Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2013
Zukunft der Sicherheitsarchitektur – BGH zu Enthauptungsvideos – Island haftet nicht
29.01.2013
Überprüfung der Sicherheitsgesetze: Anlässlich der konstituierenden Sitzung der Regierungskommission zur Überprüfung der Anti-Terror-Gesetze haben die gemeinsamen Leiter erste Wegmarken abgesteckt. Während Innenminister Friedrich (CSU) sich dafür ausspricht, den Sicherheitsbehörden zusätzliche Befugnisse zu gewähren, um auf neue Bedrohungslagen angemessen reagieren zu können, will Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) Überschneidungen und Mehrfachzuständigkeiten abbauen. Die taz berichtet.
Reinhard Müller (FAZ) überschreibt seinen Kommentar mit "Zank" und prognostiziert, dass sicherheitspolitische Themen nicht wahlentscheidend sein werden. Daher sei auch nicht mit einer Änderung der Sicherheitsarchitektur, "die eine Kommission pensionierter und aktiver Staatsdiener nun überprüfen soll", zu rechnen.
Weitere Themen – Rechtspolitik
Reform der Ökostrom-Umlage: Über den Vorschlag des Bundesumweltministers Peter Altmaier (CDU) zur Begrenzung der nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu zahlenden Umlage für die Förderung des Ökostroms berichtet das Handelsblatt (Jürgen Flauger/Thomas Sigmund) auf seiner Titelseite.
In einem Kommentar begrüßt Jasper von Altenbockum (FAZ) Altmaiers Vorstoß. Der Zweck des Gesetzes, die Emanzipation der erneuerbaren Energien, sei längst erreicht. Mittlerweile könne das EEG nur noch als "Synonym einer absurden Energiepolitik" gelten. Gleichwohl seien die Chancen einer Gesetzesänderung noch vor der Bundestagswahl wegen der Zustimmungspflicht des Bundesrates nur gering.
Vermittlungsausschuss zu Streubesitzdividenden: Einem Bericht der FAZ (Wirtschaftsteil) zufolge berät der Vermittlungsausschuss über die Einführung einer neuen Steuer auf Streubesitzdividenden. Nach der bisherigen Rechtslage müssten ausländische Gesellschaften eine solche auf Erträge aus kleineren Beteiligungen von weniger als 10 Prozent abführen - inländische jedoch faktisch nur in minimaler Höhe. Diese Praxis sei vom Europäischen Gerichtshof 2011 als europarechtswidrig gerügt worden. Ursprüngliche Pläne der Bundesregierung, Steuergleichheit durch eine Ausweitung der Steuerfreiheit herzustellen, hätten den Widerstand der Länder mobilisiert, woraufhin nun an einer Angleichung der Sätze auch für inländische Unternehmen gearbeitet würde.
Vorratsspeicherung von Reisedaten: netzpolitik.org (Alexander Sander) setzt sich kritisch mit der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zur Ausdehnung der Fluggastdaten-Überwachung auf Bahnreisen auseinander. Auf der Ebene des Europäischen Rats der Justiz- und Innenminister werde eben diese diskutiert. Obwohl auf Seiten der Bundesregierung erhebliche Bedenken hinsichtlich der Verhältnismäßigkeit der Maßnahme bestünden, hätten sie diese im Rat nicht zur Sprache gebracht. Deutschland stünde in der Verpflichtung, dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten auch im Reiseverkehr volle Geltung zu verschaffen.
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Zitiervorschlag
, Die juristische Presseschau vom 29. Januar 2013: Zukunft der Sicherheitsarchitektur – BGH zu Enthauptungsvideos – Island haftet nicht. In: Legal Tribune ONLINE, 29.01.2013, http://www.lto.de/persistent/a_id/8054/ (abgerufen am 18.05.2013)
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