Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2017: Kein Erdoğan-Auf­tritt / Ehe und GG / Eltern­geld ohne Bonus

30.06.2017

Recht in der Welt

Slowenien/Kroatien – Schiedsspruch: Ein unter Vermittlung der EU eingerichtetes Schiedsgericht in Den Haag hat den jahrelangen Konflikt zwischen Slowenien und Kroatien über den exakten Grenzverlauf beider Länder im Golf von Piran zugunsten Sloweniens entschieden, berichtet die FAZ (Karl-Peter Schwarz). Nachdem vor zwei Jahren bekannt wurde, dass ein slowenischer Richter des Schiedsgerichts gegen die Geheimhaltungsvorschriften verstoßen hatte, boykottierte Kroatien die Verhandlung und habe sich nun auch geweigert, sich den Spruch zustellen zu lassen. Die Welt (Flora Wisdorff) berichtet ebenfalls.

Russland – Nemzow-Mord: Ein russisches Militärgericht hat einen tschetschenischen Militärangehörigen wegen Mordes am Oppositionspolitiker Boris Nemzow schuldig gesprochen, weitere vier Angeklagte wegen Beihilfe. Nebenklagevertreter bemängelten, dass jegliche Versuche, die Hintergründe der Tat aufzuklären, vom Gericht abgeblockt wurden, schreiben spiegel.de (Christina Hebel) und SZ (Julian Hans).

Sonstiges

NSU-U-Ausschuss: Anlässlich der Präsentation des Abschlussberichts des zweiten NSU-Untersuchungs-Ausschusses des Bundestages wurde die voreilige ermittlungstechnische Fokussierung auf das bis heute bekannte Trio kritisiert, schreibt die FAZ (Marlene Grunert). Insbesondere beim Mord an Michele Kiesewetter sei diese "Trio-These" kaum noch haltbar. Weitere Kritik hätten die Ausschussmitglieder an der Dienst- und Fachaufsicht des Bundesamts für Verfassungsschutz geäußert.

Bundeslöschtage: Die FAZ (Rainer Blasius) bemüht sich, die "Legende" um sogenannte Bundeslöschtage als dem vermeintlichen Grund des Zerwürfnisses zwischen dem jüngst verstorbenen Altkanzler Helmut Kohl und dem heutigen Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier aufzuklären. Disziplinarrechtliche Vorermittlungen unter Leitung von Burkhard Hirsch (FDP) hätten zwar im Jahr 2000 zu einem Strafantrag des damaligen Kanzleramtsministers wegen des Verdachts von Datenlöschungen geführt, diese Ermittlungen wurden aber 2003 von der Bonner Staatsanwaltschaft eingestellt. Ein gegen Steinmeier eingeleitetes verwaltungsrechtliches Verfahren wegen Verletzung beamtenrechtlicher Dienstherrenpflichten endete in einem Vergleich.

Stephan Holthoff-Pförtner: FAZ (Reiner Burger), Hbl (Catrin Bialek) und SZ (Jan Bielecki) stellen den als Anwalt Helmut Kohls bekanntgewordenen Stephan Holthoff-Pförtner aus Anlass seiner Ernennung zum nordrhein-westfälischen Minister für Bundesangelegenheiten, Europa und Medien vor.

Das Letzte zum Schluss

Geschüttelt, nicht gerührt: Wegen "familiärer Probleme" beantragte ein mit seinem Geburtsnamen Unzufriedener eine Namensänderung. Weil die Gemeinde seinen Vorschlag – James Bond – nicht akzeptierte, blieb der Gang vors Gericht. Auch das Verwaltungsgericht Koblenz mochte sich der Argumentation des Klägers nicht anschließen, wie blog.betriebsrat.de (Ines Heinsius) zu berichten weiß.

Beiträge, die in der Presseschau nicht verlinkt sind, finden Sie nur in der heutigen Printausgabe oder im kostenpflichtigen E-Paper des jeweiligen Titels.

Am Montag erscheint eine neue LTO-Presseschau.

lto/mpi

(Hinweis für Journalisten)

Was bisher geschah: zu den Presseschauen der Vortage.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 30. Juni 2017: Kein Erdoğan-Auftritt / Ehe und GG / Elterngeld ohne Bonus . In: Legal Tribune Online, 30.06.2017 , https://www.lto.de/persistent/a_id/23289/ (abgerufen am: 25.04.2024 )

Infos zum Zitiervorschlag
Jetzt Pushnachrichten aktivieren

Pushverwaltung

Sie haben die Pushnachrichten abonniert.
Durch zusätzliche Filter können Sie Ihr Pushabo einschränken.

Filter öffnen
Rubriken
oder
Rechtsgebiete
Abbestellen