Die juristische Presseschau vom 3. September 2015: Verdi ver­liert Ver­fas­sungs­be­schwerde – Moder­nere Land­ge­richte – "Ter­mi­nator" vor IStGH

03.09.2015

Verdis Verfassungsbeschwerde gegen kirchliches Streikverbot ist unzulässig. Außerdem in der Presseschau: Längere Verträge für wissenschaftliche Mitarbeiter, Richter und StA klären über "Asylfragen" auf und "Terminator" vor IStGH.

Thema des Tages

BVerfG zu Verdi: Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde von Verdi zum Streikrecht für unzulässig erklärt. Beschwerdegegenstand war ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, in welchem die Erfurter Richter der Gewerkschaft zwar in der Sache recht gegeben hatten, in den Entscheidungsgründen allerdings ein allgemeines Streikrecht bei kirchlichen Arbeitgebern ablehnten. Verdi wollte sich gegen diese Feststellung wehren, das BVerfG erklärte allerdings, dass die Entscheidungsgründe des Urteils den Beschwerdeführer nicht unmittelbar und gegenwärtig betreffen und er folglich nicht beschwerdebefugt ist. SZ (Detlef Esslinger), FAZ (Reinhard Bingener) und taz (Christian Rath) befassen sich mit dem Beschluss aus Karlsruhe.

Rechtspolitik

Ceta: Ceta soll nicht erneut verhandelt werden, meint die EU-Kommissarin Cecilia Malmström, obwohl Kritiker das Abkommen – insbesondere die Einführung von Schiedsgerichten – nach wie vor beanstanden. Malmström will die "Feinabstimmung" erst vornehmen, wenn der Vertrag in Kraft getreten ist. Fabio De Masi (Linke) hatte eine entsprechende Anfrage gestellt und moniert, es sei "scheinheilig", bei Ceta und TTIP unterschiedliche Pläne hinsichtlich der Schiedsgerichte zu verfolgen, so die Zeit (Petra Pinzler).

Wissenschaftszeitvertragsgesetz: Arbeitsverträge von wissenschaftlichen oder künstlerischen Mitarbeitern müssen künftig solange laufen, wie es für die Qualifizierung oder das jeweilige Projekt notwendig ist. Eine entsprechende Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes hat das Bundeskabinett auf den Weg gebracht. Die FAZ (Joachim Jahn) informiert über die geplanten Änderungen.

Flüchtlingspolitik: Im Interview mit der Zeit (Marc Prost/Heinrich WefingOnline-Fassung) spricht Thomas de Maizière (CDU) über die Ausschreitungen gegen Flüchtlinge und über notwendige flüchtlingspolitische Reformen, die "binnen Wochen" geschehen müssten. Auch tagesschau.de und die Welt greifen seine Änderungspläne auf und heben insbesondere hervor, dass der Innenminister erwägt, das Grundgesetz zu ändern. Dies solle unter anderem dem Bund ermöglichen, direkte Finanzhilfen für die Flüchtlinge an Kommunen zu senden.

Heribert Prantl (SZ) hält die "Basteleien" am Grundgesetz für "Verschlimmbesserungen". Gegen die geplante Unterstützung von Kommunen sei wenig zu sagen – die Änderung des Asylartikels allerdings bedinge, dass für bestimmte Flüchtlinge der Rechtsschutz entfalle.

Modernere Landgerichte: Das Land Berlin hat bereits vergangenen Juli einen Gesetzesantrag an den Bundesrat gestellt, in dem es anregt, die Strukturen der Landgerichte zu modernisieren. Beispielsweise sollen die Landesregierungen dazu ermächtigt werden, bezirksübergreifende Spezialkammern zu installieren. zpoblog.de (Benedikt Meyer) schildert die vorgeschlagenen Änderungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und bewertet den Entwurf.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 3. September 2015: Verdi verliert Verfassungsbeschwerde – Modernere Landgerichte – "Terminator" vor IStGH . In: Legal Tribune Online, 03.09.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/16791/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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