Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2014: Karenzzeit für Bundesregierung – EuGH stärkt Dienstleistungsfreiheit – Schadensersatz für rechtswidrige U-Haft

08.10.2014

Die Koalition legt einen Gesetzentwurf zur Karenzzeit vor. Außerdem in der heutigen Presseschau: Nicht ohne Überraschung wird die Legitimation der "Homo-Ehe" in den USA zur Kenntnis genommen, Sonderermittler widmet sich etwaigem Versagen des Bundesamtes für Verfassungsschutz, Twitter verklagt die US-Regierung - und was man als Crystal-Koch beachten sollte.

Thema des Tages

Karenzzeit für Bundesregierung: Die Führungen der Koalition haben sich auf einen Gesetzentwurf für die Karenzzeit geeinigt. Der Zeitraum zwischen dem Ablegen des politischen Amtes in der Bundesregierung und der Aufnahme einer neuen Stelle in der Wirtschaft soll zukünftig zwischen 12 und 18 Monaten betragen. Ausgeschiedene Bundesminister und Parlamentarische Staatssekretäre müssen nach der Gesetzesnovelle anzeigen, wenn sie eine Erwerbstätigkeit außerhalb des Parlaments oder des öffentlichen Diensts annehmen wollen. Ein Gremium wird dann feststellen, ob eine Interessenkollision vorliegt. Bei Bejahung eines solchen Konfliktes wird anschließend eine Wartefrist festgelegt. Im Bundestag wird die geplante Regelung unterschiedlich bewertet. Es berichten die FAZ (Günter Bannas), SZ, FR (Karl Doemens) und zeit.de.

Robert Rossmann (SZ) wirft dem Bundestag vor, den Gesetzgebungsprozess beschämend spät initiiert zu haben. Dieses Säumnis werde aber durch die seines Erachtens notwendige starke Regulierung kompensiert. Als Verachtung demokratischer Grundsätze empfindet Jasper von Altenbockum (FAZ) den Entwurf. Man würde Politikern einen Interessenkonflikt unterstellen, der gegebenenfalls gar nicht vorhanden ist. Wegen eines Generalverdachts Restriktionen zu verhängen sei nicht mit der Demokratie vereinbar.

Die Debatte über die Karenzzeiten wurde unter anderem durch den Einstieg des Staatsministers im Bundeskanzleramt, Eckart von Klaeden (CDU), in der Daimler AG neu entfacht, so die FAZ (Günter Bannas) in einem separaten Beitrag. Auch die taz (Anja Müller) berichtet von verschiedenen ähnlichen Übergängen in die Wirtschaft, die zu erheblicher Kritik in der Bevölkerung und nun anscheinend zu der Gesetzesänderung führten.

Rechtspolitik

Neue Verfassung für Schleswig-Holstein: Der Landtag von Schleswig-Holstein kam größtenteils zu einer Einigung hinsichtlich der neuen Landesverfassung. Frank Pergande beschreibt in der FAZ den allerdings noch ungeklärten Streitpunkt. Unklar sei, ob die Verfassung einen Gottesbezug enthalten soll.

Suizidhilfe: Karl Lauterbach (SPD) stellte am gestrigen Dienstag einen Gesetzentwurf zur Suizidhilfe vor. Er und weitere Abgeordnete vertreten die Meinung, dass Ärzten die Suizidhilfe unter streng geregelten Bedingungen erlaubt sein sollte. Dies meldet die taz.

Matthias Kamann (Die Welt) schildert Renate Künasts (Bündnis 90/Die Grünen) Forderung nach einer Zulassung von "Sterbehilfe durch Vereine". Künast stelle sich damit auch gegen den Reformvorschlag der Koalitionsabgeordneten.

Treibstoffqualitätsrichtlinie: Die Europäische Kommission legt dem EU-Parlament und dem Rat der Europäischen Union einen Vorschlag für eine Treibstoffqualitätsrichtlinie zur Entscheidung vor. Bernhard Pötter (taz) führt aus, dass die EU-Kommission mit diesem Vorschlag auf Kritik stößt. Unter anderem wird das Fehlen der Unternehmenshaftung für besonders hohe Emissionen bemängelt. Die EU-Klimakommissarin, Connie Hedegaard, rechtfertigt den Vorschlag indes.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 8. Oktober 2014: Karenzzeit für Bundesregierung – EuGH stärkt Dienstleistungsfreiheit – Schadensersatz für rechtswidrige U-Haft . In: Legal Tribune Online, 08.10.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/13424/ (abgerufen am: 20.04.2024 )

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