Die juristische Presseschau vom 29. April 2015: BVerfG schützt Polizeihass – Verteidiger stressen Zschäpe – Vergebung als gesetzloses Wunder

29.04.2015

Anstecker, die eine grundsätzliche Ablehnung der Polizei ausdrücken, sind prinzipiell erlaubt, so das BVerfG. Außerdem in der Presseschau: Thomas Fischer zu Sterbehilfe, Beate Zschäpe leidet unter dem Schweigegebot ihrer Anwälte, Prozess gegen Deutsche Bank-Vorstände hat begonnen, Prantl über Vergebung in NS-Prozessen und wie ein Gewerkschaftssekretär beim Spott über Juristen versagte.

Thema des Tages

BVerfG zu Polizeihass: Das Bundesverfassungsgericht sieht die grundsätzliche Ablehnung der Polizei durch die Meinungsfreiheit geschützt. Konkret ging es um einen Anstecker mit dem kryptischen Slogan "fck cps", der für "fuck cops" steht. Als Beleidigung sei dies nur strafbar, wenn eine überschaubare Gruppe gemeint ist, nicht die Polizei als solche. Es berichten die Welt (Hannelore Crolly), die taz (Christian Rath) und der Tagesspiegel (Jost Müller-Neuhof).

Maximilian Steinbeis (verfassungsblog.de) ist "bei aller Sympathie" für Polizisten, die sich nicht kollektiv beschimpfen lassen wollen, froh über die liberale Karlsruher Linie. Denn sonst würde das Beleidigungs-Strafrecht schnell zu einem "jede freie Meinungsäußerung abtötenden Einschüchterungsinstrument".

Rechtspolitik

Sterbehilfe: Bundesrichter Thomas Fischer erläutert in seiner zeit.de-Kolumne ausführlich die unterschiedlichen Arten der Sterbehilfe. Er plädiert gegen eine Kriminalisierung der Beihilfe zum Suizid und für eine "eine Öffnung des strafrechtlichen Verbots der Tötung auf Verlangen" unter bestimmten Bedingungen. Der Mensch sei "weder dem Staat noch der Bundesärztekammer zum Leben verpflichtet."

Erbschaftsteuer: Die FAZ (Manfred Schäfers) meldet, dass Rechtsprofessor Gregor Kirchhof für den Verband der Familienunternehmer ein Gutachten zur Erbschaftsteuerpflicht von Unternehmenserben verfasst hat. Danach solle das im Unternehmen gebundene Vermögen ebenso steuerfrei bleiben wie das Privatvermögen der Erben.

Terrorbekämpfung: Die EU-Kommission schlägt vor, unter dem Dach von Europol ein Europäisches Zentrum für Terrorismusbekämpfung zu schaffen, meldet die FAZ (Werner Mussler). Dessen mögliche Aufgaben und Kompetenzen seien aber noch unklar.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 29. April 2015: BVerfG schützt Polizeihass – Verteidiger stressen Zschäpe – Vergebung als gesetzloses Wunder . In: Legal Tribune Online, 29.04.2015 , https://www.lto.de/persistent/a_id/15383/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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