Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2014: BVerfG zu Richterbesoldung – BGH zu Mieterrechten – BGH zu Kräutermischungen

04.12.2014

Ist die Besoldung von Richtern und Staatsanwälten angemessen? Darüber entscheidet nun das BVerfG. Außerdem in der Presseschau: Die Reform des Aufenthalts- und Bleiberechts soll "eine einladende und eine abweisende Botschaft" haben, der BGH befasst sich mit der Legalität von Kräutermischungen und ein wundersamer Fristenablauf.

Thema des Tages

BVerfG - Richterbesoldung: Das Bundesverfassungsgericht muss entscheiden , ob die derzeitigen Gehälter von Richtern und Staatsanwälten verfassungsmäßig sind. Darüber verhandelte es am gestrigen Mittwoch. Mehrere Verwaltungsgerichte hatten sich im Wege der konkreten Normenkontrolle an das Gericht gewandt. Richter und Staatsanwälte haben einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf angemessene Besoldung. Die im Grundgesetz festgehaltenen "Grundsätze des Berufsbeamtentums" garantieren eine "amtsangemessene Alimentation". Diese sind eine Konsequenz des Streikverbots für Berufsbeamte.Die Gehälter seien laut den Vorlagen nicht angemessen, da sie hinter der allgemeinen Einkommensentwicklung zurück blieben. Richter verdienten als Berufsanfänger sogar weniger als der Durchschnitt der Bevölkerung. Das Einstiegsgehalt betrage durchschnittlich 41.000 Euro. Durch die zu geringe Besoldung gäbe es Probleme bei der Nachwuchsrekrutierung, da Absolventen mit Prädikatsexamina wegen der besseren Gehälter Anstellungen in Topkanzleien bevorzugten. Aufgrund der rückläufigen Bewerberzahlen würden bereits Juristen mit ausreichenden Examina als Richter beschäftigt. Es sei zu befürchten, dass darunter die Rechtsprechung leide – beispielsweise, weil die Akzeptanz der Urteile in der Öffentlichkeit abnehme, wenn diese nicht von den besten Juristen gefällt würden. Das Bundesverfassungsgericht werde kein Mindestgehalt für Richter festlegen können – dies sei Sache des Gesetzgebers. Aber es könne eine "Grenze der Unteralimentation" und Indizien für die Abkoppelung der Richter von der allgemeinen Gehaltsentwicklung benennen. Mit dem Urteil ist im Frühjahr 2015 zu rechnen. Von dem Verfahren berichten die FAZ (Helene Bubrowksi), die SZ (Wolfgang Janisch) und die Badische Zeitung (Christian Rath).

 Mira Gajevic (BerlZ) hält die derzeitigen Einstiegsgehälter von Richtern für "schäbig“. Sie gibt zu bedenken, dass ein funktionierender Rechtsstaat sich gute Richter leisten wollen muss. Wanderten alle Spitzenjuristen in die Wirtschaft ab, würde der Rechtsstaat schnell zum "Pflegefall". Reinhard Müller (FAZ) kritisiert, dass die Schere zwischen Richter- und Anwaltsgehältern immer weiter auseinanderklaffe. "Irgendwann ist die Unabhängigkeit der Justiz in Gefahr. Und daran hängt der Rechtsstaat."

Der Vizepräsident der Bundesrechtsanwaltskammer Ekkehart Schäfer stellt im Interview mit der SZ (Karoline Meta Beisel) die verschiedenen Gehälter von Rechtsanwälten dar. Diese könnten die rückläufige Bewerberzahl für den Staatsdienst erklären.

Rechtspolitik

Reform des Aufenthalts- und Bleiberechts: Die Bundesregierung brachte am gestrigen Mittwoch einen Gesetzentwurf des Bundesinnenministers Thomas de Maizière (CDU) zur Reformierung des Aufenthalts- und Bleiberechts auf den Weg. So sollen unter anderem neue Ausweisungsgründe eingeführt werden. Beispielsweise soll eine Abschiebung von geduldeten Ausländern möglich sein, wenn diese zu einer Freiheits- oder Jugendstrafe von mehr als zwei Jahren verurteilt worden sind. Auf die Abschiebung könne ein Einreiseverbot von bis zu zehn Jahren folgen. Bei Fluchtgefahr soll eine Abschiebehaft angeordnet werden können – wobei eine solche Gefahr beispielsweise vermutet werde, wenn der Betroffene über seine Identität getäuscht hat. Gut integrierte und geduldete Migranten sollen hingegen unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltsgenehmigung erhalten können. Das geplante Gesetz steht unter erheblicher Kritik. Dies berichten die SZ (Roland Preuss), die BerlZ (Mira Gajevic) und die taz (Daniel Bax).

Mira Gajevic (BerlZ) hält den jetzigen Gesetzentwurf für besser als den bisherigen. Gut sei er deswegen noch lange nicht geworden. Sie kritisiert insbesondere die geplanten Regelungen zur Abschiebehaft. Eine Fluchtgefahr sei laut dem Entwurf auch gegeben, wenn zur Einreise "erhebliche Geldbeträge für einen Schleuser aufgewandt" wurden. Gajevic weist darauf hin, dass die Abschiebehaft kein "Kuschelknast" sei und wirft die Frage auf, wieso beispielsweise eine syrische Familie, die mit der Hilfe von Schleusern nach Deutschland gekommen ist, um hier bei Angehörigen unterzukommen, in Gewahrsam genommen werden sollte.

Umgehen des Bestellerprinzips: Justizminister Heiko Maas (SPD) möchte in Zukunft die Maklerkosten auf den Vermieter übertragen, wenn dieser die Vermittlung der Wohnung veranlasst hat. Ein Mieter solle nur dann zahlen müssen, wenn er den Makler schriftlich mit der Wohnungssuche beauftragt hat. Die Welt (Thorsten Jungholt) schildert, wie Makler künftig dieses geplante Bestellerprinzip umgehen könnten, und stützt sich dabei unter anderem auf die Angaben eines im Rahmen einer ARD-Reportage interviewten Maklers.

Steuern für Betriebsfeier: Für Betriebsfeiern soll es ab 2015 einen Steuerfreibetrag von 110 Euro pro Arbeitnehmer geben. Diese Neuregelung soll am morgigen Freitag zusammen mit dem "Zollkodexanpassungsgesetz" – verschiedenen Anpassungen an das EU-Recht – verabschiedet werden. Dies meldet das Handelsblatt (Donata Riedel).

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 4. Dezember 2014: BVerfG zu Richterbesoldung – BGH zu Mieterrechten – BGH zu Kräutermischungen . In: Legal Tribune Online, 04.12.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/14009/ (abgerufen am: 19.04.2024 )

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