Die juristische Presseschau vom 23. November 2016: Luft­hansa-Streik / NS-belas­tetes BND-Grund­stück / Ille­gale Par­tei­s­penden?

23.11.2016

Die Lufthansa-Piloten dürfen vorerst streiken. Außerdem in der Presseschau: Reform des Insolvenzrechts, Streit um das BND-Gelände in München und Kritik an SPD wegen bezahlter Politikergespräche.

Thema des Tages

Streik bei Lufthansa: Die Lufthansa ist dem Arbeitsgericht und dem Landesarbeitsgericht Frankfurt mit dem Versuch gescheitert, den Streik der Pilotengewerkschaft Cockpit durch eine einstweilige Verfügung zu stoppen. Damit wird am heutigen Mittwoch eine erhebliche Zahl von Flügen ausfallen. Das Arbeitsgericht Frankfurt scheute nach einem Bericht auf handelsblatt.com einen Eingriff in die Tarifautonomie. Das Landesarbeitsgericht hielt die von Lufthansa aufgeworfenen Fragen im Eilverfahren nicht klärbar. Mit den Streitpunkten zwischen Konzernspitze und Gewerkschaft beschäftigen sich auch die SZ (Jens Flottau) und faz.net (Ulrich Friese).

spiegel.de und focus.de erklären, welche Rechte Fluggäste bei ausfallenden Flügen haben.

Rechtspolitik

Insolvenzrecht: Nach einem Richtlinienvorschlag der EU-Justizkommissarin Vera Jourová sollen Umstrukturierungen von angeschlagenen Unternehmen erleichtert werden und bei einer Insolvenz die Restschulden nach drei Jahren entfallen. Insolvenzverwalter fürchten um ihre Bestellungen, da Gerichte nach dem Vorschlag nur noch eingeschaltet werden sollen, wenn ein Teil der Gläubiger seine Interessen gefährdet sieht. Die FAZ (Werner Mussler) und das Hbl (Till Hoppe/Dieter Fockenbrock) fassen die Pläne zusammen.

Plebiszite: In einem Kommentar beschäftigt sich Heribert Prantl (SZ) mit der Forderung nach Volksabstimmungen auf Bundesebene, mit der die CSU in den Wahlkampf ziehen will. Plebiszite seien "kein demokratisches Wundermittel, sondern ein demokratisches Hilfsmittel". Es könne heilsam sein, aber bei falscher Dosierung auch toxisch.

Regulierung von Facebook: Hendrik Wieduwilt (FAZ) kritisiert die Pläne der Justizminister der Länder, Internetanbieter verpflichten zu wollen, "Hassrede" innerhalb von 24 Stunden zu löschen und Berichte anzufertigen. Sie würden damit auf dem "Außenrand des Grundgesetzes" balancieren. Die Regulierung von "Kommunikation, die strafrechtlich nicht begrenzt und daher legal ist", verstoße gegen den Grundsatz der Staatsferne, der Kernbestandteil des Rundfunkrechts ist. Auch die Forderungen nach einer Offenlegung der Algorithmen sei problematisch, da die Geheimhaltung Spam verhindere.

Arbeitsrecht 4.0: Anlässlich der anstehenden Veröffentlichung des "Weißbuchs Arbeiten 4.0" durch Arbeitsministerin Andrea Nahles befasst sich Rechtsanwalt Boris Zsida in der FAZ mit Herausforderungen für das Arbeitsrecht im digitalen Zeitalter. Die strengen Vorgaben des Zeitarbeitsgesetzes, der datenschutzrechtliche Umgang mit "smarten" Werkzeugen sowie die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von Crowdworking zeigten, dass das "Arbeitsrecht des letzten Jahrhunderts ist in vielen Punkten nicht mehr mit der digitalisierten Arbeitswelt des 21. Jahrhunderts vereinbar" sei.

Teilzeitrecht: Rechtsanwalt Jobst-Hubertus Bauer kritisiert im Hbl die Pläne von Arbeitsministerin Andrea Nahles, Teilzeit-Arbeitnehmern einen Anspruch auf Rückkehr zur früheren Arbeitszeit zu verschaffen. Die Änderung würde dazu führen, dass Betriebe auf befristete Arbeitsverhältnisse und Minijobs auswichen.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 23. November 2016: Lufthansa-Streik / NS-belastetes BND-Grundstück / Illegale Parteispenden? . In: Legal Tribune Online, 23.11.2016 , https://www.lto.de/persistent/a_id/21236/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

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