Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2014: Wulff freigesprochen – BVerwG zum Streikrecht – Breuer beteiligt sich

28.02.2014

Kein Bundespräsident mehr, dafür aber auch nicht verurteilt. Christian Wulff hat sich nicht strafbar gemacht. Außerdem in der Presseschau: Nachlese zum Drei-Prozent-Klausel-Urteil des BVerfG, das BVerwG bestätigt Streikverbot für Lehrer und will doch eine Änderung, Breuer will zahlen, Homosexualität und Recht in den USA und Regeln für Narren und Närrinnen.

Thema des Tages

Christian Wulff: Das Landgericht Hannover hat den ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulff (CDU) vom Vorwurf der Vorteilsannahme freigesprochen. Auch sein mitangeklagter Freund, der Filmproduzent David Groenewold hat sich nicht wegen Vorteilsgewährung strafbar gemacht, wegen einer falschen eidesstattlichen Versicherung wurde er aber verwarnt. Es berichten die SZ (Marc Widmann), Robert von Lucius (FAZ), taz (Teresa Havlicek) und Welt (Ulrich Exner). Um einer noch möglichen Revision keine Gründe zu liefern, habe das Gericht vor der Urteilsverkündung erneut die Beweisaufnahme eröffnet, hierbei die Äußerungen der Staatsanwaltschaft aus dem Plädoyer beraten und schließlich verworfen. Der Vorsitzende Richter Frank Rosenow habe zur Begründung ausgeführt, dass die Beweiskette der Staatsanwaltschaft keinesfalls ausreichend gewesen sei, es wäre zudem auch nicht glaubhaft, dass sich ein Ministerpräsident "Peanuts" kaufen und sich "so dilettantisch" habe korrumpieren lasse.

Dass Wulff zudem eine Entschädigung für die durch die Durchsuchung seines Hauses erlittenen Belastungen zugesprochen bekam, greift die SZ (Annette Ramelsberger) am Beginn einer Seite Drei-Reportage zu Urteil und Verfahren auf. "Normalerweise bekommt man Entschädigung vom Staat, wenn die Tür zu Bruch geht bei der Durchsuchung oder das Sofa aufgeschlitzt wird." Obwohl die gesamte Affäre die Ehre Wulffs beschädigt habe, sei es ihm gelungen, sich während des Prozesses als verhindertes Staatsoberhaupt zu inszenieren. Diese Taktik habe auch beim Richter verfangen, der Wulff nach kurzer Zeit "wie eine Respektsperson, der man nicht zu nahe treten will" behandelt habe. Dabei gerieten Ungereimtheiten über selektive Erinnerungen vieler Zeugen schnell in Vergessenheit. Seine "schwierigsten Stunden" habe der Freigesprochene dagegen im Parallelprozess seines früheren Sprechers Olaf Glaeseker erlebt.

Ralf Wiegand (SZ) bedauert in seinem Kommentar, dass es dem Urteil nicht gelungen sei "eine Grenzziehung zwischen erlaubtem Netzwerken und unerlaubtem Gemauschel" zu vollziehen. In seiner Verfahrenszusammenfassung äußert Rechtsanwalt Sascha Böttner (strafrecht-bundesweit.de) den Wunsch nach nichtöffentlichen Vorermittlungen in Korruptionsfällen von Prominenten. Wenn – wie hier – ein Freispruch zu erwarten sei, bedeute doch häufig die Öffentlichkeit von Ermittlungen eine nachhaltige Rufschädigung.

Rechtspolitik

Freihandelsabkommen: Ein der FAZ (Henrike Roßbach) vorliegender Vermerk an Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) referiert schwerwiegende Bedenken gegen den Abschluss eines europäisch-amerikanischen Freihandels- und Investitionsabkommens. In dem Papier würden vor allem höhere EU-Standards beim Umwelt- und Verbraucherschutz, die Zulassung von Chemikalien, Pflanzenschutzmitteln und Nahrungszusätzen sowie die Vereinbarung von Schiedsklauseln genannt. Das Papier solle der Positionierung des Ministeriums gegenüber dem federführenden Wirtschaftsministerium unter der Leitung von Sigmar Gabriel (SPD) dienen.

Public-Viewing: Die taz-Berlin (Sascha Frischmuth) berichtet über Pläne des Bundesumweltministeriums, eine Public-Viewing-Ordnung erlassen zu wollen. Weil die Spiele der kommenden Fußball-Weltmeisterschaft in Deutschland zum Teil spätabends stattfinden, müssten Bestimmungen zum nächtlichen Lärmschutz ausgesetzt werden.

Zitiervorschlag

Die juristische Presseschau vom 28. Februar 2014: Wulff freigesprochen – BVerwG zum Streikrecht – Breuer beteiligt sich . In: Legal Tribune Online, 28.02.2014 , https://www.lto.de/persistent/a_id/11190/ (abgerufen am: 29.03.2024 )

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