Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Februar 2017: Streit um Vor­rats­da­ten­spei­che­rung / EuGH zu Dublin / Ger­m­an­wings-Unglück mit Nach­spiel

20.02.2017

Die Vorratsdatenspeicherung wird vorerst nicht ausgeweitet, aber vor Gericht angefochten. Außerdem in der Presseschau: Bei Dublin-Abschiebungen gilt das Folterverbot absolut und nach dem Germanwings-Unglück fürchten Angehörige um Ansprüche.

Thema des Tages

Vorratsdatenspeicherung für WhatsApp & Co: Die Vorratsdatenspeicherung wird in dieser Legislaturperiode des Bundestags nicht mehr auf Internet-Dienste wie Skype, WhatsApp, Facebook-Messenger oder Threema ausgeweitet. Das erklärte der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Dirk Wiese (SPD), gegenüber dem Montags-Hbl (Dana Heide). Damit scheitert Bundesinnenminister Thomas de Maizière vorerst mit seiner Forderung, die auch von den Innenministern der Länder und vom Bundesrat unterstützt wird.

OVG NRW – Vorratsdatenspeicherung: Der Mainzer Rechtsprofessor Matthias Bäcker geht im Namen des Providers SpaceNet AG gerichtlich gegen die Vorratsdatenspeicherung vor. Nachdem das Verwaltungsgericht Köln seinen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt hat, ruft Bäcker das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen an. Dabei stützt er sich auf die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2016, in der die Vorratsdatenspeicherung in Schweden und Großbritannien als Verstoß gegen EU-Recht beanstandet wurde. Den Rechtsstreit erläutert die Montags-taz (Christian Rath).

Rechtspolitik

Abschiebungen: Die Bundesregierung will zukünftig Zugriff auf die Handys von Asylbewerbern bekommen, um deren Identität feststellen zu können. Die Außenstellen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sollen dafür mit speziellen Geräten ausgestattet werden, mit denen bis zu 2.400 Handys pro Tag ausgelesen werden können. Das geht aus dem Referentenentwurf für ein "Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht" hervor, der der Montags-SZ (Lena Kampf/Hans Leyendecker) vorliegt. Laut bild.de will die Union dem Gesetzentwurf eine weitere Änderung anhängen: Das Asylverfahren von verurteilten Sozialbetrügern soll leichter beendet werden können.

Dozent Carsten Hörich und Habilitand Johannes Eichenhofer kommentieren auf verfassungsblog.de einige Elemente des Referentenentwurfs. Der Kurs der Bundesregierung erweise sich "letztlich als bloßer Aktionismus, der in verfassungs- und europarechtlich problematischer Weise auf dem Rücken der Geduldeten ausgetragen wird". Reinhard Müller (Montags-FAZ) spricht sich für konsequente Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber aus: "Der Verzicht auf die mögliche Durchsetzung einer Abschiebung schadet den wahrhaft Verfolgten."

GWB-Reform: Die Koalition hat sich auf eine Reform des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen geeinigt. Das Bundeskartellamt soll demnach doch nicht mit Verbraucherschutzaufgaben im Internet betraut werden, aber Marktstudien durchführen. Die Ministererlaubnis soll zeitlich gestrafft werden, so die Montags-FAZ (Hendrik Wieduwilt).

PKW-Maut: Die Pläne von Verkehrsminister Alexander Dobrindt stoßen auf Widerstand im Bundesrat. Das Saarland und Rheinland-Pfalz wollen einen Antrag in den Verkehrsausschuss einbringen, in dem sie fordern, das Gesetz abzulehnen. Da es sich um ein Einspruchsgesetz handelt, kann der Bundesrat das Gesetz nicht verhindern, das Verfahren aber möglicherweise bis zur Bundestagswahl hinauszögern. Das meldet der Spiegel (Sven Böll, erweiterte spiegel.de-Fassung).

Über das Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags, das zu dem Ergebnis kommt, dass die Maut-Pläne unionsrechtswidrig sind, berichten jetzt auch die Samstags-SZ (Cerstin Gammelin) und spiegel.de (Gerald Traufetter).

Managergehälter: Im Bundestag wurde ein Gesetzentwurf der Grünen zur Eindämmung von exorbitanten Managergehältern diskutiert. Danach sollen Gehälter ab 500.000 Euro nicht steuerlich absetzbar sein. Widerstand kommt vor allem aus der Union, in der einige Politiker aber auch Verständnis äußern, wie die Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt/Dietrich Creutzburg) schreibt.

Insolvenzrecht: Der Bundestag hat eine Änderung des Insolvenzrechts beschlossen. Die Anfechtungsfrist beträgt zukünftig vier statt zehn Jahre. Anwälte reagieren laut Samstags-FAZ (Hendrik Wieduwilt) verhalten und verweisen auf unbestimmte Rechtsbegriffe, deren Klärung noch ausstehe.

Störerhaftung: netzpolitik.org (Ingo Dachwitz) weist auf einen Bericht der Bundesregierung zu den Schlussfolgerungen aus der EuGH-Entscheidung zur Störerhaftung vom September 2016 hin. Danach befindet sich ein Gesetzentwurf des Wirtschaftsministeriums bereits seit Oktober in der Ressortabstimmung.

Parlamentsbeteiligung bei Auslandseinsätzen: Der Reserveoffizier Simon Gauseweg befasst sich auf lto.de mit der ursprünglich geplanten Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes, die nun von der Union bis auf Weiteres gestoppt wurde. Der Entwurf hätte den Parlamentsvorbehalt für Auslandseinsätze der Bundeswehr in "verfassungsrechtlich bestenfalls bedenklicher" Weise eingeschränkt.

Komitologie: Auf verfassungsblog.de beschäftigt sich Marian Weimer (in englischer Sprache) mit dem Vorschlag der Europäischen Kommission zur Änderung der Komitologie-Verordnung, die die Beteiligung von Ausschüssen beim Erlass von Durchführungsbestimmungen regelt. Die vorgeschlagene Änderung könne helfen, Entscheidungen zu verhindern, die auf der nationalen Ebene nicht umgesetzt werden. Der wissenschaftliche Assistent Merijn Chamon kritisiert auf verfassungsblog.de (ebenfalls in englischer Sprache), dass die vorgesehene Beteiligung des Rates die primärrechtlichen Prämissen der Art. 290 und 291 AEUV ignoriert. Nicht der Rat sondern die Mitgliedstaaten seien danach für die Kontrolle der Kommission beim Erlass von Durchführungsbestimmungen zuständig.

Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst: lawblog.de (Udo Vetter) kritisiert den Gesetzentwurf der Bundesregierung, mit dem Gesichtsverhüllung im öffentlichen Dienst verhindert werden soll. Es sei fraglich, ob ein unverhülltes Gesicht wirklich für eine vertrauensvolle Kommunikation erforderlich sei. Zudem gebe es viele Tätigkeiten, bei denen sich die "Vertrauensfrage" gar nicht stellen würde. Letztlich sei der Entwurf der "Versuch, vor der Bundestagswahl dem Populismus mit Populismus zu begegnen".

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. bis 20. Februar 2017: Streit um Vorratsdatenspeicherung / EuGH zu Dublin / Germanwings-Unglück mit Nachspiel . In: Legal Tribune Online, 20.02.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/22143/ (abgerufen am: 18.04.2024 )

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