienrecht umfassend abdecken wollen.

Die darüber hinaus vermittelten wirtschaftswissenschaftlichen Inhalte decken zum Beispiel die Bereiche Brand Management, Marketingmanagement und Personalmanagement ab. Da die rechtliche und ökonomische Bewertung medienrelevanter Fragen stets Grundkenntnisse über die zugrunde liegende Technik erfordert, wird das Angebot mit der Vermittlung der Grundlagen der Kommunikations- und Informationstechnik abgerundet. All das wird in vielen Unternehmen gebraucht.

Frage: Die Absolventen sind also nicht nur Medienrechtsspezialisten?

Sporn: Nein. Sie kennen sich auch mit ökonomischen Fragen und in technischen Dingen aus. Hinzukommt, dass nicht nur "klassische" Juristinnen und Juristen unseren Studiengang wählen. Auch Absolventen medienökonomischer Studiengänge können zugelassen werden. Damit wird auch ein reger Austausch unter den Studierenden selbst gefördert, der es ermöglicht, andere Denkmuster kennenzulernen und neue Denkansätze zu finden.

Frage: Sie tragen auch zum gesellschaftlichen Diskurs zum Thema Medien bei. Wie steht es um das Kölner Mediensymposium?

Schwartmann: Das haben wir im Juni 2017 zum 8. Mal zum Thema Hate-Speech veranstaltet. Wir haben das Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz hier in Köln unter anderem mit dem deutschen Richter am EuGH Thomas von Danwitz, dem Direktor der LfM Tobias Schmid und Arnd Haller, dem Justitiar von Google, diskutiert.

Frage: Kommen Sie bei so viel Praxis noch zur wissenschaftlichen Arbeit?

Schwartmann: Die wissenschaftliche Tätigkeit ist ein besonderes Anliegen der Forschungsstelle, weil wir so die Anforderungen der Praxis in unseren wissenschaftlichen Veröffentlichungen mit Praxisbezug verzahnen können. Da sind wir über die Jahre sehr produktiv geblieben. Mein Praxishandbuch zum Medien, IT- und Urheberrecht erscheint im Herbst in der 4. Auflage, die 6. Auflage meines Medienrechtslehrbuches mit dem Kollegen Dörr ist in Arbeit und frisch erschienen sind ein Lehrbuch zum Recht der Sozialen Medien, eine Fallsammlung zum Urheberrecht (2017) und ein Praxishandbuch zum Informationsfreiheitsrecht (2017). Diese Bücher schreibe ich gemeinsam mit Mitarbeitern. Anfang 2018 wird eine Kommentierung zur EU-Datenschutz-Grundverordnung und zum BDSG erscheinen, die ich gemeinsam mit Kollegen und Praktikern herausgebe.

Frage: Wie ist der Studiengang organisatorisch aufgebaut und welche Zulassungsvoraussetzungen bestehen?

Schwartmann: Die reguläre Studiendauer beträgt vier Semester. In den ersten drei Semestern werden fünf Module angeboten. Im Vierten Semester sind ein weiteres Modul und die Anfertigung der abschließenden Masterarbeit vorgesehen.

Voraussetzung für die Aufnahme des Studiums ist der erfolgreiche Abschluss eines Hochschulstudiums im Wirtschaftsrecht mit der Mindestnote 2,2 oder des ersten bzw. zweiten juristischen Staatsexamens oder ein vergleichbarer einschlägiger Abschluss.

Mit erfolgreicher Beendigung des Studiengangs wird den Studierenden der international anerkannte Titel LL.M. (Master of Laws) verliehen. Der Abschluss des Masterstudiengangs eröffnet zudem den Zugang zum höheren Dienst in der öffentlichen Verwaltung.

Frage: Wie können sich Studieninteressierte auf einen Studienplatz bewerben?

Schwartmann: Die Bewerbung erfolgt online über das Bewerbungsportal der TH Köln. Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester. Anmeldeschluss ist der 31. Juli eines jeden Jahres.

Frage: Was kostet der Studiengang die Studierenden?

Schwartmann: Wir haben uns von Anfang gegen einen "Bezahlstudiengang" entschieden. Zu zahlen ist lediglich der reguläre Semesterbeitrag der TH Köln.

Prof. Dr. Rolf Schwartmann ist Leiter des Masterstudiengangs Medienrecht und Medienwirtschaft der Kölner Forschungsstelle für Medienrecht an der TH Köln. Prof. Dr. Stefan Sporn ist Rechtsanwalt bei AHS Rechtsanwälte und Honorarprofessor der Fachhochschule Köln.

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Masterstudiengang Medienrecht und Medienwirtschaft an der TH-Köln: "Wir sind ein beruflicher Heiratsmarkt für Medienjuristen" . In: Legal Tribune Online, 06.07.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23371/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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