Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2015: Wider­rufs­joker am Ende – Vor­be­hand­lung illegal? – Anle­ger­ver­luste und EZB

08.10.2015

Ab nächsten Sommer soll es den Widerrufsjoker nicht mehr geben. Außerdem in der Presseschau: BGH zu Eizellspende, Rücktritt vom VW-Kauf und ein Diebstahl, der in die Hose ging.

Thema des Tages

Widerrufsjoker: Der "ewige Widerrufsjoker" bei Immobilienkrediten soll abgeschafft werden. Eine entsprechende Regelung will die große Koalition in das bereits laufende Gesetzgebungsverfahren zur Umsetzung der Wohnimmobilienkredit-Richtlinie einbauen. Die Regelung soll für Darlehensverträge aus den Jahren 2002-2010 gelten und den Widerruf wegen fehlerhafter Rechtsmittelbelehrung nach einer dreimonatige Übergangsfrist ab Inkrafttreten ausschließen. Im nächsten Frühjahr soll die Regel erlassen werden und so den Joker zum Sommer beenden, meldet die FAZ (Joachim Jahn).

Joachim Jahn (FAZ) begrüßt die Regelung, da das Argument mangelhafter Belehrung oft nur vorgeschoben sei, um die aktuellen Niedrigzinsen zu nutzen und Banken seinerzeit "beim besten Willen" nicht wissen konnten, wie sie richtig hätten belehren müssen.

Rechtspolitik

Privatisierung der Strafverfolgung: Marcus Rohwetter (Zeit) kritisiert, dass die VW-Affäre von Anwaltskanzleien aufgeklärt wird. Das sei zwar effektiv, lasse aber rechtsstaatliche Grundsätze wie das Recht zu Schweigen auf der Strecke. Deshalb sei in Schwerpunktstaatsanwaltschaften zu investieren. Dass die USA Vorreiter in der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität sind, begrüßt der Autor zwar, kritisiert aber das dadurch entstehende Primat des US-Rechts, dem mit Abkommen über internationale Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität zu begegnen sei.

Prostituiertenschutzgesetz: Die taz (Christian Rath) beschäftigt sich mit der Frage, ob das geplante Prostituiertenschutzgesetz zustimmungspflichtig ist. Im Hinblick auf Artikel 104a des Grundgesetzes könne die geplante Verpflichtung der Länder zur Einführung der "Gesundheitsfürsorge" dafür sprechen.

Suizidhilfe: Die SZ (Berit Uhlmann) erklärt die maßgeblichen Begriffe und geltenden Regelungen zu Sterbehilfe sowie Suizidhilfe und fasst die im November zur Abstimmung stehenden Gesetzentwürfe zusammen. In einem weiteren Beitrag berichtet die SZ (Berit Uhlmann) vom Gesundheitsforum der Zeitung und der Evangelischen Stadtakademie München, auf welchem es mit Experten um das Thema Suizid- und Sterbehilfe ging.

Glücksspiel: Aus Hessen kommt ein neuer Vorschlag zur Regelung des Glücksspiels. Darin geht es um die Erlaubnis von Glücksspiel im Internet, die Aufhebung der Begrenzung von Sportwettkonzessionen und die Abschaffung des Glücksspielkollegiums. Eine Aufsichtsbehörde nach britischem oder französischem Vorbild soll die Aufsicht übernehmen, berichtet die FAZ (Michael Anselm).

Digitalagentur: Bundeswirtschafts- und -jusitzministerium haben einen 10-Punkte-Plan für den Verbraucherschutz in der digitalen Welt vorgelegt, berichtet das Handelsblatt (Dana Heide/Anja Stehle). Teil davon soll der Aufbau einer Digitalagentur sein, in der Wettbewerbs-, Markt- und Verbraucherfragen im Bereich der Digitalisierung gebündelt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2015: Widerrufsjoker am Ende – Vorbehandlung illegal? – Anlegerverluste und EZB . In: Legal Tribune Online, 08.10.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17131/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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