Die juristische Presseschau vom 18. November 2014: Reform des Vergewaltigungsparagrafen – BAG zu Arbeitszeugnis – Middelhoff in U-Haft

18.11.2014

Das BAG wird sich am heutigen Dienstag mit der chiffrierten Sprache von Arbeitszeugnissen befassen. Außerdem in der Presseschau: In einem Interview äußert sich eine Staatsanwältin zu der Novellierung des Vergewaltigungsparagrafen, Ex-Arcandor-Chef Middelhoff ist weiterhin in U-Haft, das Kindeswohl wird gesetzlich wohl nicht ausreichend berücksichtigt und ein sehr teures Parkticket.

Thema des Tages

BAG zu Arbeitszeugnis: Eine Arbeitnehmerin ist mit der Formulierung ihres Arbeitszeugnisses unzufrieden, sie vermisst das Wort "stets". Der Arbeitgeber ist der Ansicht, dass dieser Ausdruck eine überdurchschnittliche Leistung signalisieren würde, welche die Betroffene jedoch nicht erbracht hätte. Am heutigen Dienstag wird das Bundesarbeitsgericht sich mit diesem Fall befassen. Es sei selten, dass sich die höchsten Arbeitsrichter mit einem Streit um ein Arbeitszeugnis befassen müssen. Dies liege allerdings nicht daran, dass sich wenige Streitigkeiten um die Arbeitszeugnisse entwickelten, sondern ergebe sich daraus, dass die Parteien sich normalerweise in der ersten Instanz einigten. Von dem Verfahrensbeginn berichtet die SZ (Daniela Kuhr). In dem Artikel kommt auch der Fachanwalt für Arbeitsrecht Günter Huber zu Wort, welcher einen Einblick in die chiffrierte Sprache der Arbeitszeugnisse gibt und erklärt, weshalb es aufgrund dieser Schreiben häufig zu Meinungsverschiedenheiten kommt.

Rechtspolitik

Reform des Vergewaltigungsparagrafen: Anlässlich der Reform des Vergewaltigungsparagrafen führt die Berliner Zeitung (Mira Gajevic) ein Interview mit der Staatsanwältin und Vorsitzenden der Strafrechtskommission des Deutschen Juristinnenbundes Dagmar Freudenberg. Sie ist der Ansicht, dass die bisherigen Regelungen und Reformen das Recht auf sexuelle Selbstbestimmung nur unzureichend schützten und begrüßt daher die geplante Neuregelung. Sie ist der Ansicht, dass diese nichts an den bestehenden Beweisproblemen bei Sexualdelikten ändern wird. Diese bestünden weiterhin in der gleichen Form. Ihres Erachtens sind auch die Befürchtungen ein "Nein" könne nicht als solches erkannt werden unbegründet. Es sei durchaus erkennbar, ob eine Person den Geschlechtsverkehr möchte oder nicht.

Anti-Doping-Gesetz: Der von den Bundesministern Thomas de Maizière (CDU) und Heiko Maas (SPD) vorgestellte Referentenentwurf zum Anti-Doping-Gesetz soll erstmals eine Bestrafung von Sportlern für das Nutzen leistungssteigernder Substanzen reglementieren. Für lto.de befasst sich Alexander Hettel, Doktorand an der Universität Mannheim, jetzt auch mit der geplanten Regelung. Er stellt dar, welche Handlungen künftig unter Strafe gestellt werden sollen und geht besonders auf etwaige Kollisionen von Straf- und Sportgerichtsverfahren ein. Der Entwurf zum Anti-Doping-Gesetz sieht ein Nebeneinander von strafrechtlichen Sanktionen und den Möglichkeiten der Sportverbände vor.

Legalisierung von Cannabis: Am gestrigen Montag fand in Frankfurt eine Fachtagung zur Legalisierung von Cannabis statt. Die Badische Zeitung berichtet aus diesem Anlass über den "Schildower Kreis", einen Zusammenschluss von 122 Strafrechtsprofessoren, welche sich für die Legalisierung einsetzen. Laut dem Professor für Kriminalwissenschaften Ulfrid Neumann, einem Mitglied des besagten Kreises, sei das Ziel des Cannabis-Verbots, Handel und Konsum zu unterbinden, nicht erreicht worden. Ebenso spreche die mit der Prohibition einhergehende Kriminalität für eine Legalisierung. Eine entsprechende rechtliche Freigabe müsse jedoch von Aufklärungsmaßnahmen begleitet werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 18. November 2014: Reform des Vergewaltigungsparagrafen – BAG zu Arbeitszeugnis – Middelhoff in U-Haft . In: Legal Tribune Online, 18.11.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13835/ (abgerufen am: 24.04.2024 )

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