Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2014: Bankenunion vor dem BVerfG – BFH zu Ehegattensplitting – Rote-Khmer-Tribunal

31.07.2014

Das BVerfG soll nun auch über die Bankenunion entscheiden; eine Gruppe von Ökonomen hat Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Bankenaufsicht eingereicht. Außerdem in der Presseschau: BGH zur Postbank-Übernahme, BFH zu Ehegattensplitting, OLG Hamburg zu Martin Walser, weiterer Prozess gegen Rote Khmer und warum man Schüler lieber nicht anleinen sollte.

Thema des Tages

Verfassungsbeschwerde gegen Bankenunion: Eine Gruppe von Ökonomen hat am vergangenen Freitag Verfassungsbeschwerde gegen die geplante Einführung der gemeinsamen Bankenaufsicht durch die EZB beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) eingereicht.

lto.de (Claudia Kornmeier) führt ein Interview mit dem Initiator und Wirtschaftsprofessor Prof. Dr. Markus C. Kerber zu den Beweggründen der Beschwerdeführer. Die Übertragung der Bankenaufsicht auf ein Gremium der Europäischen Zentralbank sei seiner Ansicht nach ein ultra-vires-Akt, weil der Vertrag über die Arbeitsweise der EU lediglich die Übertragung "besonderer Aufgaben" vorsehe. Seit dem Lissabon-Urteil des BVerfG stellen solche Akte einen Verstoß gegen das Wahlrecht aus Art. 38 I GG dar. Der Beschwerdeführer zieht eine weitere Verfassungsbeschwerde gegen den geplanten gemeinsamen Bankenabwicklungsmechanismus in Erwägung.

Das Handelsblatt (Dorit Heß u.a.) zitiert Wirtschaftsvertreter und Wissenschaftler, die den Erfolg der Verfassungsbeschwerde anzweifeln. Im Interview mit dem Handelsblatt (Yasmin Osman) hält der Regulierungsexperte im Vorstand des Bundesverbands der deutschen Volks- und Raiffeisenbanken, Gerhard Hofmann, eine mögliche direkte Rekapitalisierung der Banken über den Europäischen Stabilitätsmechanismus für eine Gefahr.

Rechtspolitik

Hochschulfinanzierung: Zur geplanten Grundgesetzänderung, die eine gemeinsame Finanzierung von Hochschulen durch Bund und Länder erleichtern soll, führt die SZ (Roland Preuss) ein Interview mit Baden-Württembergs Wissenschaftsministerin Theresia Bauer (Grüne), die die geplante Reform für grundsätzlich richtig hält. Für die vorgesehen Zustimmungspflicht der Länder zur Finanzierung einzelner Projekte hält sie das Erfordernis einer qualifizierte Mehrheit für sinnvoller.

Gewalt gegen Frauen: Am Freitag tritt die Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen in Kraft, die auch Deutschland unterzeichnet hat. Laut taz (Simone Schmollack) sei sich die Bundesregierung nicht sicher, ob Deutschland alle Anforderungen zur Ratifizierung erfüllt. Problematisch seien unter anderem der richterliche Umgang mit häuslicher Gewalt und die unzureichende Pönalisierung sexualisierter Gewalt.

Abschiebehaft: Im Juni hatte der Bundesgerichtshof die Abschiebungshaft von Flüchtlingen für rechtswidrig erklärt, weil die neue Dublin-III-Verordnung nicht umgesetzt worden war. Diese verpflichtet die Mitgliedstaaten, gesetzlich zu regeln, wann eine "objektive Fluchtgefahr" besteht, die Voraussetzung einer Inhaftnahme ist. Wie die FAZ meldet, hat die Bundesregierung diese Forderung bereits in einen Gesetzentwurf eingearbeitet.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 31. Juli 2014: Bankenunion vor dem BVerfG – BFH zu Ehegattensplitting – Rote-Khmer-Tribunal . In: Legal Tribune Online, 31.07.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/12738/ (abgerufen am: 23.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen