Die juristische Presseschau vom 26. – 28. September 2015: Welt­recht in Stutt­gart – Grup­pen­klagen – Kriegs­ver­b­re­chen an Welt­kul­tur­erbe

28.09.2015

Heute ist letzter Verhandlungstag im FDLR-Prozess in Stuttgart. Außerdem in der Presseschau: Neuer Vorstoß für die "Homo-Ehe", Schmerzensgeld für Photomontage und ein Zufallsfund der besonderen Art.

Thema des Tages

OLG Stuttgart – FDLR-Prozess: Am heutigen Montag ist der letzte Verhandlungstag im bisher vier Jahre dauernden Prozess gegen Ignace Murwanashyaka und Straton Musoni (Präsident bzw. Vizepräsident der "Demokratischen Kräfte zur Befreiung Ruandas", FDLR). Die Samstags-taz (Dominic Johnson) berichtet ausführlich über die Vorwürfe und das Verfahren, dessen Abschluss auch zeigen werde, "ob die deutsche Justiz der selbst gesetzten Aufgabe gewachsen ist, im Ausland begangene Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach den Regeln des Internationalen Strafgerichtshofs aufzuklären."

Rechtspolitik

"Homo-Ehe": Der Bundesrat hat einen Gesetzentwurf zur völligen Gleichstellung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften mit der zweigeschlechtlichen Ehe beschlossen. Das meldet die Samstags-FAZ. lto.de fasst außerdem weitere Beschlüsse vom Freitag zusammen. Christian Bommarius (BerlZ) meint, dass die Entscheidung für die "Ehe für alle" längst gefallen sei – die Mehrheit der Bevölkerung und die des Bundestages sei dafür, auch die Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts sprächen deutliche Worte. Die Ablehnung aus der CDU könne ein entsprechendes Gesetz mit Verweis auf den Koalitionsvertrag allenfalls hinausschieben.

Facebook-Task-Force: Alexander Wendt (Focus) kritisiert die Pläne des Bundesjustizministers, eine Task-Force zur Bekämpfung von Hassnachrichten im Internet zu bilden. "Die einzige Task-Force, die eine öffentliche Meinungsäußerung einschränken darf, heißt Justiz." Facebook-Gründer Zuckerberg soll Kanzlerin Merkel während eines Treffens auf dem UN-Nachhaltigkeitsgipfel zugesichert haben, sein Unternehmen werde etwas gegen die Verbreitung von Hassnachrichten tun, meldet das Handelsblatt.

Hamburg/Flüchtlingsunterbringung: lto.de (Anne-Christine Herr) setzt sich mit dem Gesetzentwurf zur Änderung des Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetzes auseinander. Die Zwangsunterbringung von Flüchtlingen in privaten Immobilien soll erleichtert werden, entgegen der Kritik aus Reihen der CDU aber nicht in Wohnungen sondern größeren Gewerbeimmobilien. Rechtsprofessor Joachim Wieland geht von der Verfassungsmäßigkeit des Entwurfs aus.

Freihandelsabkommen FTA, EU/Indien: Die Rechtsanwälte Daniel H. Sharma und Benjamin Parameswaran schreiben auf lto.de zu den Hintergründen des derzeit nicht weiter verhandelten Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indien und den Gründen für den Verhandlungsstopp. Es sei Geduld gefragt, aber beide Seiten – und gerade auch Deutschland – hätten weiterhin ein großes Interesse an dem Abkommen.

Gruppenklagen: Anfang 2016 soll ein Referentenentwurf vorgelegt werden, der Gruppenklagen ermöglichen soll. Es könnten etwa Musterfeststellungsklagen durch Verbraucherverbände geben, in deren Anschluss Betroffene den ihnen entstandenen Schaden einklagen könnten, meldet die taz.

Arbeitsmarktöffnung: Der Schweizer Volkswirtschaftsprofessor Volker Grossmann begründet in der Montags-SZ, warum es für die heimische Wirtschaft für die Reduzierung von Asylanträgen wie auch für die Entwicklungshilfe hilfreich wäre, Immigration direkt in den Arbeitsmarkt zuzulassen. Lediglich bei Geringqualifizierten könne Verdrängung drohen, der mit Tariflöhnen begegnet werden müsse.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 26. – 28. September 2015: Weltrecht in Stuttgart – Gruppenklagen – Kriegsverbrechen an Weltkulturerbe . In: Legal Tribune Online, 28.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/17020/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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